„Wir werden ihn aus der Haft abschieben“
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage des sogenannten "Wollhaus-Rasers" gegen seine Ausweisung abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Täter Deutschland nach seiner Haftstrafe verlassen muss. Der Fall wurde von Siegfried Lorek (CDU), dem Migrations-Staatssekretär aus Baden-Württemberg, kommentiert. Die Ausweisung des Mannes erfolgt aufgrund seiner begangenen Straftaten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt die Entscheidung, dass seine Anwesenheit in Deutschland nicht länger geduldet wird. Der Bericht über den Fall wurde am 16:14 Uhr veröffentlicht.