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SAT · 2026-03-21 · 14:25 GMTBRIEF NSR-2026-0321-26856
News/Abhängigkeit von den USA: Deutschlands Digitaldilemma
NSR-2026-0321-26856News Report·DE·National Security

Abhängigkeit von den USA: Deutschlands Digitaldilemma

Deutsche Behörden sind stark von US-amerikanischen Softwareanbietern abhängig, was laut Datenschützern durch den US-Cloud-Act eine kritische Situation darstellt. Dieser erlaubt der US-Regierung Zugriff auf deutsche Daten, die in den USA oder auf Servern von US-Firmen gespeichert sind.

Klaus DeuseDeutsche Welle (DE)Filed 2026-03-21 · 14:25 GMTLean · CenterRead · 4 min
Abhängigkeit von den USA: Deutschlands Digitaldilemma
Deutsche Welle (DE)FIG 01
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§ 01

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Deutsche Behörden sind stark von US-amerikanischen Softwareanbietern abhängig, was laut Datenschützern durch den US-Cloud-Act eine kritische Situation darstellt. Dieser erlaubt der US-Regierung Zugriff auf deutsche Daten, die in den USA oder auf Servern von US-Firmen gespeichert sind. Das Zentrum für digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) in Bochum wurde gegründet, um Alternativen zu US-Produkten zu entwickeln und die Abhängigkeit zu verringern. ZenDiS betont, dass potenziell alle Daten in US-Datenbanken gefährdet sind und der Staat die Pflicht hat, Bürgerdaten zu schützen. Der Fall eines Richters des Internationalen Strafgerichtshofs, der US-Sanktionen aufgrund eines Haftbefehls gegen Netanjahu erfuhr, verdeutlicht die Macht der US-Regierung über US-Tech-Konzerne.

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Article analysis

Model · rule-based
Framing
National Security
Economic Impact
Tone
Mixed Tone
AI-assessed
CalmNeutralAlarmist
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LowHigh
Sources cited
2
Limited
FewMany
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Key claims

5 extracted
01

ZenDiS develops digital alternatives to US products to reduce dependence on US tech companies.

factualArticle's own claim
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02

The US Cloud Act allows the US government to access German data stored in the US.

factualArticle's own claim
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03

German authorities predominantly use computer programs from US-based providers.

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Potentially all data stored on US databases is at risk.

quoteLutz Niemeyer, ZenDiS-Sprecher
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The US government could instruct tech companies to stop providing updates.

predictionLutz Niemeyer, ZenDiS-Sprecher
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Full report

4 min read · 817 words
Auf Dokumente und Datensätze, die in deutschen Rathäusern sowie von Verwaltungen auf Länder- oder Bundesebene erstellt werden, haben nicht nur die zuständigen inländischen Behörden Zugriff. Denn deutsche Behörden nutzen überwiegend Computerprogramme, deren Anbieter meist in den USA sitzen. Datenschützer sehen darin eine kritische Abhängigkeit, die sich durch den US-Cloud-Act ergibt, den Donald Trump in seiner ersten Amtszeit 2018 unterzeichnete.Digitale Souveränität: Schleswig-Holstein bald ohne BigTechTo play this audio please enable JavaScript, and consider upgrading to a web browser that supports HTML5 audio Per Dekret oder Präsidentenerlass kann die US-Regierung demnach auf deutsche Daten zugreifen, wenn diese in einem digitalen Speicherplatz in den USA liegen. Das gilt auch für im Ausland gespeicherte Daten, wenn die Server dort US-Firmen oder deren Tochtergesellschaften gehören. Das Zentrum für digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung, kurz ZenDiS, will Lösungen bieten, um die Abhängigkeiten von großen US-Tech-Konzernen wie Microsoft zu verringern. Daher entwickelt das in Bochum angesiedelte Unternehmen digitale Alternativen zu den US Produkten. "Potenziell sind alle Daten gefährdet, die auf US-Datenbanken liegen", sagt ZenDiS-Sprecher Lutz Niemeyer. ZenDiS ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Bundesverwaltung - schließlich habe der Staat, so Niemeyer, "die Pflicht dafür zu sorgen, dass kritische Daten, die die Bürgerinnen und Bürger dem Staat anvertrauen, geschützt liegen".Im ehemaligen Opel-Verwaltungsgebäude in Bochum sitzen inzwischen ZenDiS und Institute der Universität BochumBild: Stadt Bochum, Presseamt Der Fall des Richters Nicolas Guillou vom Internationalen Strafgerichtshof mache auf dramatische Weise deutlich, was passieren kann, wenn jemand bei der US-Regierung in Ungnade fällt. Nachdem das Gericht einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Netanjahu wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gaza-Streifen erlassen hatte, folgten umgehend Sanktionen aus den USA. So wurden die Konten des französischen Richters bei Amazon und PayPal geschlossen. Selbst Hotelbuchungen in Europa über ein US-Reisebüro waren nicht mehr möglich, da US-Unternehmen ihre Beziehungen zu Personen abbrechen müssen, wenn diese mit Sanktionen der US-Regierung belegt werden.Ein Richter des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag hat die Macht der US-Regierung über US-Big Tech bereits zu spüren bekommenBild: Nicolas Economou/NurPhoto/IMAGO Ein Druckmittel der US-Regierung könne laut Niemeyer auch sein, die Tech-Firmen anzuweisen, keine Updates mehr zu liefern. Zum Beispiel keine Sicherheits- oder Funktions-Updates für die Software, mit der Verwaltungen hierzulande arbeiten. "Dann sind wir ganz schnell an einem Punkt, wo wir nicht mehr handlungsfähig wären als Staat." Und zwar von der Kommune bis in die Chefetagen des Kanzleramts. Bei ZenDiS hat man darum eine Alternative gesucht, um sich aus der US-Abhängigkeit zu befreien. Die gefundene und auf den Markt gebrachte Lösung heißt openDesk. Diese Kollaborationssoftware umfasst verschiedene Open Source-Komponenten, bei denen also der Quellcode offen liegt. Mit dieser Art Baukasten können Nutzer zwischen IT-Lösungen, IT-Komponenten und Anbietern wählen. Entwickelt hat ZenDiS diese Software nicht selbst, sondern das rund 40-köpfige Team hat bestehende Angebote auf dem deutschen und europäischen Markt aufgespürt und zu einem Paket gebündelt, das als Schnittstelle funktioniert. Oder wie es Pamela Krosta-Hartel formuliert: "Wir docken die verschiedenen Einzellösungen an und verdrahten sie."Pamela Krosta-Hartl, Geschäftsführerin von ZenDiSBild: ZenDiS Krosta-Hartl ist eine von zwei Geschäftsführern und fungiert als Chief Technology Officer (CTO). Gegründet wurde ZenDiS 2022, wobei eine Anschubfinanzierung des Bundes in Höhe von 16 Millionen Euro geholfen hat. Mittlerweile hat diese "Bundes GmbH der besonderen Art" über 160.000 Lizenzen von openDesk verkauft. Im vergangenen Jahr belief sich der Umsatz auf über 18 Millionen Euro, wobei die Hälfte aus dem Verkauf der Lizenzen stammt. Auch in der Privatwirtschaft besteht ein großes Interesse, sich aus der US-Abhängigkeit zu befreien, insbesondere in kritischen Sektoren wie etwa der Finanzdienstleistungsbranche. Allerdings, so Niemeyer, dürfe man als Bundes-Unternehmen nur 20 Prozent der Umsätze aus der Privatwirtschaft generieren. Aber man bereite ein Programm für Vertriebspartner vor, "die unsere Lösungen dann für die Privatwirtschaft bezugsfähig machen können". Über Kunden spricht man bei ZenDiS nicht gern. Dazu gehören, wie von der Aufgabenstellung her nicht anders zu erwarten, Landes- und Bundesbehörden. In den letzten Monaten seien aber auch viele bekannte Unternehmen auf sie zugekommen, sagt Krosta-Hartl. Unlängst habe etwa ein Gespräch mit einem großen spanischen Telefonkommunikationsunternehmen stattgefunden. "Es geht also weit über die Grenzen Deutschlands hinaus." Angesichts der Bestrebungen nach digitaler Souveränität sind die Datenschützer besorgt über einen Abschluss, den Deutschlands größter Stromerzeuger, RWE, vor ein paar Wochen mit Amazon getroffen hat. Kernpunkt des Deals: Amazon beziehe Strom von RWE, im Gegenzug speichere RWE seine Daten in der Cloud von Amazon und könne auch die KI der US-Firma nutzen. "Grundsätzlich bewerten wir nicht, wenn Unternehmen untereinander Kooperationen schließen", betont Krosta-Hartl. Es gebe es beim Einsatz von US-Cloud-Diensten erhebliche Risiken, auch unter dem Aspekt der politischen Erpressbarkeit.EU: Digitale SouveränitätTo view this video please enable JavaScript, and consider upgrading to a web browser that supports HTML5 video "Wir sehen heute, dass diese Gefahr durchaus real ist. Donald Trump verknüpft in nie dagewesener Weise sachfremde Themen. Seine engen Bande zur Tech-Industrie nutzt er aus", so Krosta-Hartl. Insofern müsse das Thema digitale Souveränität bei der Risikobewertung von Unternehmen immer mit berücksichtigt werden. Der Artikel wurde am 18.3. veröffentlicht und seitdem aktualisiert, um Eigenschreibweisen zu korrigieren.
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Entities

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digitale souveränität
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§ 07

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