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MON · 2026-03-23 · 15:21 GMTBRIEF NSR-2026-0323-30987
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NSR-2026-0323-30987News Report·DE·Political Strategy

Vizepräsidentin der Therapeutenkammer tritt nach Video-Leak zurück

Sabine Maur, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP), ist von ihren Ämtern zurückgetreten. Der Rücktritt erfolgte aufgrund eines geleakten Video-Mitschnitts eines Online-Seminars vom Herbst 2025, in dem Maur Therapeuten Tipps gab, wie sie bei der Kostenübernahme von geschlechtsverändernden Operationen für Trans-Personen rechtliche Vorgaben umgehen könnten, insbesondere im Hinblick auf nicht-binäre Personen.

Anna KröningDie WeltFiled 2026-03-23 · 15:21 GMTLean · Center-RightRead · 3 min
Vizepräsidentin der Therapeutenkammer tritt nach Video-Leak zurück
Die WeltFIG 01
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§ 01

Briefing Summary

AI-generated
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Sabine Maur, Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP), ist von ihren Ämtern zurückgetreten. Der Rücktritt erfolgte aufgrund eines geleakten Video-Mitschnitts eines Online-Seminars vom Herbst 2025, in dem Maur Therapeuten Tipps gab, wie sie bei der Kostenübernahme von geschlechtsverändernden Operationen für Trans-Personen rechtliche Vorgaben umgehen könnten, insbesondere im Hinblick auf nicht-binäre Personen. Ihre Aussagen bezogen sich auf die Problematik, dass Krankenkassen keine Kosten für Operationen übernehmen, wenn sich eine Person als "non-binär" identifiziert. Maur nannte als Grund für ihren Rücktritt Presseberichte und ein verlorenes Gerichtsverfahren gegen eine Bloggerin, die das Video verbreitet hatte. Das Landgericht Berlin hatte zuvor entschieden, dass die Verbreitung des Videos nicht untersagt werden kann.

Confidence 0.90Sources 2Claims 5Entities 7
§ 02

Article analysis

Model · rule-based
Framing
Political Strategy
Legal & Judicial
Tone
Measured
AI-assessed
CalmNeutralAlarmist
Factuality
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Factual
LowHigh
Sources cited
2
Limited
FewMany
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Key claims

5 extracted
01

Maur said the legal situation regarding cost coverage for non-binary trans people creates ethical conflicts.

quoteMaur
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1.00
02

Gender-affirming surgeries for non-binary individuals are not covered by health insurance.

factualnull
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1.00
03

Maur lost a court case against blogger Rona Duwe regarding the video's distribution.

factualnull
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Sabine Maur resigned as president of LPK RLP and vice president of BPtK.

factualLPK press release
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05

Maur gave 'tips' on how to achieve cost coverage for gender-affirming procedures.

factualWELT
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Full report

3 min read · 593 words
PfadnavigationHomePolitikDeutschlandStreit um Trans-OPsVizepräsidentin der Therapeutenkammer tritt nach Video-Leak zurückStand: 16:21 UhrLesedauer: 3 MinutenPsychotherapeutin Sabine MaurQuelle: LPK Rheinland-Pfalz/dpa/picture allianceEin Mitschnitt eines Video-Seminars wird der Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer zum Verhängnis. Sie hatte erklärt, wie Therapeuten ein wichtiges Detail bei der Kostenübernahme von Operationen von Trans-Personen umgehen sollten.Psychotherapeutin Sabine Maur hat ihr Amt als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) niedergelegt. Dies teilte die LPK in einer Pressemitteilung mit. Hintergrund ist der Streit um Äußerungen Maurs, die sie im Rahmen einer Online-Fortbildung für Psychotherapeuten gemacht hatte, die geleakt und in den sozialen Netzwerken verbreitet wurden. Es ging um Aussagen zu geschlechtsverändernden Eingriffen, zu deren Indikation Maur „Tipps“ verbreitete, um eine Kostenübernahme durch die Kassen zu erreichen. WELT hatte über den Vorfall berichtet. Als Grund für ihren Rücktritt nannte Maur nun Presseberichte sowie ein Gerichtsverfahren, in dem sie unterlegen war. In dem Verfahren gegen Bloggerin Rona Duwe hatte Maur versucht, eine Verbreitung des Videos mit ihren Aussagen zu untersagen. Am 10. März war sie vor dem Landgericht Berlin daran gescheitert.Der Mitschnitt stammte aus dem Herbst 2025. Maur sagte in dem Webinar, die Rechtslage zur Kostenübernahme von Behandlungen „nicht-binärer Trans-Personen“ durch die Krankenkassen bringe „beknackte ethische Konflikte“ mit sich. Sie gab Tipps, wie Psychotherapeuten die rechtlichen Vorgaben umgehen könnten. Hintergrund ist, dass geschlechtsverändernde Eingriffe bei Trans-Personen von den Krankenkassen bezahlt werden können. Das bedeutet: Wenn ein Mann sich als Frau identifiziert, kann er entsprechende Gutachten einreichen, damit Operationen und Medikamente bezahlt werden, die ihm einer weiblichen Körpergestalt näherbringen sollen – umgekehrt gilt dasselbe für Frauen. Die Krankenkassen bezahlen aber in keinem Fall eine Operation oder Behandlung, wenn diese „Trans-Person“ angibt, zugleich „non-binär“ zu sein. „Non-binär“ bedeutet, dass sich jemand weder als Frau noch als Mann einordnet. Diese Kombination ist im Leistungskatalog nicht vorgesehen. Damit entfällt nach geltender Rechtslage die Kostenübernahme für Operationen oder medizinische Versorgung.Menschen mit hohem Leidensdruck Das Landgericht Berlin hatte den Mitschnitt des Videos als Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes bewertet. In seiner Begründung hielt die Kammer fest, Maur habe „eingeräumt, im Rahmen der Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten gegenüber den Krankenkassen einen Hinweis auf die Non-Binarität des jeweiligen Patienten zu unterlassen, obwohl ihr bewusst ist, dass eine Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten ausgeschlossen ist“. Lesen Sie auchIn Reaktion auf das Urteil und die Berichterstattung erklärte Maur nun, es sei ihr „berufspolitischer Ethos“, dass „Menschen, die mit hohem Leidensdruck psychisch belastet“ seien, Anspruch auf eine adäquate Versorgung hätten. Sie setze sich dafür ein, „Versorgungslücken für non-binäre Menschen durch eine Anpassung des Leistungsrechts endlich zu schließen“ und erklärte weiter: „Dafür werde ich mich weiterhin kraftvoll engagieren.“Das Landgericht Berlin habe der Bloggerin Duwe zwar untersagt, zu behaupten, Maur würde Diagnosen falsch ausstellen. Es habe aber Maurs Äußerungen in berufsrechtlicher Hinsicht beanstandet „und meine Vorbildfunktion betont“, erklärte sie und sagte weiter. „Bereits vor dem Urteil habe die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz – auch auf meinen Wunsch – eine unabhängige berufsrechtliche Prüfung meiner Äußerungen eingeleitet.“ Reaktion mit AnwaltsschreibenAuf Anfrage von WELT hatten Bundes- und Landeskammer sich nicht zu dem Fall geäußert. Maur selbst reagierte stattdessen mit einem anwaltlichen Schreiben auf die Anfrage. Sie drohte mit einer Abmahnung, sollte WELT über „solch falsche und irreführende Informationen“ berichten und Maur damit „an den medialen Pranger“ stellen. Bei dem Betrugsvorwurf handele es sich um einen „unwahren Sachverhalt“.Nun stellte die in Mainz niedergelassene Psychotherapeutin klar: „Wenn ich mich missverständlich äußere, übernehme ich dafür die Verantwortung. Auch, um Schaden von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und der Bundespsychotherapeutenkammer abzuwenden.“ Der Vorstand der Kammer in Rheinland-Pfalz erklärte, man nehme die Entscheidung „mit großem Respekt und Bedauern zur Kenntnis“.
§ 05

Entities

7 identified
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Keywords & salience

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