Berliner Gericht weist Anti-Diskriminierungs-Klage von jüdischem Studenten ab
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Anti-Diskriminierungs-Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin (FU) abgewiesen. Shapira hatte die FU verklagt, weil er nach einem Angriff durch einen Kommilitonen im Februar 2024 mangelnden Schutz vor Antisemitismus sah. Das Gericht begründete die Ablehnung formal, da das Hochschulgesetz zwar die Universität zur Diskriminierungsprävention verpflichtet, dies aber kein individuelles Recht begründet. Shapira wirft der Hochschule vor, nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung zu unternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde jedoch zugelassen. Der Angreifer Shapiras wurde bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, hat aber Berufung eingelegt.
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Key Claims (5)
AI-ExtractedDas Urteil ist nicht rechtskräftig und eine Berufung ist möglich.
Der Angreifer wurde in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Shapira wurde im Februar 2024 von einem Kommilitonen angegriffen und verletzt.
Das Berliner Hochschulgesetz verpflichtet die Universität, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen.
Berliner Verwaltungsgericht weist Anti-Diskriminierungs-Klage von jüdischem Studenten Lahav Shapira ab.
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