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WED · 2026-03-25 · 14:56 GMTBRIEF NSR-2026-0325-35262
News/Bundesarbeitsgericht: Freistellungsklausel in Arbeitsverträg…
NSR-2026-0325-35262News Report·DE·Legal & Judicial

Bundesarbeitsgericht: Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vorformulierte Bedingungen enthalten, unwirksam sind. Dieses Urteil betrifft die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland.

DER SPIEGELDer SpiegelFiled 2026-03-25 · 14:56 GMTLean · Center-LeftRead · 1 min
Bundesarbeitsgericht: Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen unwirksam
Der SpiegelFIG 01
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§ 01

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vorformulierte Bedingungen enthalten, unwirksam sind. Dieses Urteil betrifft die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland. Laut Gericht benachteiligen solche Klauseln Arbeitnehmer unangemessen und verstoßen gegen das Gesetz. Das Interesse des Arbeitnehmers an einer tatsächlichen Beschäftigung bis zum Vertragsende wird höher gewichtet als das Freistellungsinteresse des Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter demnach nicht einfach per Standardklausel vom Arbeitsalltag ausschließen.

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§ 02

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Framing
Legal & Judicial
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Sources cited
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Limited
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Key claims

4 extracted
01

Such clauses unfairly disadvantage employees and violate the law.

factual
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1.00
02

Bundesarbeitsgericht ruled that standard freistellungsklausel in employment contracts are invalid.

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Employers cannot simply remove employees from their daily work routine using standard clauses.

quoteAnton Barrein
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Employees' interest in being employed until the end of the contract often outweighs the employer's interest in suspension.

quoteAnton Barrein
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Full report

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Wer einen Arbeitsvertrag mit einer Freistellungsklausel hat, kann sich wehrenWer einen Arbeitsvertrag mit vorformulierten Bedingungen unterschrieben hat – und das betrifft die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland –, kann sich künftig gegen eine pauschale Freistellung wehren. Denn solche Klauseln benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen und verstoßen gegen das Gesetz, urteilte der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts. »Das Interesse von Arbeitnehmern, bis zum Vertragsende tatsächlich beschäftigt zu werden, wiegt oftmals schwerer als das Freistellungsinteresse des Arbeitgebers«, sagt der Hannoveraner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Anton Barrein: »Arbeitgeber dürfen Beschäftigte also nicht per Standardklausel einfach aus dem Arbeitsalltag herausnehmen.«
§ 05

Entities

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§ 06

Keywords & salience

8 terms
freistellungsklausel
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bundesarbeitsgericht
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§ 07

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