Nach einem Gerichtsurteil zu Lehrbeauftragten herrscht an einigen Schulen große Unsicherheit. Die Wissenschaftsminister der Länder setzen sich deshalb für Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht ein.Die Wissenschaftsminister der Länder haben sich am Mittwochabend auf eine Entschließung für den Bundesrat geeinigt, die den Erhalt selbständiger Lehrtätigkeit auch in Zukunft für ein funktionierendes Wissenschaftssystem bekräftigt. Damit reagieren die Minister auf das sogenannte Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022. Denn seitdem herrscht nicht nur an Musikschulen große Unsicherheit, wie es mit den vielen nebenberuflichen Lehrkräften weitergehen kann.Eine Klavierlehrerin aus dem schwäbischen Herrenberg hatte geklagt. Das daraus folgende Urteil des Bundessozialgerichts könnte nicht nur für Musikschulen, sondern auch für Musikhochschulen, Hochschulen und Universitäten tiefgreifende Folgen haben: Danach könnte vom 1. Januar 2028 an jede bisher selbständig arbeitende Lehrkraft als abhängig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten.Sollte es dazu kommen, wären Sozialversicherungsbeträge für mehrere Jahre rückwirkend für jeden Lehrauftrag zu bezahlen. Noch gilt die vom Bundestag beschlossene Übergangsregelung des betreffenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch VI bis zum 31. Dezember 2027.Das Gericht hatte hervorgehoben, dass nicht entscheidend sei, wie die Parteien den Vertrag nennen (Honorarvertrag), sondern wie die Tätigkeit tatsächlich gelebt wird. Typische Indizien seien die Eingliederung in eine Organisation mit festem Stundenplan und Kurszuweisung, kein eigenes Unternehmensrisiko und Weisungsgebundenheit.Blume: Lehrprogramm ohne nebenberufliche Lehrbeauftragte so nicht möglichInsgesamt gibt es an Hochschulen 95.000 Lehrbeauftragte, die meisten davon an Hochschulen für angewandte Wissenschaft (HAW), die ihre Expertise nebenberuflich zur Verfügung stellen. Allein in Bayern seien es über 10.000, sagte der bayerische Wissenschaftsminister und derzeitige Präsident der Wissenschaftsministerkonferenz Markus Blume (CSU). Er wies die Einschätzung entschieden zurück, dass das Wissenschaftssystem ohne Lehrbeauftragte auskommen kann.Konkret heißt in der Entschließung der Wissenschaftsminister von Mittwochabend, „wir möchten, dass auch in Zukunft nebenberufliche Lehrkräfte von der Sozialversicherungspflicht freigestellt bleiben“. Die Hochschulen bräuchten dringend Rechtssicherheit und deshalb setzten sich die Wissenschaftsminister für Bereichsausnahmen von der Sozialversicherungspflicht ein.„Es geht nicht etwa darum, die Sozialversicherungspflicht zu unterlaufen“, so Blume. Ohne die vielen nebenberuflichen Lehrbeauftragten könne das Lehrprogramm nicht in der Breite und Vielfalt aufrechterhalten werden. Deswegen sei es auch keine Lösung, in Zukunft keine nebenberuflichen Lehrbeauftragten mehr zu haben, sondern diese nebenberuflichen Lehrbeauftragten wieder auf einer rechtssicheren Grundlage zu beschäftigen.Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) verwies auf die Vorteile der kontinuierlichen Einbindung der beruflichen Praxis in die Lehre. Lehrbeauftragte kommen aus Unternehmen, sozialen Einrichtungen oder freien Berufen. Es müsse deshalb eine rechtssichere Lösung für die Beschäftigten wie die Hochschulen geben. Lehraufträge einfach in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu überführen, verkenne die Realität an den Hochschulen.
Honorarverträge: Bundesländer fordern für Lehrbeauftragte Rechtssicherheit
FAZ Legal & JudicialNews ReportDE 2 min read 50% complete by Heike Schmoll, BerlinMarch 26, 2026 at 07:56 AM

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Ohne nebenberufliche Lehrbeauftragte könne das Lehrprogramm nicht in der Breite und Vielfalt aufrechterhalten werden.
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Ein Urteil des Bundessozialgerichts könnte jede selbständig arbeitende Lehrkraft ab 2028 als abhängig Beschäftigte einstufen.
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Es gibt an Hochschulen 95.000 Lehrbeauftragte.
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