Honorarverträge: Bundesländer fordern für Lehrbeauftragte Rechtssicherheit
Die Wissenschaftsminister der Bundesländer fordern Rechtssicherheit für Lehrbeauftragte angesichts von Unsicherheiten, die durch das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts entstanden sind. Dieses Urteil könnte ab 2028 dazu führen, dass selbstständige Lehrkräfte als sozialversicherungspflichtig gelten, was rückwirkende Beitragszahlungen zur Folge hätte.

Briefing Summary
AI-generatedDie Wissenschaftsminister der Bundesländer fordern Rechtssicherheit für Lehrbeauftragte angesichts von Unsicherheiten, die durch das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts entstanden sind. Dieses Urteil könnte ab 2028 dazu führen, dass selbstständige Lehrkräfte als sozialversicherungspflichtig gelten, was rückwirkende Beitragszahlungen zur Folge hätte. Die Minister haben sich auf eine Entschließung für den Bundesrat geeinigt, die Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht für nebenberufliche Lehrkräfte fordert, um deren wichtige Rolle im Wissenschaftssystem zu erhalten. Sie betonen, dass Hochschulen, insbesondere Fachhochschulen, auf die Expertise von rund 95.000 Lehrbeauftragten angewiesen sind und Rechtssicherheit benötigen. Die Minister streben Bereichsausnahmen von der Sozialversicherungspflicht an, um die Lehre mit nebenberuflichen Kräften weiterhin zu ermöglichen.
Article analysis
Model · rule-basedKey claims
5 extractedWissenschaftsminister der Länder fordern Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht für Lehrbeauftragte.
Die Hochschulen bräuchten dringend Rechtssicherheit.
Ohne nebenberufliche Lehrbeauftragte könne das Lehrprogramm nicht in der Breite und Vielfalt aufrechterhalten werden.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts könnte jede selbständig arbeitende Lehrkraft ab 2028 als abhängig Beschäftigte einstufen.
Es gibt an Hochschulen 95.000 Lehrbeauftragte.