Innerhalb weniger Wochen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof zweimal die Missachtung von Oppositionsrechten durch die
Staatsregierung und die Regierungsfraktionen beanstandet. Diese und weitere Fälle werfen Fragen zum Umgang mit den Minderheitsrechten im
Landtag auf, die ein zentrales Instrument der parlamentarischen Demokratie sind.Am vergangenen Freitag urteilten die Verfassungsrichter, dass CSU und Freie Wähler im 2023 einberufenen Untersuchungsausschuss zur Errichtung des Nürnberger Zukunftsmuseums Beweisanträge von SPD, Grünen und FDP nicht hätten ablehnen dürfen. Nachdem Verträge zwischen dem Freistaat und einem Nürnberger Immobilienunternehmer vom Bayerischen Obersten Rechnungshof als „vermieterfreundlich“ eingestuft worden waren, forderte die damalige Opposition Einblicke in die entsprechenden Unterlagen. CSU und FW lehnten die Anträge mit ihrer Mehrheit wiederholt ab, zu Unrecht, wie die Richter nun feststellten. „Es handelte sich vielmehr um ein auf den Untersuchungsauftrag gestütztes, legitimes Aktenvorlagebegehren“, heißt es in der Entscheidung.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Bereits im Januar hatte der Verfassungsgerichtshof die
Staatsregierung in einer anderen Sache gerügt: Während der Corona-Krise verwehrte das Gesundheitsministerium dem SPD-Abgeordneten Florian von Brunn Antworten auf zwei Fragen zu staatlichen Maskenkäufen, die er im Rahmen parlamentarischer Anfragen mehrmals stellte. Das parlamentarische Fragerecht sahen die Richter verletzt durch „nur ansatzweise Beantwortung“ einerseits sowie eine ausbleibende Antwort „ohne hinreichende Begründung“ des Ministeriums andererseits.In der Landtagsopposition ist schon seit Längerem ein wachsender Unmut über den Umgang der
Staatsregierung mit den Kontrollrechten zu vernehmen. „Es werden alle Mittel genutzt, um das Informationsrecht der Abgeordneten zu beschneiden“, kritisiert Florian von Brunn. Allein seit September 2025 hat er sich in zehn Fällen an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) gewandt, um durch sie die Antworten der Ministerien beanstanden zu lassen. Monierung, heißt das im Parlamentsjargon. Die Themen: Waldentwicklung, Zahlungen an Microsoft, Gasnetz.Kampf gegen Erbschaftsteuer:Wie die CSU reiche Familien glücklich machtIn den vergangenen Jahren wurden Großerben in Deutschland fast 7,4 Milliarden Euro Steuern erlassen – die Hälfte davon in Bayern. Der politische Einsatz für Vermögende ist dort seit Jahren massiv. Nun will die CSU die Steuer sogar ganz abschaffen.Erst vergangene Woche beanstandete der SPD-Politiker eine Antwort des Finanzministeriums zur Frage, welchen Einfluss Wirtschaftslobbyisten auf die Umsetzung des Erbschaftsteuer-Gesetzes in Bayern genommen haben. Er forderte die Offenlegung von Korrespondenz zwischen der „Stiftung Familienunternehmen“ und dem Freistaat, wozu laut dem Ministerium „kein Anlass“ bestehe. „Ich bitte Sie als Hüterin der Abgeordnetenrechte eindringlich, sich beim zuständigen Ressort für eine unverzügliche und vollständige Nachlieferung einzusetzen“, schrieb er an Aigner.Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Claudia Köhler, hat sich in den vergangenen Monaten häufig über mangelnde Auskünfte geärgert. Sie und ihre Kollegen wollten zum Beispiel wissen, welche Folgekosten die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) aus China nach München gelotsten Pandas im Tierpark Hellabrunn nach sich ziehen. Die lapidare Antwort des Landwirtschaftsministeriums: „Die in üblicher Höhe zu entrichtende Artenschutzgebühr für Große Pandas entsteht erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Überlassung der Tiere.“Pandas, Konzerte, Hubschrauberflüge: Häufig fehlen präzise Angaben zu staatlichem HandelnÄhnlich findig wurde im Winter eine Anfrage Köhlers zum neuen Adventskonzert des Ministerpräsidenten beantwortet. Am 10. Dezember stellte die Abgeordnete die Anfrage, welche Kosten die von Florian Silbereisen moderierte Promi-Show am 15. Dezember verursacht. Söders Staatskanzlei antwortete: „Zum Stichtag 10. Dezember 2025 sind keine Kosten angefallen.“ Na klar, die Veranstaltung fand ja erst fünf Tage später statt. Nach einer Monierung durch Landtagspräsidentin Aigner teilte Söders Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) im Januar mit: Das Konzert kostete rund 130 000 Euro.Einen weiteren Fall wollen die Grünen sogar vor den Verfassungsgerichtshof tragen: Mehrmals fragten sie nach Anzahl, Dauer und Kosten für Söders Flüge mit Polizeihubschraubern und erhielten trotz Monierung durch die Landtagspräsidentin nur unpräzise Angaben. Aus Sicherheitsgründen, wie das Innenministerium argumentierte. „Dies könnte die Erstellung eines Bewegungsprofils [...] ermöglichen.“ Köhler hält das für einen Vorwand: Wie solle man aus der reinen Zahl der Flüge und deren Kosten ein Muster ableiten? Außerdem könne die
Staatsregierung ja „zur Not nicht öffentlich“ antworten. Die Fraktion klagt und hofft, der
Staatsregierung die nächste juristische Niederlage zu verpassen. „Wir setzen ein klares Signal“, sagt Köhler: „Die Opposition ist bereit, sich zu wehren.“Die
Staatsregierung wiegelt Fragen zur Informationspraxis abFast schon symptomatisch fällt am Montag die Antwort von Söders Staatskanzlei auf eine SZ-Anfrage aus. Bei der Frage, welche Folgen die zwei jüngsten Urteile des Verfassungsgerichtshofs zur Missachtung von Oppositionsrechten haben, verweist eine Sprecherin an die Regierungsfraktionen. „Die
Staatsregierung ist insoweit die falsche Adresse.“ Auf den Einwand, dass sich zumindest das Maskenurteil vom Januar explizit auf die
Staatsregierung bezieht, schreibt sie: „Wenden Sie sich bitte an das bayerische Gesundheitsministerium.“Keine Antwort gibt die Staatskanzlei auf die Fragen, ob man nach dem Urteil zum U-Ausschuss „Zukunftsmuseum“ die fraglichen Unterlagen von sich aus vorlegen wird, und wie man mit der wachsenden Unzufriedenheit der Opposition bei staatlichen Auskünften umgehen will. Stattdessen meldet sich ungefragt ein Sprecher des Innenministeriums bei der SZ, um wenigstens für sein Haus Antworten zu geben: Man sei sich „der hohen Bedeutung“ des Fragerechts bewusst und lege großen Wert auf „möglichst fristgerechte und umfängliche Beantwortung“. Die Zahl der schriftlichen Anfragen ans Innenministerium sei aber von 300 im Jahr 2023 auf 710 im vergangenen Jahr gestiegen – und damit auch die Arbeitsbelastung. Das ist zumindest eine mögliche Erklärung für manche Fehler.Eine andere liefert der SPD-Abgeordnete Brunn. „Es wird alles getan, um unangenehme Informationen zu verschleiern“, sagt er. „Da wird knallhart Politik gemacht.“