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TUE · 2026-03-31 · 07:17 GMTBRIEF NSR-2026-0331-45141
News/Russischer Regimegegner: Abschiebung in Putins Reich?
NSR-2026-0331-45141News Report·DE·Human Rights

Russischer Regimegegner: Abschiebung in Putins Reich?

Ilja Schkolnyj, ein russischer Regimegegner und Student an der Universität Bayreuth, sitzt in Bayern in Abschiebehaft. Ihm droht die Abschiebung nach Russland, obwohl er mit einer Deutschen verheiratet ist und sich in der russischen Opposition engagiert hat.

Timo Frasch, Reinhard VeserFAZFiled 2026-03-31 · 07:17 GMTLean · Center-RightRead · 6 min
Russischer Regimegegner: Abschiebung in Putins Reich?
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Ilja Schkolnyj, ein russischer Regimegegner und Student an der Universität Bayreuth, sitzt in Bayern in Abschiebehaft. Ihm droht die Abschiebung nach Russland, obwohl er mit einer Deutschen verheiratet ist und sich in der russischen Opposition engagiert hat. Schkolnyj reiste im Juni 2022 mit einem Besuchervisum nach Deutschland, nachdem er in Russland an Demonstrationen teilgenommen hatte und Repressionen befürchtete. Sein Asylantrag, begründet mit der drohenden Einberufung zum Kriegsdienst, wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Sein Professor setzt sich für ihn ein, da er ein herausragender Student ist.

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The BAMF states that sanctions for refusing military service usually don't meet the persecution threshold.

quoteBAMF
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The BAMF has rejected asylum applications based on the threat of Russian military conscription.

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Schkolnyj applied for asylum, citing the threat of conscription into the Russian army.

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Schkolnyj's professor describes him as an outstanding, intelligent, and diligent student.

quoteBernt Schnettler
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Ilja Schkolnyj, a Russian opposition member, is in deportation detention in Bavaria.

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Ilja Schkolnyj sitzt in Bayern in Abschiebehaft – obwohl er Teil der russischen Opposition war und mit einer Deutschen verheiratet ist. In Russland droht ihm der Kriegsdienst.Sein Professor an der Universität Bayreuth ist voll des Lobes für Ilja Schkolnyj: Der sei ein herausragender Student, äußerst intelligent, ungeheuer fleißig und sehr engagiert für die Forschung, sagt der Soziologe Bernt Schnettler. So hat Schnettler es auch in einem Brief an Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) geschrieben, in dem er sich für Schkolnyj einsetzt. Denn dem 26 Jahre alten Mann, der mit einer Deutschen verheiratet ist, droht die Abschiebung nach Russland. Er wurde am 11. März bei einem Termin im Rathaus Bayreuth festgenommen und befindet sich seither in Hof in Abschiebehaft.Schkolnyj kam im Juni 2022 nach Deutschland. Er hatte politische und private Gründe dafür, aus Russland wegzugehen. Womöglich hat gerade diese Kombination dazu beigetragen, dass er sich in den Fallstricken des deutschen Ausländerrechts verheddert hat und nun in einer für ihn sehr bedrohlichen Situation ist.In Russland hatte Schkolnyj schon als Schüler an Demonstrationen teilgenommen, zu denen der vor zwei Jahren im Straflager ermordete Alexej Nawalnyj aufgerufen hatte. Über Jahre hatte er sich in der russischen Opposition engagiert. Als das Regime Wladimir Putins in den Monaten nach dem Angriff auf die Ukraine immer repressiver wurde, Kriegsgegner wegen „Fakes“ und „Diskreditierung der Armee“ zu Haftstrafen verurteilt wurden und sich die Anzeichen für eine allgemeine Mobilisierung verdichteten, verließ er Russland – so wie Hunderttausende andere.Ist Rekrutierung für die russische Armee ein Schutzgrund?Mit einem Besuchervisum reiste Ilja Schkolnyj nach Deutschland zu seiner heutigen Ehefrau, mit der er damals schon seit drei Jahren zusammen war. Anfangs hätten sie darauf gesetzt, dass er durch eine Heirat eine Aufenthaltserlaubnis bekommen werde, sagt Schkolnyjs Frau Ansuela Baldemair. Als sich abzeichnete, dass die dafür nötigen Dokumente aus Russland nicht vor Ablauf des Besuchervisums beschafft werden konnten, stellte Ilja Schkolnyj einen Asylantrag, den er laut seiner Frau vor allem mit der drohenden Einberufung zum Kriegsdienst begründete. „Wir dachten, damit haben wir gute Aussichten“, sagt sie. Schkolnyjs Asylantrag wurde jedoch abgelehnt.privatEr ist mit diesem Schicksal nicht allein. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Anträge auf Asyl oder sogenannten „subsidiären Schutz“ in Deutschland abgewiesen hat, die mit der drohenden Einziehung zur russischen Armee begründet worden waren. Diese Linie bestätigt das BAMF auch in einer Antwort auf eine Frage der F.A.Z.: „Die zu erwartenden Sanktionen aufgrund eines Wehrdienstentzugs erreichen in der Regel nicht die erforderliche Intensität, um eine Verfolgungshandlung darzustellen.“ Auch ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagt: „Die bloße Möglichkeit, zum Wehrdienst einberufen zu werden, reicht für die Gewährung von Asyl oder internationalem Schutz an sich nicht aus.“Deutsche Gerichte haben dazu sehr unterschiedliche Urteile gefällt. So kam das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im August 2024 im Fall eines aus Tschetschenien stammenden russischen Staatsbürgers zu dem Schluss, die Einberufung zum Grundwehrdienst in Russland sei kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung, da Wehrdienstleistende nicht im Krieg gegen die Ukraine eingesetzt würden. Das Verwaltungsgericht Berlin hingegen sah Anfang 2025 in zwei Urteilen eine große Gefahr, dass Wehrdienstleistende in Russland gezwungen werden, sich am Angriffskrieg gegen die Ukraine zu beteiligen. Die drohende Einberufung stelle daher einen Schutzgrund dar. Tatsächlich berichten russischsprachige Exilmedien und Menschenrechtler regelmäßig darüber, dass in Russland Wehrdienstleistende von ihren Vorgesetzten mit Drohungen und mitunter auch Gewalt gezwungen werden, sich zum Einsatz im Krieg gegen die Ukraine zu verpflichten.Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen von Russen ist gefallenDas Vorgehen der Behörden fügt sich laut dem Verein Intransit, der politische Flüchtlinge aus Russland betreut, in ein größeres Bild ein. Die Zahl der Abschiebungen nach Russland ist 2025 gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen: Waren es 2023 nur sieben und 2024 noch 32 Fälle, so waren es voriges Jahr schon 126. Gleichzeitig ist die Anerkennungsquote von Asylanträgen von Russen stark gefallen: von 29 Prozent im Jahr 2023 auf nicht ganz sieben Prozent im Jahr 2025.Nach dem Regierungswechsel in Berlin hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) alle freiwilligen Aufnahmeprogramme ausgesetzt. Im Fokus standen dabei vor allem Afghanen, die nach der neuerlichen Machtübernahme der Taliban 2021 wegen ihrer Tätigkeit für die Bundeswehr und deutsche Organisationen aufgenommen werden sollten. Doch es traf auch Verfolgte aus Belarus und russische Kriegsgegner, die unter der Ampelregierung gute Aussichten auf humanitäre Visa hatten.Gegen die Ablehnung seines ersten Asylantrags hat Schkolnyj nicht geklagt, da er inzwischen verheiratet war. Doch brachte ihm auch die Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin keine Aufenthaltserlaubnis, da er mit einem Besuchervisum nach Deutschland eingereist war statt mit dem für eine Eheschließung. Ihm wurde nach Aussage seiner Frau von der zuständigen Ausländerbehörde gesagt, er solle nach Russland reisen und dort bei der deutschen Botschaft das richtige Visum beantragen. Eine Trennung der Eheleute für mehrere Monate sei – so die Behörde – zumutbar.Widersprüchliche Darstellung des bayerischen InnenministeriumsAllerdings hatte Schkolnyj mittlerweile tatsächlich eine Einberufung zur Armee erhalten. Wäre er erst einmal in Russland, unterläge er deshalb einem Ausreiseverbot. Hinzu kommt, dass er selbst ohne Einberufung in Russland in Gefahr wäre, verfolgt zu werden. Denn er hat über Jahre aktiv in verschiedenen Organisationen Alexej Nawalnyjs mitgewirkt, was von deren im Exil befindlicher Führung bestätigt wird.Schon seit die von Nawalnyj geschaffenen Strukturen in Russland 2021 für „extremistisch“ erklärt wurden, kann solches Engagement mit Haftstrafen geahndet werden. Ende 2025 wurde Nawalnyjs „Fonds zum Kampf gegen Korruption“ (FBK) sogar zur „terroristischen Organisation“ erklärt. Nach Angaben des FBK taucht Schkolnyjs Name auch in einer geleakten Datenbank der russischen Sicherheitskräfte mit dem Vermerk „FBK-Extremist“ auf.Die Liste von Schkolnyjs Aktivitäten, die die russischen Behörden zum Anlass für seine Verfolgung nehmen könnten, ist noch länger: Er hat als Wahlbeobachter an der Dokumentation von Manipulationen bei Wahlen mitgewirkt und gehört dem Vorstand der Moskauer Organisation der kleinen Libertären Partei an. Dieses Gremium hat im März 2022 eine Erklärung veröffentlicht, in der Russlands Angriff auf die Ukraine verurteilt und die Absetzung Wladimir Putins gefordert wurde. In den vergangenen drei Jahren sind mehrere Dutzend Aktivisten der Partei – der von den russischen Behörden die Registrierung verweigert wird – zeitweilig in Haft genommen worden.Im Sommer 2025 stellte Schkolnyj einen weiteren Asylantrag, der jedoch im Herbst ebenfalls abgelehnt wurde. Die Entscheidung wurde laut bayerischem Innenministerium in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren überprüft und nicht beanstandet. „An diese rechtsstaatlich zustande gekommenen Entscheidungen sind die bayerischen Ausländerbehörden gebunden und letztlich verpflichtet, in den abschließend entschiedenen Fällen Rückführungen durchzuführen“, gibt das bayerische Innenministerium an. Allerdings ist seine Darstellung des Falls widersprüchlich. Denn wie das Ministerium auf Nachfrage zugibt, ist nur der Eilantrag Schkolnyjs gegen die Ablehnung des Asylantrags abgewiesen worden. Er hat aber auch geklagt – und da steht ein Urteil noch aus.Von „abschließend entschieden“ kann also keine Rede sein. Einer Abschiebung steht laut bayerischem Innenministerium dennoch nichts entgegen: Das BAMF sei zu dem Schluss gekommen, dass in Russland Schkolnyjs Freiheit und Leben nicht bedroht seien, das Verwaltungsgericht Bayreuth habe das im Eilverfahren bestätigt. An diese Entscheidungen sei die zuständige Ausländerbehörde gebunden.War Schkolnjy „untergetaucht“?Auch die Umstände von Schkolnyjs Festnahme und die Gründe dafür werfen Fragen auf. Das bayerische Innenministerium behauptet, er habe sich „einer geplanten Abschiebung Ende letzten Jahres durch Untertauchen entzogen“. Trotz Hinweises auf die gesetzlich bestehende Anzeigepflicht habe er seine Unterkunft für mehrere Monate verlassen, ohne der zuständigen Behörde eine Anschrift anzugeben, und habe sich somit dem behördlichen Zugriff entzogen. „Zum Zeitpunkt des Aufgriffs für die Ende vergangenen Jahres geplante Abschiebung konnte er daher auch nicht in der ihm zugewiesenen Unterkunft angetroffen werden.“ Vor diesem Hintergrund sei die Beantragung von Abschiebungshaft wegen Fluchtgefahr angezeigt gewesen.Schkolnyjs Ehefrau sagt, er sei zwar an jenem Abend Anfang Dezember nicht in seiner Unterkunft gewesen, aber er habe sich davor und auch danach regelmäßig dort aufgehalten. Dass die Polizei dagewesen sei, habe er vom Hausmeister erfahren, als er bei seiner Rückkehr eine aufgebrochene Tür vorgefunden habe. Schkolnyj versteckte sich allem Anschein nach nicht. Mitte Dezember habe er – so seine Frau – bei einem Besuch im Bayreuther Sozialamt dann erfahren, dass er als „untergetaucht“ gelte. Seine Anwältin habe daraufhin gefragt, warum das so sei, habe aber noch keine Antwort erhalten.Laut seines Professors Bernt Schnettler hat Schkolnyj bis zum Semesterende im Februar regelmäßig die Lehrveranstaltungen besucht. Auch erschien er weiterhin zu Behördenterminen im Rathaus Bayreuth. Bei einer solchen Gelegenheit wurde er am 11. März von der Polizei festgenommen. Das wird vom Sprecher der Stadt bestätigt – der hinzufügt: „Die Stadt Bayreuth hat dies nicht veranlasst und war hieran auch nicht beteiligt.“Ilja Schkolnyj soll im Sommer sein Masterstudium an der Universität Bayreuth mit einer Arbeit über Kriegsdienstverweigerer aus Russland abschließen – wenn er nicht vorher abgeschoben wird.
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