GesellschaftGesundheitArzt kritisiert : „Medizinalcannabis wird zum Lifestyle-Produkt“01.04.2026, 10:41Lesezeit: 8 Min.Medizinalcannabis sei online viel zu leicht erhältlich, kritisiert
Klaus Reinhardt. Im Interview spricht der Präsident der
Bundesärztekammer über Fehler bei der Legalisierung und dauerhaft arbeitsunfähige Konsumenten.Herr Dr. Reinhardt, Sie sind seit Jahrzehnten Hausarzt in
Bielefeld. Haben Sie schon einmal sogenanntes Medizinalcannabis verschrieben?Ja, und zwar einzelnen Tumorerkrankten und terminal kranken Patienten in der Palliativsituation. Aber nur wenn alle evidenzbasierten Maßnahmen entweder schon zum Einsatz gekommen waren oder ihre erhoffte Wirkung verfehlt hatten und ein erheblicher Leidensdruck da war. Diese nachweislich austherapierten Patienten hofften, bei Übelkeit und anderen Nebenwirkungen einer Chemotherapie von den Wirkstoffen der Cannabis-sativa-Pflanze zu profitieren. Tatsächlich sagten einige, dass die Tropfen mit standardisierten Extrakten ihnen guttäten, andere haben von keiner Linderung berichtet.Sie fühlen sich also nicht angesprochen, wenn Hausärzten etwa vom Deutschen Hanfverband vorgeworfen wird, sich aus ideologischen Gründen oder aufgrund von Fehlinformationen zu weigern, Cannabisprodukte zu verschreiben?Man sollte es keinem Arzt vorwerfen, wenn er von Medizinalcannabis jenseits eines individualisierten Therapieversuchs wenig bis nichts hält. Hinweise für die Wirksamkeit von Medizinalcannabis sind nur für wenige Indikationen gegeben. Und auch hier ist die Evidenzlage von unterschiedlicher Qualität. Für Cannabisblüten im Spezifischen ist sie nicht vorhanden.Blickt skeptisch auf Cannabis:
Klaus Reinhardt ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit 2019 Präsident der
Bundesärztekammer.Stefan BonessDie
Deutsche Schmerzgesellschaft spricht davon, dass eine „wissenschaftliche Evidenz“ für Indikationen „kaum vorhanden bis gering“ sei. Aber es gebe „vergleichsweise beste wissenschaftlich moderate Evidenzen“. Was soll das heißen?Wissenschaftliche Evidenz heißt, dass ich einen randomisierten Doppelblindversuch über einen langen Zeitraum mit zwei Populationen mit zwei gleichen Indikationen mache, bei dem weder der Verordner noch der Empfänger wissen, wer das Präparat und wer ein Placebo bekommt. Wenn ich dann signifikante Unterschiede feststelle, habe ich eine Evidenz dafür, dass ein Präparat wirkt oder nicht.Ist das Beharren auf dem Attribut „wissenschaftlich moderat“ also unwissenschaftlich?Die Fachgesellschaft kann auf eine recht große Zahl von Beobachtungen verweisen. Manche Patienten, die Medizinalcannabis als Tropfen eingenommen oder durch Blüten zu sich genommen haben, berichten von einer Linderung ihrer Symptome. Diese anekdotische oder Beobachtungsevidenz hat den methodischen Nachteil, dass die Menschen wussten, was sie bekamen, und der Verordner wusste, was er einsetzt. Der Placeboeffekt ist an dieser Stelle nicht herausgerechnet. Echte Evidenz kann man so nicht belegen.Die Schmerzgesellschaft schreibt immerhin auch, dass die Evidenz bei psychischen Erkrankungen sehr begrenzt sei. Im Internet tummeln sich Ärzte, die den Einsatz von Medizinalcannabis bei ADHS, Tourette-Syndrom, posttraumatischen Belastungsstörungen und auch Depressionen bewerben und bei Vorliegen einer Selbstdiagnose auch ein Rezept ausstellen. Können Sie diesen Kollegen folgen?Nein. Das Fatale in diesen Fällen ist, dass sich der Zustand bei den genannten Erkrankungen durch die Einnahme von Cannabis sogar verschlechtern kann. Durch den Konsum von Cannabis besteht ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen wie depressive Episoden und auch psychotische Zustände, insbesondere solange das Gehirn noch nicht ausgereift ist. Das aber ist erst mit etwa 25 Jahren der Fall. Unter berufsrechtlichen und ethischen Gesichtspunkten scheint mir dieses Verhalten fragwürdig und muss überprüft werden.Die Möglichkeit einer individuellen Cannabistherapie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen wurde 2017 eingeführt. Angela Merkel war Kanzlerin, Bundesgesundheitsminister war Hermann Gröhe (beide CDU). Jetzt will CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken die Verschreibungsmöglichkeiten von Medizinalcannabis durch eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) drastisch einschränken? Warum?Vor zwei Jahren hat die Ampelregierung Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und den Konsum sowie den Eigenanbau oder Anbau in Anbauvereinigungen weitgehend legalisiert. Auch Medizinalcannabis wurde in ein eigenes Gesetz überführt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach und andere Befürworter in den Reihen von SPD, Grünen und FDP haben dabei nicht bedacht, dass sie mit der Herausnahme von Cannabis aus den strengen Vorschriften des Betäubungsmittelrechts auch dem Bezug von sogenanntem Medizinalcannabis Tür und Tor geöffnet haben.Wie muss man sich das vorstellen?Anstatt einer Anbauvereinigung beizutreten, selbst Cannabispflanzen zu ziehen oder sich auf den Dealer zu verlassen, kann man auf frei zugänglichen Internetportalen einen rasterartig aufgebauten Fragebogen ausfüllen und angeben, unter diesen oder jenen Symptomen zu leiden. Oft ohne persönlichen Arztkontakt wird dann ein Privatrezept für getrocknete Blüten der Cannabispflanze ausgestellt, die zumeist von speziellen Onlineapotheken ausgeliefert werden. Mit verantwortungsvoller medizinischer Versorgung hat das nichts mehr zu tun. Das ist keine angemessene Versorgung mit unter Umständen hilfreichen Arzneimitteln, sondern Rauschmittel on demand. Im Ergebnis wird das Cannabis in einer Art verabreicht, wie man es bis vor zwei Jahren zumeist nicht tat. Damals gab es zwar auch schon Cannabisblüten, die ohne Zulassungsverfahren verordnet wurden. Die Verordnungen unterlagen aber den Regelungen der Betäubungsmittelverordnung.Was soll daran verkehrt sein, wenn der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis legal ist und man in der Apotheke auf dem Umweg über ein Privatrezept pharmazeutisch einwandfreies Material bekommt?Das Problem ist die Zweckentfremdung des Systems: Der Zugang über ärztliche Verordnungen und Apotheken ist nur für Patientinnen und Patienten mit einer medizinischen Indikation gedacht. Wenn dieser Weg genutzt wird, um faktisch Freizeitkonsum zu ermöglichen, wird die ursprüngliche Funktion unterlaufen. Im Ergebnis ist Medizinalcannabis auf dem besten Weg, ein Lifestyle-Produkt zu werden, das im Internet entsprechend beworben wird.2023 wurden 32 Tonnen Cannabisblüten importiert, in diesem Jahr sollen es mehr als 200 Tonnen werden. Eine solche Dynamik soll Lauterbach 2024 nicht vorhergesehen haben?Bevor er Minister wurde, hat Lauterbach vor den Gefahren des Cannabisgebrauchs zumindest im Adoleszenzalter gewarnt und sich sehr lange gegen die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Als Gesundheitsminister hat er sich dann auf die Seite der Abgeordneten vor allem aus der FDP und von den Grünen gestellt, die Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht herausnehmen wollten. Die Innenpolitiker der SPD-Fraktion waren strikt dagegen, konnten sich aber nicht gegen die Legalisierungsbefürworter durchsetzen.Musste der Minister nicht dem Druck der Legalisierungsbefürworter in den Regierungsfraktionen nachgeben, um deren Unterstützung bei anderen Reformprojekten zu bekommen?Mag sein. In der Sache hat er wider besseres Wissen gehandelt. Zuletzt hat er immer behauptet, die Teillegalisierung von Cannabis diene der Schadensminderung. Dabei war längst klar, dass in Ländern wie Kanada und den Vereinigten Staaten, in denen Cannabis zum Teil vor mehr als zehn Jahren in großem Stil legalisiert worden ist, der Zug in die andere Richtung abgefahren ist. Auch der Schwarzmarkt wurde nicht ausgetrocknet, er ist nur kleiner geworden. Und alle Jugendschutzregeln haben nicht verhindert, dass ältere Freunde oder Verwandte den Stoff weitergeben.Die „New York Times“ war jahrelang die publizistische Speerspitze der linksliberalen Liberalisierungsbefürworter. Ende Januar erschien ein Leitartikel, in dem die leitenden Redakteure eingestanden, sich geirrt zu haben: Die Zahl der Gebraucher blieb nicht mehr oder weniger gleich, und die Zahl der psychischen Erkrankungen stieg stark an. Mittlerweile habe Amerika ein echtes Cannabisproblem. Tatsächlich konsumieren mehr Amerikaner täglich Cannabis als alkoholhaltige Getränke. Wird es hierzulande auch so kommen?In Deutschland sind wir auf dem besten Weg, es den Amerikanern gleichzutun. Krankenkassendaten weisen darauf hin, dass es eine Zunahme der Zahl von Personen gibt, die ihren Cannabisgebrauch nicht mehr unter Kontrolle haben und abhängig geworden sind. Es gibt Hinweise, dass auch die Zahl der unerwünschten Ereignisse wie psychotische Erlebnisse oder Akutintoxikationen zunimmt. All das wird eben nicht aufgefangen und erst recht nicht überkompensiert durch die Tatsache, dass die Menschen auf dem angeblich sauberen Medizinalcannabismarkt qualitativ sauberes Cannabis in Blütenform bekommen. Die Annahme, dass der Schaden durch die Legalisierung kleiner ist als der Nutzen, hat noch nie gestimmt. Weder in Amerika noch jetzt bei uns.Die Union hat im Bundestagswahlkampf versprochen, das Cannabisgesetz der Ampel rückgängig zu machen. Jetzt bremst die SPD schon bei dem Plan, die Onlineverschreibungen einzuschränken und die Versandapotheken stärker zu regulieren.Hierzulande wird damit geworben, dass man innerhalb von drei Minuten Cannabispatient werden kann. Wir sind ausgerechnet hierbei unserer Zeit voraus, wie wir es sonst in Deutschland an keiner Stelle sind. Lobbyorganisationen haben ganze Arbeit geleistet und tun es weiterhin.Geht es nach der Union, soll Medizinalcannabis nicht ohne einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden können. Das sieht nicht nach einem Sieg der Telemedizin aus, sondern nach einem Erfolg der Ärztelobby.Gegen Telemedizin habe ich nichts, denken Sie nur an den ländlichen Raum oder mobilitätseingeschränkte Personen. Auch die Bundesregierung will hinter die Möglichkeiten einer Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht zurück. Andererseits kann ein Medikament, das eine psychoaktive Wirkung haben soll, nicht ohne einen persönlichen, individuellen Erstkontakt zwischen Arzt und Patient verordnet werden. Von dieser Position geht die
Bundesärztekammer nicht ab.An welche Bedingungen sollte eine telemedizinische Verordnung von Medizinalcannabis geknüpft werden?Es muss eine nachweislich individualisierte Anamnese stattfinden, die auch dokumentiert wird – wie auch bei jeder anderen Form der Behandlung. Dann müsste eine Patientenakte angelegt werden, die Therapie und Therapieverlauf sowie gewünschte und unerwünschte Ereignisse dokumentiert. Die automatisierten Prozesse, bei denen nach einer Erstverschreibung nie wieder ein Kontakt zustande kommt und es für die Nachbestellung nur ein Häkchen braucht, müssen untersagt werden, ob die Betreiber der einschlägigen Websites nun in Hamburg oder in Irland sitzen.Haben Sie persönlich inzwischen mit Patienten zu tun, die Probleme mit Medizinalcannabis haben?Ich habe Patienten in meiner Praxis, die Cannabis zu Genusszwecken konsumieren und in eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und psychotische Situationen hineingeraten sind. So etwas beobachten wir immer wieder. Fälle, bei denen jemand durch Medizinalcannabis aus der Bahn geworfen wurde, hatte ich persönlich noch nicht.Rechnen Sie damit für die Zukunft?Wenn Medizinalcannabis im Rahmen einer medizinischen Indikation unter ärztlicher Verantwortung und Beobachtung abgegeben wird, halte ich das Risiko für gering. Problematisch ist der unkontrollierte Konsum zu Genusszwecken. Ich bleibe dabei: Die Politik hat eine psychoaktive Substanz legalisiert, von der man weiß, dass etwa zehn Prozent der Konsumenten eine Abhängigkeit entwickeln. Für mich als Arzt ist es schon schlimm genug, wie viele Menschen ich sehe, die alkohol- oder tabakabhängig sind. Zusätzlich nehmen die nicht stoffgebundenen Süchte zu. Warum also sollte eine Substanz legalisiert werden, wenn die vorhersehbaren Folgen sowohl den Einzelnen als auch die Solidargemeinschaft belasten, die letztlich für die Behandlungskosten aufkommen muss?Die einen dürfen saufen, die anderen aber nicht kiffen. Ist das nicht Willkür?Darüber kann man lange philosophieren. Aus meiner ärztlichen Sicht nicht. Jede Form von Sucht ist eine zu viel.Lauterbach hatte versprochen, man werde in Sachen Cannabis den Jugendschutz verstärken. In einer Anhörung im Bundestag hieß es vor Kurzem, mittlerweile nehme der Fiskus durch die Mehrwertsteuer auf den Cannabisverkauf 200 Millionen Euro ein. Wo bleibt das Geld?Jedenfalls nicht dort, wo es für Prävention oder Jugendschutz eingesetzt werden könnte. Als Steuer geht es im allgemeinen Haushalt unter. Fairerweise müsste der Bundestag dieselbe Summe mindestens für die Finanzierung von Suchttherapien bereitstellen. Das war schon immer unsere Forderung.Welche Verbündeten haben Sie denn überhaupt in der Politik? Simone Borchardt, die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, fordert inzwischen, der „medizinisch begründete Einsatz von Medizinalcannabis“ dürfe „nicht unnötig erschwert werden“. Außerdem müsste geprüft werden, ob die von Frau Warken vorgesehenen Regelungen „praktikabel seien und keine unbeabsichtigten Versorgungslücken entstehen“.Das will ich nicht kommentieren. Es gibt aber auch noch viele andere Stimmen, die unsere Argumente teilen.Bis jetzt hält die Union an der Ankündigung fest, die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig zu machen. In der SPD gibt es Stimmen, die glauben, man könne unerwünschte Effekte wie den Boom von Medizinalcannabis dadurch eliminieren, dass es staatlich kontrollierte Verkaufsstellen mit registrierten Nutzern und einer lückenlos staatlich überwachten Lieferkette gibt. Was ist am sinnvollsten?Aus meiner Sicht muss man das Gesetz rückgängig machen, auch wenn der Status quo ante nicht ideal war. Aber das ist wohl illusorisch. Ein staatlich regulierter Markt war das, worauf sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatte. Am Ende ist es anders gekommen. Für Korrekturen ist es aber nie zu spät.