Der Mann, der in
Völklingen eine Tankstelle ausgeraubt und einen Polizisten erschossen hat, wird freigesprochen. Das
Landgericht Saarbrücken hält ihn für schuldunfähig. Ein beim Urteil anwesender Beamter sieht darin einen „Skandal“.Am Ende schoss Ahmet G. dem am Boden liegenden Polizisten
Simon Bohr frontal in den Kopf. Mit fünf Schüssen hatte ihn G. zuvor schon tödlich verletzt, der Beamte lag im Sterben. Es ist die Brutalität, die an eine Hinrichtung erinnert, welche zur Mordanklage führte – und die nicht zum Freispruch passen will, den das
Oberlandesgericht Saarbrücken am Mittwochmittag verkündet.G. wird wegen eines vorherigen Tankstellenraubs verurteilt, die Strafe aber gemäß dem Jugendstrafrecht ausgesetzt, um ihn unbegrenzt in eine geschlossene Psychiatrieanstalt einzuweisen. Die Witwe Bohrs verfolgt die Entscheidung unter Tränen. „Unser Leben wurde in wenigen Sekunden zerstört“, sagte sie erst vor wenigen Tagen an gleicher Stelle im Gerichtssaal 38. Viele Polizisten, die zur Urteilsverkündung erschienen sind, stöhnen auf, schütteln immer wieder den Kopf, einer ruft beim Rausgehen „Das ist ein Skandal“ und schlägt seine Jacke auf die Sitzbank.Ahmet G. betritt um 10.30 Uhr den Gerichtssaal. Er trägt einen schwarzen Pullover und weiße Sneaker. Vor sein jungenhaftes Gesicht mit dünnem Bart hält der Neunzehnjährige erst einen schwarzen Schnellhefter, den er auf den Tisch legt, sobald die Kameras ausgeschaltet sind. Er ist deutscher Staatsbürger. Eine Stunde lang blickt G. auf die gleiche Stelle am Boden, verfolgt äußerlich völlig ungerührt, wie die Vorsitzende Richterin
Jennifer Klingelhöfer die Geschehnisse vom 21. August 2025 wiedergibt.Er litt unter einer schweren generalisierten AngststörungG. saß in der Wohnung seiner Eltern, schon lange ging es ihm schlecht, er litt unter einer schweren generalisierten Angststörung, seine Schulnoten waren immer schlechter geworden. Sein Vater ermunterte ihn an jenem Nachmittag dazu rauszugehen, sich zu bewegen. Was dann geschah, klingt abwegig und zeigt, dass die Motive dieser Tat bis zum Schluss im Dunkeln bleiben: G. wollte nach Auffassung des Gerichts seinen „Mut unter Beweis stellen“ und überfiel spontan eine Tankstelle.Mit einem Buttermesser in der Hand und einer Boxershort über dem Kopf betrat er wenige Minuten später den Verkaufsraum der
Aral-Tankstelle in
Völklingen, die sich nur wenige Hundert Meter entfernt von seinem Elternhaus befindet. G. stach mit dem Messer drohend in die Luft, wirkte aber auf die Zeugen überfordert. Nach eigenen Angaben bereute er die Tat schon, als er die Tankstelle mit 580 Euro verließ. G. ahnte nicht, dass ihn Polizisten verfolgten. Nach Auffassung des Gerichts führte eine schwere paranoide Schizophrenie, die Gutachter im Prozess feststellten, dazu, dass er sich im Todeskampf wähnte, als ihn einer der Beamten schließlich aufhielt.Das Holster, so das Gericht, muss unverschlossen gewesen seinIm Zuge der Rangelei gelang es Ahmet G., die Waffe des Polizeianwärters an sich zu nehmen. Auch wenn Polizei und Staatsanwaltschaft das bislang bestritten, kommt das Gericht zur Auffassung, dass das Holster, in dem sich die Pistole befand, unverschlossen gewesen sein muss. G. schoss auf den 34 Jahre alten Polizeioberkommissar Bohr, der zuvor zweimal versuchte, ihn mit einem Taser außer Gefecht zu setzen. Danach schoss G. auch auf den jungen Beamten, dem er die Waffe abnahm, das Projektil wurde allerdings von einer Schutzweste aufgehalten. Die gesamte Auseinandersetzung mit den beiden Polizisten spielte sich in weniger als einer Minute ab. Kurz darauf wurde G., der zu fliehen versuchte, von anderen Beamten aufgehalten, auf die er feuerte, bis das Magazin der Pistole leer war.Von einem „subjektiven Angriff“ auf sein Leben ist im Urteil die Rede. Ahmet G. sei nicht in der Lage gewesen, die Situation „objektiv“ einzuschätzen. Von „Todesängsten vor dem Hintergrund seiner Wahnerlebnisse“ spricht die Richterin. Deshalb hält das Gericht Mordmotive für nicht erfüllt, die Staatsanwaltschaft und Nebenklage anführten.Ein „reflektiertes Abwägen“ sei ihm nicht möglich gewesenDer „objektiv grausamen Tat“ steht gegenüber, dass dem Angeklagten ein „reflektiertes Abwägen“ nicht möglich gewesen sei. Die Tatbestände des Totschlags und versuchten Totschlags sieht das Gericht hingegen als erfüllt an, hält G. aber aufgrund der schweren psychischen Erkrankung für schuldunfähig. Beim Überfall auf die Tankstelle erkennt das Gericht eine „erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit“, spricht ihn aber des schweren Raubs für schuldig. Die Haftstrafe wegen dieser Tat wird ausgesetzt; G. soll sich für eine „unbegrenzte Dauer“ in Behandlung in eine geschlossene Psychiatrieanstalt begeben.Das Gericht betont die „gravierende Gefahr“, die von Ahmet G. ausgeht. Erst wenn ein Gutachter ihn für ungefährlich erachtet, was unter Umständen Jahrzehnte dauern kann, soll er wieder in Freiheit kommen können, wie ein Gerichtssprecher nach dem Urteil sagt. Eine Sicherungsverwahrung ist im Jugendstrafrecht und bei Schuldunfähigkeit ausgeschlossen. Für heftiges Kopfschütteln bei den Polizisten sorgt während der Urteilsverkündigung, dass der Angeklagte nicht die Kosten des Verfahrens tragen muss. Das solle G. einen „möglichen Neustart“ ermöglichen, wenn er einmal freikomme. Die Kammer geht in ihrem Urteil weit über die Forderung der Verteidigung hinaus. Für sechs Jahre hatte sich Anwalt Michael Rehberger ausgesprochen. 13 Jahre Haft und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrieanstalt forderte die Anklage. Oberstaatsanwalt Christian Nassiry kündigt schon an, Revision einlegen zu wollen. Die Krankheit allein erkläre nicht die Grausamkeit, die er bei der Tat an den Tag gelegt habe, sagt Nassiry. Er habe den wehrlos am Boden liegenden
Simon Bohr einfach hingerichtet, ihn vernichten wollen. Auch die Nebenklage, die Witwe des getöteten
Simon Bohr, erwägt die Revision. „Die juristische Schuld ist das eine. Was wir Menschen verstehen, ist etwas völlig anderes“, sagt der saarländische Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Rinnert, nach dem Urteil. Den „Schutzbehauptungen“ des Angeklagten sei völlig geglaubt worden. Aus Sicht der Gewerkschaft habe G. eindeutig Schuld auf sich geladen, sie hofft nun auf den Bundesgerichtshof.