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THU · 2026-04-02 · 08:37 GMTBRIEF NSR-2026-0402-48971
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NSR-2026-0402-48971News Report·DE·Legal & Judicial

Ex-Leiterin der Bremer Asylbehörde verliert wegen Geheimnisverrats Pensionsansprüche

Ulrike B., die ehemalige Leiterin der Bremer Asylbehörde, verliert ihre Pensionsansprüche und wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Verwaltungsgericht Bremen fällte dieses Urteil aufgrund einer Disziplinarklage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Die WeltFiled 2026-04-02 · 08:37 GMTLean · Center-RightRead · 2 min
Ex-Leiterin der Bremer Asylbehörde verliert wegen Geheimnisverrats Pensionsansprüche
Die WeltFIG 01
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Ulrike B., die ehemalige Leiterin der Bremer Asylbehörde, verliert ihre Pensionsansprüche und wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Verwaltungsgericht Bremen fällte dieses Urteil aufgrund einer Disziplinarklage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die Klage basiert auf dem Vorwurf des Geheimnisverrats in 41 Fällen, darunter die Weitergabe interner Mails und persönlicher Daten von Asylbewerbern an einen Anwalt. Obwohl ein Strafverfahren 2021 keine Asylvergehen bestätigte, akzeptierte Ulrike B. eine Geldauflage wegen Geheimnisverrats. Das Bamf argumentierte, sie habe gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen, auch durch die Annahme einer Kaffeemaschine und eines Tablets. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Legal & Judicial
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Key claims

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Ulrike B. admitted to breach of confidentiality.

quoteUlrike B.
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BAMF accused Ulrike B. of leaking internal emails and data of 3638 asylum seekers.

factualBAMF
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Ulrike B. accepted a settlement with a 10,000 Euro fine in connection with breach of confidentiality.

factualArticle
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The Bremen administrative court decided to remove Ulrike B. from civil service.

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Ulrike B., ex-head of Bremen's asylum authority, loses her pension due to breach of confidentiality.

factualArticle
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PfadnavigationHomePolitikDeutschlandAsyl-SkandalEx-Leiterin der Bremer Asylbehörde verliert wegen Geheimnisverrats PensionsansprücheStand: 10:39 UhrLesedauer: 2 MinutenDie Bremer Außenstelle des BAMF stand 2018 bundesweit im FokusQuelle: picture alliance/Caro/BastianDie Bremer Asyl-Affäre erschütterte vor acht Jahren das Vertrauen in das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nun folgen erneut Konsequenzen für die damals verantwortliche Beamtin in der Hansestadt.Die frühere Leiterin der Bremer Asylbehörde, Ulrike B., wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt und verliert ihre Pension. Das hat das Bremen" class="entity-link entity-organization" data-entity-id="88626" data-entity-type="organization">Verwaltungsgericht Bremen beschlossen. Zuvor hatte ihr Arbeitgeber, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), eine Disziplinarklage eingereicht. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“.Die Regierungsdirektorin stand im Mittelpunkt der sogenannten Bremer Asyl-Affäre, die im Jahr 2018 dazu geführt hatte, dass die damalige Chefin der Bundesbehörde, Jutta Cordt, ihr Amt verlor. Dabei ging es um den Verdacht, Ulrike B. habe zwischen 2013 und 2016 im Zusammenwirken mit zwei Asylanwälten in mindestens 1200 Fällen Migranten Asyl gewährt, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren.Dieser Verdacht bestätigte sich 2021 in einem Strafverfahren nicht; Ulrike B. akzeptierte aber eine Einstellung mit einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen, unter anderem Geheimnisverrat.Lesen Sie auchMit der Disziplinarfrage zielte das Bamf nun auf die Entfernung aus dem Dienst, weil B. nach Ansicht der Behörde gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen hatte. Dabei hielt ihr das Bamf mutmaßlichen Geheimnisverrat in 41 Fällen vor, darunter die Weitergabe interner Behörden-Mails sowie eines Datensatzes mit persönlichen Angaben zu 3638 Asylbewerbern an einen Asylanwalt.Hinzu kam, dass sie eine Kaffeemaschine und ein Computertablet angenommen haben soll. Ulrike B. hatte sich Mitte März in einer Verhandlung gegenüber dem Gericht damit gerechtfertigt, beide Gegenstände seien gebraucht, defekt und damit materiell wertlos gewesen. Anders als das Tablet sei die Kaffeemaschine zudem nicht von dem Asylanwalt gekommen, sondern von dessen Frau. Hotelübernachtungen, die der Anwalt zahlte, will sie ihm später in bar ersetzt haben. Den Geheimnisverrat hatte Ulrike B. dagegen gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.sebe
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