„This is not Whiskey“: Ohne Whiskey kein Whiskey-Label
Ein Start-up, das alkoholfreie Alternativen zu Spirituosen mit Slogans wie „This is not Whiskey“ bewarb, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verurteilt. Das Gericht bestätigte, dass Getränke nur dann mit Bezeichnungen wie Whiskey, Gin oder Rum versehen werden dürfen, wenn sie diese Spirituosen tatsächlich enthalten.

Briefing Summary
AI-generatedEin Start-up, das alkoholfreie Alternativen zu Spirituosen mit Slogans wie „This is not Whiskey“ bewarb, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verurteilt. Das Gericht bestätigte, dass Getränke nur dann mit Bezeichnungen wie Whiskey, Gin oder Rum versehen werden dürfen, wenn sie diese Spirituosen tatsächlich enthalten. Auch die Bezeichnung „American Malt“ für nahezu alkoholfreie Getränke wurde untersagt. Der Verband der Spirituosenindustrie hatte gegen das Start-up geklagt und argumentiert, dass die Slogans und Produktbeschreibungen gegen die EU-Spirituosenverordnung verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde.
Article analysis
Model · rule-basedKey claims
5 extractedThe Higher Regional Court upheld the Landgericht's ruling, finding the use of 'American Malt' an inadmissible allusion to whiskey.
The lawsuit was filed by the association of the spirits industry, citing violations of EU spirits regulations.
The court also ruled that the term 'American Malt' is prohibited for nearly alcohol-free beverages.
The Hanseatic Higher Regional Court in Hamburg ruled that beverages can only be labeled with Whiskey, Gin, or Rum if they contain those spirits.
A startup offered non-alcoholic alternatives to classic spirits, marketed with slogans like 'This is not Whiskey'.