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THU · 2026-04-02 · 12:56 GMTBRIEF NSR-2026-0402-49356
News/„This is not Whiskey“: Ohne Whiskey kein Whiskey-Label
NSR-2026-0402-49356News Report·DE·Legal & Judicial

„This is not Whiskey“: Ohne Whiskey kein Whiskey-Label

Ein Start-up, das alkoholfreie Alternativen zu Spirituosen mit Slogans wie „This is not Whiskey“ bewarb, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verurteilt. Das Gericht bestätigte, dass Getränke nur dann mit Bezeichnungen wie Whiskey, Gin oder Rum versehen werden dürfen, wenn sie diese Spirituosen tatsächlich enthalten.

FAZFiled 2026-04-02 · 12:56 GMTLean · Center-RightRead · 1 min
„This is not Whiskey“: Ohne Whiskey kein Whiskey-Label
FAZFIG 01
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244words
Sources cited
2cited
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9entities
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100%
§ 01

Briefing Summary

AI-generated
NEWSAR · AI

Ein Start-up, das alkoholfreie Alternativen zu Spirituosen mit Slogans wie „This is not Whiskey“ bewarb, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verurteilt. Das Gericht bestätigte, dass Getränke nur dann mit Bezeichnungen wie Whiskey, Gin oder Rum versehen werden dürfen, wenn sie diese Spirituosen tatsächlich enthalten. Auch die Bezeichnung „American Malt“ für nahezu alkoholfreie Getränke wurde untersagt. Der Verband der Spirituosenindustrie hatte gegen das Start-up geklagt und argumentiert, dass die Slogans und Produktbeschreibungen gegen die EU-Spirituosenverordnung verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde.

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§ 02

Article analysis

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Legal & Judicial
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Sources cited
2
Limited
FewMany
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Key claims

5 extracted
01

The Higher Regional Court upheld the Landgericht's ruling, finding the use of 'American Malt' an inadmissible allusion to whiskey.

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The lawsuit was filed by the association of the spirits industry, citing violations of EU spirits regulations.

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The court also ruled that the term 'American Malt' is prohibited for nearly alcohol-free beverages.

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The Hanseatic Higher Regional Court in Hamburg ruled that beverages can only be labeled with Whiskey, Gin, or Rum if they contain those spirits.

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A startup offered non-alcoholic alternatives to classic spirits, marketed with slogans like 'This is not Whiskey'.

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Full report

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Ein start-up bot alkoholfreie Alternativen zu klassischen Spirituosen an. Beworben wurden sie mit anspielungsreichen Slogans: „This is not Whiskey“. Die Spirituosenindustrie ging dagegen vor. Und bekam recht.Nur, wenn auch wirklich Whiskey, Gin oder Rum drin sind, dürfen Getränke auch mit Whiskey, Gin oder Rum bezeichnet werden. Das entschied der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg und bestätigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz. Neu ist: Auch die Bezeichnung „American Malt“ ist für nahezu alkoholfreie Getränke verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde.In dem Fall geht es dem Gericht zufolge um ein start-up, das in Deutschland Getränke mit nur rund 0,3 Prozent Alkoholgehalt als Alternative zu klassischen Spirituosen anbietet.Bezeichnet hatte es diese mit den Slogans „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“, wie das Gericht mitteilte. Zudem sei bei den Produktbeschreibungen von einer „alkoholfreien Alternative zu“ oder „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der entsprechenden Spirituose die Rede gewesen. Der „This is not Whiskey“ habe zudem noch den Zusatz „American Malt“ gehabt.Geklagt hatte der Verband der Spirituosenindustrie. Er machte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen die EU-Spirituosenverordnung geltend.Wie schon das Landgericht im Juli vergangenen Jahres gab auch das Oberlandesgericht dem Spirituosenverband Recht. Zugleich wurde das start-up nun in zweiter Instanz auch zur Unterlassung der Bezeichnung „American Malt“ verurteilt, da es sich nach Auffassung des Senats um eine nach der Spirituosenverordnung unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey handele.Beide Parteien waren gegen das Landgerichtsurteil in Berufung gegangen.
§ 05

Entities

9 identified
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Keywords & salience

10 terms
spirituosen
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whiskey
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spirituosenindustrie
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