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MON · 2026-04-06 · 10:58 GMTBRIEF NSR-2026-0406-54646
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Reform der Altersvorsorge: So kommen Sie aus Ihrem Riester-Vertrag heraus

Die Reform der Riester-Rente in Deutschland bietet ab 2027 neue Optionen für unzufriedene Riester-Sparer. Durch die Reform können Sparer ihren bestehenden Vertrag einmalig in ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot umwandeln, das von Versicherern, Fondsgesellschaften und einem staatlichen Träger angeboten wird.

Dyrk ScherffFAZFiled 2026-04-06 · 10:58 GMTLean · Center-RightRead · 4 min
Reform der Altersvorsorge: So kommen Sie aus Ihrem Riester-Vertrag heraus
FAZFIG 01
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Die Reform der Riester-Rente in Deutschland bietet ab 2027 neue Optionen für unzufriedene Riester-Sparer. Durch die Reform können Sparer ihren bestehenden Vertrag einmalig in ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot umwandeln, das von Versicherern, Fondsgesellschaften und einem staatlichen Träger angeboten wird. Dies soll höhere Renditen und geringere Kosten ermöglichen, wobei die bisherigen Zulagen erhalten bleiben. Sparer können ihre alten Verträge unverändert fortführen oder zusätzlich zum neuen System nutzen. Die neue Förderung kann besonders für Kinderlose und Familien mit jüngeren Kindern vorteilhaft sein, während für Sparer mit geringen Einzahlungen das alte System möglicherweise attraktiver ist. Ein Wechsel zurück ins alte Riester-System ist nach der Umwandlung nicht möglich.

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Union Investment confirmed they will market new Vorsorgeprodukt at the latest in December.

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The new system pays up to 1140 euros in allowances for families with two older children.

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From 2027, Riester savers can convert their existing contract into a new retirement savings depot.

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The Bundestag has decided on a reform of the Riester pension.

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A maximum age for the conclusion of a new retirement savings product will possibly not exist.

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Die Reform der privaten Altersvorsorge gibt frustrierten Riester-Sparern neue Auswege. Was jetzt möglich ist.Rund 15 Millionen Deutsche haben einen staatlich geförderten Riester-Vertrag. Viele davon sind nicht zufrieden. Ihr Altersvorsorge-Vertrag frustriert sie mit niedrigen Renditen und hohen Kosten. Sie würden ihn am liebsten kündigen oder stilllegen. Doch seit ein paar Tagen gibt es eine bessere Option.Denn gerade hat der Bundestag die Reform der Riester-Rente beschlossen. Wenn der Bundesrat nicht noch Änderungswünsche anmeldet, wonach es derzeit nicht aussieht, dann eröffnet sich für enttäuschte Riester-Sparer von 2027 an eine weitere Möglichkeit: Sie können dann jederzeit einmalig ihren bisherigen Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot umwandeln. Das wird vom Jahreswechsel an von Versicherern, Fondsgesellschaften und einem noch zu findenden staatlichen Träger angeboten. Dadurch können Sparer auf mehr Rendite, weniger Kosten und eine vereinfachte staatliche Förderung hoffen. So ist zumindest das Versprechen der Bundesregierung.Bei einem Wechsel bleiben die Zulagen erhaltenDie bisher erhaltenen Zulagen können die Kunden dann behalten. Bei einer Kündigung müssten sie zurückgezahlt werden, bei einer Stilllegung nicht, aber dann würde auch nicht weiter vorgesorgt und es flössen auch keine weiteren Zulagen. Die Wechseloption sollten Anleger schon jetzt mitdenken, wenn sie über die Zukunft ihres Riester-Vertrages entscheiden. Eine Rückkehr in das alte Riester-System ist nach einem Wechsel nicht mehr möglich.Wer mit seinem bisherigen Riester-Vertrag zufrieden ist, kann ihn trotz der Reform unverändert mit dem alten Fördersystem fortführen. Er kann ihn auch behalten, sich aber mit der neuen Förderung unterstützen lassen. Sie lohnt sich für Kinderlose und Familien mit Kindern, die nach 2007 geboren wurden, sofern sie mehr als etwa 350 Euro im Jahr einzahlen. Bei Familien mit älteren Kindern ist das schon von rund 250 Euro im Jahr an der Fall. Das neue System zahlt zum Beispiel für Familien mit zwei älteren Kindern bis zu 1140 Euro Zulage, das alte nur 545 Euro. Bei hohen Einzahlungen kann die Steuerersparnis noch attraktiver sein. Das heißt aber auch: Wer bisher wenig in die Riester-Rente einzahlte, bekommt im alten System mehr Förderung (siehe Grafik). Alter Riester-Vertrag neben neuem Vorsorgevertrag möglichMöglich ist auch, den alten Riester-Vertrag zu behalten und zusätzlich ein neues Altersvorsorgeprodukt abzuschließen. Dann wird aber für beide Verträge nach neuer Systematik gefördert und die Zulagen werden auf beide verteilt. In der Summe gibt es also nicht mehr Geld als mit nur einem Vertrag. Viele Sparer werden jedoch vom nächsten Jahr an auf ein neues Vorsorgeprodukt umsteigen wollen, das die meisten Anbieter schon Anfang Januar auf den Markt bringen und vermutlich schon spätestens im Dezember vermarkten werden, wie zum Beispiel die Union Investment auf F.A.S.-Anfrage bestätigte. „Ein Maximalalter für den Abschluss wird es dann womöglich anders als bisher nicht mehr geben“, sagt Wolfram Erling, Altersvorsorge-Experte der Fondsgesellschaft. Sie ist der größte Anbieter von Riester-Fonds.Es wird wie bisher Produkte mit einer vollen und neu auch einer 80-prozentigen Garantie der eingezahlten Beiträge geben. Je umfassender die Garantie, desto stärker leidet die Rendite. Daher sollen auch garantielose Vorsorgemodelle angeboten werden. Dabei gibt es zwei Varianten: zum einen ein Standardprodukt mit einem sicheren und einem riskanteren Fonds und maximalen Kosten von einem Prozent im Jahr. Es soll von privaten Anbietern und einem staatlichen Träger zu kaufen sein. Zum anderen ein individuelles Depot, für das die Sparer aktive Fonds und ETF wählen können, die nicht riskanter als Risikoklasse 5 sein dürfen. Anleihe- und Aktienfonds gehören dazu, Optionen und Zertifikate hingegen nicht.Wechsel in Sparphase und zu RentenbeginnSparer können noch während der Sparphase vom alten Riester- in einen neuen Vertrag wechseln. Oder zu Beginn der Rentenphase. Das macht dann Sinn, wenn ein Sparer sein angesammeltes Kapital nicht in eine lebenslange Rente umwandeln will, sondern es bis 85 Jahre oder einen für später festgelegten Zeitpunkt komplett auszahlt. „Die monatlichen Renten sind dann höher, können aber jedes Jahr je nach Börsenentwicklung schwanken und wer älter wird, bekommt dann keine Auszahlung aus dem Vorsorgevertrag mehr“, sagt Wolfram Erling. Die Rentenphase muss zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen. Mindestens 80 Prozent des gesparten Kapitals müssen in Renten umgewandelt werden. „Es besteht also die Möglichkeit, einen Teil des Kapitals als Puffer für schlechte Börsenzeiten zurückzuhalten.“ Ein Umstieg ins neue System in der Auszahlphase ist nicht mehr möglich. Wird ein Riester-Vertrag auf ein neues Produkt umgestellt, dann werden auch mittelbar förderberechtigte Verträge des Ehepartners nach den neuen Regeln gefördert, sie dürfen aber beim bisherigen Anbieter bleiben.Für den Wechsel hat der Bundestag klare Vorgaben bezüglich der Kosten gemacht. Der bisherige Versicherer oder Fonds muss den Abschied künftig kostenfrei gewähren, wenn der alte Vertrag mindestens fünf Jahre bestanden hatte. Bei kürzerer Bestandsdauer darf er maximal 150 Euro erheben. Die R&V-Versicherung als einer der bisher größten Riester-Anbieter teilte auf F.A.S.-Anfrage mit, dass sie 90 Euro verlangt. Wird der neue Vertrag beim bisherigen Anbieter abgeschlossen, muss der Vertragswechsel nach den neuen Regeln kostenfrei sein.300 Euro maximale WechselkostenBeim neuen Anbieter dürfe das übertragene Kapital bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten des Neuvertrags nicht berücksichtigt werden, heißt es vom Bundesfinanzministerium. Der neue Anbieter darf eine Verwaltungspauschale von einmalig bis zu 150 Euro erheben, aber keine weiteren Kosten. Zusammen kann der Wechsel also bis zu 300 Euro kosten. Für die künftigen Einzahlungen im neuen Vertrag fallen die je nach Anbieter üblichen Gebühren an. Diese Provisionen müssen über die ganze Laufzeit verteilt werden und dürfen nicht schon in den ersten Jahren abgezogen werden. Das ist neu.Bei einem Wechsel wird bei Riester-Fonds das angesparte Kapital übertragen. Bei einer klassischen Riester- Lebensversicherung wird das versicherungsmathematisch berechnete Deckungskapital übertragen, einschließlich bereits zugeteilter Überschüsse, eines Anteils am Schlussüberschuss sowie der Bewertungsreserven. Nicht übertragbar sind noch nicht zugeteilte Schlussüberschüsse.
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