Am 20. März 2025 werden in
Ludwigsburg zwei junge Frauen in ihrem Auto getötet. Nun hat das
Stuttgart" class="entity-link entity-organization" data-entity-id="101057" data-entity-type="organization">Landgericht
Stuttgart die Männer verurteilt, die mit 157 Stundenkilometern in den Wagen rasten.Das
Stuttgart" class="entity-link entity-organization" data-entity-id="101057" data-entity-type="organization">Landgericht
Stuttgart hat ein Urteil gegen die Verursacher des Raserunfalls in
Ludwigsburg gesprochen. Den 33 Jahre alten Hauptangeklagten verurteilte das Gericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Seinen 35 Jahre alten Bruder verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von 13 Jahren. Der an der Organisation des illegalen Autorennens beteiligte Cousin erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.Am Abend des 20. März 2025 hatten die Angeklagten durch das Autorennen auf einer Ausfallstraße in
Ludwigsburg zwei türkischstämmige Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren getötet.Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Hauptangeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden kann. Das ist davon abhängig, ob er bedingt vorsätzlich gehandelt hat und ob ein weiteres Mordmerkmal – Heimtücke oder niedrige Beweggründe – nachgewiesen werden können. Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten schließlich wegen zweifachen Mordes und wegen der Veranstaltung eines illegalen Autorennens.Der Bruder des Hauptangeklagten wurde verurteilt wegen versuchten Mordes, der Veranstaltung eines illegalen Rennens sowie wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Das Gericht hatte zuvor erwogen, ob der Bruder nicht auch wegen Mittäterschaft zum Mord belangt werden könnte. Dem 35-Jährigen hätte dann eine lebenslange Haftstrafe gedroht. Bei der Klärung dieser Frage wurde erörtert, inwiefern die beiden Brüder einen Tatplan vereinbart haben könnten.1,5 Sekunden vor dem Aufprall das Gaspedal durchgetretenIm Hauptverfahren war durch Zeugenaussagen und Angaben der Angeklagten der Tatablauf auf der am 20. März 2025 viel befahrenen Ausfallstraße in
Ludwigsburg sehr detailreich rekonstruiert worden: Um 18:24 Uhr hatten der 35 Jahre alte Bruder des Hauptangeklagten und dessen Cousin die beiden hochmotorisierten Mercedes-Fahrzeuge betankt. Daraufhin hatten sie sich in einem Schnellimbiss getroffen, schließlich war der Hauptangeklagte dazu gekommen.Gegen 19:20 Uhr begannen die Angeklagten mit einem wilden Autorennen durch die Ludwigsburger Innenstadt. Zeugen berichteten von „Qualm unter einem Auto“ und großem Verkehrslärm. Techniker konnten feststellen, dass der Hauptangeklagte das Gaspedal 1,5 Sekunden vor dem Aufprall voll durchgetreten haben muss, fünf Sekunden vor der Kollision soll das Auto schon eine Geschwindigkeit von 125 Kilometern pro Stunde gehabt haben.Mit einer Geschwindigkeit von etwa 157 Kilometer pro Stunde stießen die Autos aufeinanderUm 20:03 Uhr kam es dann auf der Schwieberdinger Straße zu der verhängnisvollen Kollision des S-Klasse-Mercedes mit dem Ford Focus der beiden jungen Frauen – der 23 Jahre alten Merve und der 22 Jahre alten Selin. Mit einer Geschwindigkeit von etwa 157 Kilometer pro Stunde stießen die Fahrzeuge aufeinander.Durch die gerichtsmedizinischen Gutachten konnte dargelegt werden, dass die beiden jungen Frauen angesichts der Aufprallwucht keine Überlebenschance hatten: Beide waren sofort bewusstlos, Merve erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Durch den Aufprall waren die Frauen dem 160-Fachen der Erdbeschleunigung ausgesetzt. Nach Auskunft der Gerichtsmedizinerin hätten die Frauen angesichts einer so hohen Aufprallgeschwindigkeit auch dann keine Überlebenschance gehabt, wenn fünf Sekunden nach dem Unfall Notärzte in der Schwieberdinger Straße gewesen wären.Selin hatte am Unfalltag ihren ersten Probetag für eine Ausbildung als Medizinisch-Technische Fachangestellte absolviert. Weil ihre Freundin Merve in den nächsten Tagen zu einem Junggesellinnenabschied nach Portugal fliegen wollte, hatten sich die beiden jungen Frauen zu einem Abendessen in
Ludwigsburg verabredet.An seinen Aussagen kann man Zweifel habenDer Hauptangeklagte hatte die Tat gestanden und gesagt, dass sein Handeln durch nichts zu entschuldigen sei. Er habe aber niemanden gefährden wollen, er habe auf sein fahrerisches Können und die Technik des Autos vertraut. Sein Bruder hatte ausgesagt, dass er aus „Übermut und Selbstüberschätzung“ so gehandelt habe, auch er habe in die Assistenzsysteme seines Autos vertraut. Er übernehme die Verantwortung, ihm sei das Leben anderer Menschen nicht egal gewesen.An diesen Aussagen kann man Zweifel haben, denn beide Brüder sind den Strafverfolgungsbehörden über Jahre als ausgesprochen rüpelhafte Verkehrssünder aufgefallen. Beim Hauptangeklagten fanden sich Einträge im Strafregister, die Delikte reichen von der Unfallflucht über den Tankbetrug bis hin zu notorischen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Außerdem war der Mercedes des Angeklagten mit Felgen ausgestattet, für die er keine Betriebserlaubnis hatte.Auch im Vorstrafenregister des älteren Bruders fanden sich Einträge. Unter anderem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Einmal soll der Angeklagte auch versucht haben, während einer Flucht einen Polizeibeamten anzufahren. Erst zwei Monate vor dem illegalen Autorennen, nämlich am 23. Januar 2025, war ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt worden. Der psychiatrische Gutachter hatte bei dem Hauptangeklagten keine pathologische seelische Störung diagnostiziert, aber ihm „charakterliche Unreife“ und „Jugendtümlichkeit“ attestiert.Die Zahl von illegalen Autorennen in Baden-Württemberg ist trotz hohen Kontrolldrucks der Polizei unverhältnismäßig hoch: 2024 wurden 433 illegale Rennen registriert.