PfadnavigationHomeRegionalesHamburgHamburger WolfWarum der
Wolf nicht in Gefangenschaft bleiben konnte – und weiter beobachtet wirdStand: 07.04.2026Lesedauer: 2 MinutenDer
Wolf, der eine Frau in
Hamburg verletzt hat, liegt in der Wildtierauffangstation bei
Sachsenhagen, in die er nach dem Vorfall kam. Inzwischen ist er wieder frei.Quelle: Umweltbehörde
Hamburg/dpaNach der Attacke eines Wolfs in
Hamburg und seiner Auswilderung stellt der Senat klar, wie es bei einer erneuten Annäherung an Siedlungen weitergehen würde. Entscheidungen lägen dann nicht mehr bei der Hamburger Politik, sondern bei Behörden und Experten vor Ort.Der
Wolf, der in
Hamburg eine Frau verletzt hat und anschließend in der Binnenalster gefangen werden konnte, hat in der vergangenen Woche auch den Senat intensiv beschäftigt. Wissenschaftssenatorin
Maryam Blumenthal (
Grüne) sagte auf Nachfrage im
Rathaus: „Das hat uns sehr bewegt. Wir hatten eine Dauerstandleitung untereinander, und die Umweltbehörde hatte das Thema fest im Griff.“Der
Wolf sei mit einem GPS‑Sender ausgestattet worden, um seine Wanderbewegungen weiterhin verfolgen zu können. Wohin sich das Tier bewege, lasse sich jedoch naturgemäß nicht planen. Lesen Sie auchDer
Wolf hatte in der vergangenen Woche eine Frau in einer Einkaufspassage in
Hamburg-altona" class="entity-link entity-location" data-entity-id="48197" data-entity-type="location">
Hamburg-Altona im Gesicht verletzt als diese versuchte, das Tier, das sich verirrt hatte, wieder aus der Passage zu leiten. Anschließend war er weiter in die City der Hansestadt gelaufen und dort in die Binnenalster gesprungen. Nachdem Polizisten das Tier gefangen nehmen konnten, war der
Wolf in eine Wildtierstation in
Niedersachsen gekommen. Inzwischen ist er wieder ausgewildert. Wo das Tier in die Freiheit entlassen wurde, gibt die Hamburger Umweltbehörde nicht bekannt.Sollte sich der
Wolf wieder Siedlungen nähern, wird neu entschiedenDer stellvertretende Senatssprecher
Dennis Heinert machte deutlich, dass
Hamburg nach dem Aussetzen nur noch eingeschränkt verantwortlich ist. Sollte sich der
Wolf erneut einem besiedelten Gebiet nähern, würden Entscheidungen nicht politisch getroffen. Zuständig seien dann Fachbehörden und lokale Experten, in der Regel aus dem Jagd‑ und Naturschutzbereich, gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Stellen. Dabei gehe es um kurzfristige fachliche Entscheidungen, nicht um politische Verfahren.Lesen Sie auchNach Angaben Heinerts waren vor der Auswilderung des Wolfes mehrere Handlungsoptionen geprüft worden. Dazu zählten neben dem Aussetzen auch die Unterbringung des Wolfes in einem Wildgehege. Eine dauerhafte Haltung in Gefangenschaft sei von Fachleuten jedoch als wenig Erfolg versprechend eingeschätzt worden. Der wilde
Wolf hätte sich wohl keinem Rudel in einem Wildpark angeschlossen. Zudem habe das Risiko bestanden, dass ein in freier Wildbahn aufgewachsener
Wolf sich nicht dauerhaft in einem Gehege halten lasse.Auch eine Tötung des Tieres sei rechtlich nicht möglich gewesen. Nachdem sich der
Wolf in menschlicher Obhut befunden habe, greife das Tierschutzrecht. Eine tierärztliche Untersuchung habe ergeben, dass der
Wolf gesund gewesen sei und kein auffälliges Verhalten gezeigt habe. Unter diesen Voraussetzungen sei eine Einschläferung rechtlich nicht zulässig gewesen.Heinert betonte, das Aussetzen sei nicht alternativlos gewesen, wohl aber die rechtlich gebotene Entscheidung. Die geprüften Alternativen hätten sich in diesem konkreten Fall als nicht praktikabel erwiesen.juve