Ahmet G. hat einen Polizisten erschossen – und wurde vom Mordvorwurf freigesprochen. Das Unverständnis über das Urteil ist so groß, dass die Richterin bedroht wird und Polizisten lautstark protestieren.Als die Vorsitzende Richterin den Freispruch verkündete, ging ein Raunen durch den Zuschauerraum des Gerichtssaals. „Freispruch?“, wiederholte ein Polizist und schüttelte den Kopf. Das Unverständnis setzte sich auch in den Tagen nach dem Urteil fort, das am Mittwoch vergangener Woche gesprochen wurde. Zwar hielt es das
Oberlandesgericht Saarbrücken für unzweifelhaft, dass Ahmet G. im Sommer vergangenen Jahres nach einem Tankstellenraub den Polizisten
Simon Bohr erschossen hatte, sprach ihn aber aufgrund von Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat vom Vorwurf des Mordes frei. G. kommt in eine psychiatrische Einrichtung, die er erst verlassen darf, wenn er als geheilt und ungefährlich von Gutachtern beurteilt wird.Im Internet werden seitdem Drohungen gegen die Vorsitzende Richterin
Jennifer Klingelhöfer geäußert. Sie wird, teilweise unter Klarnamen, als „wertloses Stück Scheiße“ beschimpft, von „Unrechtssprechung“ ist die Rede. Nutzer auf Facebook erkundigen sich nach der Adresse der Richterin und drohen ihr Gewalt an. Das saarländische Justizministerium reagierte in einem ungewöhnlichen Schritt darauf, persönliche Angriffe und Diffamierungen gegen Richter seien „entschieden zurückzuweisen“. Die Botschaften in sozialen Medien überschritten „die Grenzen einer sachlichen Auseinandersetzung“.„Die Wunde bleibt offen“Auch der
Saarländische Richterbund stellte sich vor die Kollegin. Die Vorsitzende des Berufsverbandes, Şirin Özfirat, sagte, dass mit der Forderung nach einer Entlassung oder einem „Wegsperren“ derer, die das Urteil gesprochen haben, an einer zentralen Säule des Rechtsstaates gerüttelt werde. „Richter sind persönlich und sachlich unabhängig“, sagt Özfirat. Dazu gehöre auch, dass sie nicht entlassen werden können, „wenn ein Urteil dem Volk missfällt“. Ahmet G. mit seinem Verteidiger am 1. April im Landgericht SaarbrückendpaIn den Reihen der Polizei ist das Unverständnis weiterhin groß. Von großer Betroffenheit in der saarländischen Polizei spricht der Seelsorger
Hubertus Kesselheim, der viele der Beamten betreut. Er höre aus den Reihen der Polizei Sätze wie: „Jetzt ist der Simon tatsächlich völlig umsonst gestorben. Jetzt war sein Tod noch sinnloser als sowieso schon.“ Das Urteil wirke noch lange nach. Die Revision, die die Staatsanwaltschaft angekündigt hat, führe dazu, dass Polizisten abermals aussagen müssten. „Die Wunde bleibt offen“, so der Seelsorger.„Von der Justiz zum Abschuss freigegeben“Ein Beamter aus
Völklingen, der laut „Saarbrücker Zeitung“ Dienstgruppenleiter Bohrs war, veröffentlichte auf Facebook eine lange Äußerung, die tausendfach geteilt wurde. Darin bezog er sich besonders auf die Schuldunfähigkeit, die das Gericht Ahmet G. zugestand. Diese habe der Gutachter lediglich nicht ausschließen können, führt der Beamte an. Es ist ein Aspekt, auf den auch der saarländische Oppositionsführer und CDU-Vorsitzende Stephan Toscani abhob. Zwar sagte er, dass die Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu akzeptieren seien, ergänzte aber, das „Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen“ sei durch das Urteil verletzt worden. In der Revision müsse es, so Toscani, auch um die Frage gehen: „Warum hat das Gericht die Schuldfähigkeit milder bewertet als der psychiatrische Gutachter?“Bei dem Völklinger Kollegen von
Simon Bohr sorgt zudem für Unverständnis, dass der Verteidiger von Ahmet G. mit sechs Jahren Haft für den Tankstellenraub und das Tötungsdelikt eine Strafe gefordert habe, die weit über das Gerichtsurteil hinausging. „Mit diesem Urteil müssen wir anerkennen, dass die Gesetze, für deren Einhaltung wir jeden Tag unser Leben riskieren, uns und unsere Familien nicht in gleicher Weise schützen. Wir werden nun auch mit dem Gefühl zum Dienst gehen müssen, von der Justiz zum Abschuss freigegeben worden zu sein“, schrieb der Beamte.Praktisch hat die Tat eine klare KonsequenzHat das Urteil dem Bedürfnis nach Sühne und Vergeltung zu wenig Rechnung getragen? Auch im Jugendstrafrecht spiele das immer eine Rolle, besonders wenn es um ein Tötungsdelikt gehe, sagt Alexander Baur, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Göttingen, der F.A.Z. „Für die Freiheitsperspektive eines Angeklagten ist eine psychiatrische Unterbringung meist ungünstiger als eine Haftstrafe“, sagt Baur. Denn diese Unterbringung sei nicht zeitlich befristet. Zwar gebe es keine offiziellen Statistiken, aber die Unterbringungszeit betrage bei Erwachsenen im Durchschnitt sechs bis acht Jahre, hinzu kämen weitere Jahre unter Führungsaufsicht. Das könne bedeuten, dass eine Person zwölf bis 15 Jahre, vielleicht sogar für immer mit strafrechtlichen Sanktionen konfrontiert sei. „Liegt zum Zeitpunkt der Tat keine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit vor, steht nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die Behandlung der Gefährlichkeit“, so Baur. Bei einer nur verminderten Schuldfähigkeit wäre parallel eine Jugendstrafe möglich gewesen. Auch dann hätte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aber in der Regel Vorrang gehabt. Baur weist aber darauf hin, dass zudem im Jugendstrafrecht der Grundsatz gelte, nach Möglichkeit nur eine Sanktion zu verhängen. „Es geht hier um eine gewisse symbolische Folgenlosigkeit, die nun beklagt wird.“ Aber praktisch habe die Tat eine klare Konsequenz: „Der junge Mann sitzt voraussichtlich für Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie.“