Streit nach Sanierung: Gemeinschaft muss für Ausfall der Dachterrasse zahlen
Ein Wohnungseigentümer in Kassel erhielt eine Entschädigung von seiner Eigentümergemeinschaft, da er seine Dachterrasse aufgrund von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum über vier Jahre lang nicht nutzen konnte. Obwohl die Gemeinschaft keine Pflichtverletzung begangen hatte, sprach das Landgericht Frankfurt dem Kläger 6542,98 Euro zu.

Briefing Summary
AI-generatedEin Wohnungseigentümer in Kassel erhielt eine Entschädigung von seiner Eigentümergemeinschaft, da er seine Dachterrasse aufgrund von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum über vier Jahre lang nicht nutzen konnte. Obwohl die Gemeinschaft keine Pflichtverletzung begangen hatte, sprach das Landgericht Frankfurt dem Kläger 6542,98 Euro zu. Das Gericht argumentierte mit einem verschuldensunabhängigen Anspruch auf Geldentschädigung, da die lange Sperrung der Dachterrasse, als wesentlicher Bestandteil der Wohnung, eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellte. Die Höhe der Entschädigung orientierte sich an einer fiktiven Miete für die typische Nutzungsdauer der Terrasse (April bis Oktober). Ein Anspruch für die Balkone wurde hingegen abgelehnt. Das Urteil (Landgericht Frankfurt am Main, 25. Oktober 2025, Aktenzeichen: 2-13 S 26/24) zeigt, dass Wohnungseigentümer bei erheblichen Nutzungseinschränkungen durch Sanierungen auch ohne Verschulden der Gemeinschaft Anspruch auf Entschädigung haben können.
Article analysis
Model · rule-basedKey claims
5 extractedA roof terrace in Kassel is typically usable from April to October.
The court rejected classic damages because the community had not violated any duty.
The Landgericht Frankfurt awarded the plaintiff 6542.98 Euro.
An owner in Kassel couldn't use their 90 sqm roof terrace for over four years due to renovation work.
An owner can demand compensation if a renovation makes their roof terrace unusable for years.