PfadnavigationHomePolitikDeutschlandDüsseldorfMartin Sellner hält Migrationsvortrag in Straßenbahn – Unternehmen ist „schockiert“Stand: 20:44 UhrLesedauer: 3 MinutenMartin Sellner spricht im Januar 2026 bei einer Pressekonferenz vor einem von ihm organisierten „Podium zur Remigration“ zu PressevertreternQuelle: Frank Hammerschmidt/dpaDer österreichische Rechtsextremist
Martin Sellner hielt einen Remigrations-Vortrag in einer Düsseldorfer Straßenbahn – weil er laut eigener Aussage keinen Veranstaltungsort fand. Die
Rheinbahn-Chefin kritisiert, ihr Unternehmen sei „gezielt instrumentalisiert“ worden.
Martin Sellner wollte in
Düsseldorf bei einem Vortrag über Remigration sprechen. Weil der österreichische Rechtsextremist laut eigener Aussage aber keinen Veranstaltungsort in der Rhein-Metropole fand, wechselte er an einen ungewöhnlichen Ort – und bringt damit das örtliche Verkehrsunternehmen gegen sich auf.„Wie Sie vielleicht wissen, stört die deutsche Polizei regelmäßig meine Lesungen“, schreibt Sellner am Mittwoch auf
X zu einem Foto von sich, das ihn vor einer Düsseldorfer Straßenbahn zeigt. In Westdeutschland sei es zudem fast unmöglich, überhaupt einen Veranstaltungsort zu finden. „Meine letzte Lesung in
Düsseldorf fand daher in einer Straßenbahn statt“, erklärt der Rechtsextremist. „Während der Fahrt durch die Innenstadt sprach ich vor einem voll besetzten Zug über Remigration. Die Stadt und die linke Presse sind außer sich.“Die
Rheinbahn erfuhr offenbar erst durch den Post von Sellners Veranstaltung, wie sie in einer Erklärung am Donnerstag bekanntgab. Nach „internen Recherchen“ bestätigt das Unternehmen, dass der Vortrag in einer Oldiebahn stattgefunden habe. „Der
Rheinbahn lagen im Vorfeld keine Erkenntnisse über eine entsprechende Absicht sowie eine politische Nutzung vor“, heißt es weiter. Die Buchung der Charterfahrt sei über eine Privatperson als „private Veranstaltung im Freundeskreis“ erfolgt. „Zudem wurden Angaben im Nachgang der Fahrt verändert.“ Entgegen dem vermittelten Eindruck habe die Sonderfahrt bereits vor Ostern stattgefunden.Die Vorständin der
Rheinbahn AG,
Annette Grabbe, ist laut eigener Aussage „schockiert“ gewesen, als sie ein entsprechendes Video dieser Fahrt mit der Oldiebahn gesehen hat. „Die
Rheinbahn ist gezielt instrumentalisiert worden“, kritisierte Grabbe. So sei die regulär gebuchte Sonderfahrt für eine populistische Inszenierung missbraucht worden. „Die tatsächliche Nutzung wurde verschleiert – zudem wurden Rechnungsangaben nachträglich geändert.“Lesen Sie auchAls öffentliches Unternehmen stehe die
Rheinbahn AG für eine offene, vielfältige und demokratische Stadtgesellschaft. „Unsere Fahrzeuge sind Teil des öffentlichen Raums – und kein Ort für politische Kampagnen, Ausgrenzung oder ideologische Inszenierungen“, äußerte sich die
Rheinbahn-Vorständin weiter.
Rheinbahn AG will Vorfall mit Sellner aufarbeitenGrabbe kündigte an, den Vorgang vollständig aufzuarbeiten und rechtliche Schritte zu prüfen. Zudem sollen Regeln, Prüfprozesse und Fahrtkontrollen für Sonderfahrten so angepasst werden, „dass ein solcher Missbrauch künftig ausgeschlossen wird.“Lesen Sie auchDer Düsseldorfer Polizei ist der Vorfall nach Angaben eines Sprechers laut dem WDR bekannt. Ermittelt werde bisher aber nicht, weil keine Strafanzeige vorliege und es bisher keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte gebe.In der Vergangenheit haben sich wiederholt Gerichte mit den geplanten Lesungen und Vorträgen des österreichischen Rechtsextremisten befasst. Zuletzt wehrte sich Sellner erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot. Damit hatte die Gemeinde Neulingen (Enzkreis) bereits im August 2024 eine Lesung des Österreichers verhindert.Lesen Sie auchDie Gemeinde hatte laut dem Gericht argumentiert, dass von Sellner wegen seiner verfassungswidrigen Positionen in Verbindung mit seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei damit zu rechnen, dass er bei der Lesung Straftaten wie etwa Volksverhetzung begehe. Dagegen klagte Sellner.Das Gericht gab der Klage statt. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig gewesen. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte genannt, dass eine strafrechtlich relevante Äußerung zu befürchten gewesen sei. Im Februar musste auch die Stadt Ettlingen (Baden-Württemberg) einen Auftritt Sellners bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD zulassen. dpa/saha