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FRI · 2026-04-10 · 02:59 GMTBRIEF NSR-2026-0410-61194
News/München: Haftstrafe für Vergewaltigung b/Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer nimmt deutlich zu laut P…
NSR-2026-0410-61194News Report·DE·Legal & Judicial

Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer nimmt deutlich zu laut Polizeistatistik

Eine Polizeistatistik zeigt einen deutlichen Anstieg von Gewalt gegen Lehrer in Deutschland. Die Zahl der Gewaltstraftaten gegen Lehrer, darunter schwere Delikte wie Körperverletzung, stieg von 268 Fällen im Jahr 2015 auf 557 Fälle im Jahr 2024, mit einer kurzen Unterbrechung während der Corona-Jahre.

DER SPIEGELDer SpiegelFiled 2026-04-10 · 02:59 GMTLean · Center-LeftRead · 2 min
Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer nimmt deutlich zu laut Polizeistatistik
Der SpiegelFIG 01
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§ 01

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Eine Polizeistatistik zeigt einen deutlichen Anstieg von Gewalt gegen Lehrer in Deutschland. Die Zahl der Gewaltstraftaten gegen Lehrer, darunter schwere Delikte wie Körperverletzung, stieg von 268 Fällen im Jahr 2015 auf 557 Fälle im Jahr 2024, mit einer kurzen Unterbrechung während der Corona-Jahre. Auch Gewalt gegen Mitarbeiter von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Polizei hat zwischen 2018 und 2024 zugenommen. Als Reaktion darauf hat die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der härtere Strafen für Angriffe auf diese Berufsgruppen vorsieht, mit dem Ziel, den Schutz von Einsatzkräften zu verbessern. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafen vor und soll sicherstellen, dass die Behinderung von Rettungskräften nicht mehr mit Geldstrafen geahndet wird.

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Die Zahl der Gewaltdelikte gegen Mitarbeiter von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Polizei hat zwischen 2018 und 2024 zugenommen.

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2023 wurden 477 Fälle von Gewalt gegen Lehrer registriert, 2024 waren es 557.

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2015 wurden 268 Fälle von Gewaltkriminalität gegen Lehrer bundesweit gezählt.

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Gewaltkriminalität gegen Lehrer hat seit 2015 mit Ausnahme der Coronajahre zugenommen.

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Justizministerium plant Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten für Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte.

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Ein Anstieg ist demnach auch bei den gegen Lehrerinnen und Lehrer gerichteten Straftaten zu beobachten, die in der PKS in der Kategorie Gewaltkriminalität aufgeführt werden. Dazu zählen Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall, Raubdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme sowie schwere und gefährliche Körperverletzung. Seit 2015 hat die Zahl solcher Taten gegen Lehrkräfte kontinuierlich zugenommen – mit Ausnahme der Coronajahre 2020 und 2021, in denen ein leichter Rückgang zu verzeichnen war. 2015 zählte die Polizei bundesweit 268 Fälle, in denen eine Lehrkraft Opfer von Gewaltkriminalität im Sinne der Statistik wurde. 2023 wurden 477 Fälle registriert, ein Jahr später wurden 557 Fälle aktenkundig.Auch Retter und Helfer werden öfter attackiertZwischen 2018 und 2024 nahm laut der Statistik auch die Zahl der Gewaltdelikte gegen Mitarbeiter von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Polizei zu. Im Mai 2017 waren im Zuge einer Gesetzesänderung zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen worden. Daher sind die Opferzahlen der Jahre 2018 bis 2024 nicht mit den Daten der Vorjahre vergleichbar. Kurz vor Silvester hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften vorgelegt. Er sieht härtere Mindeststrafen für Angriffe auf diese Gruppen vor.Laut Justizministerium soll es dafür künftig Freiheitsstrafen von mindestens sechs statt wie bisher mindestens drei Monaten geben. In besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Das soll etwa für Überfälle gelten, bei denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Wer Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert, soll grundsätzlich nicht mehr mit einer Geldstrafe davonkommen können, sondern in Haft. Einen Kabinettsbeschluss zu dem Vorhaben gibt es noch nicht.
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