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FRI · 2026-04-10 · 06:00 GMTBRIEF NSR-2026-0410-61422
News/Rechteck: Abrechnungspflicht wechselt mit dem Verwalter am 1…
NSR-2026-0410-61422News Report·DE·Legal & Judicial

Rechteck: Abrechnungspflicht wechselt mit dem Verwalter am 1. Januar

Wenn ein WEG-Verwalter zum Jahresende wechselt, ist gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs der neue Verwalter für die Erstellung der Jahresabrechnung des Vorjahres verantwortlich. Die Verantwortung für die Abrechnung liegt bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den amtierenden Verwalter am 1.

FAZFiled 2026-04-10 · 06:00 GMTLean · Center-RightRead · 2 min
Rechteck: Abrechnungspflicht wechselt mit dem Verwalter am 1. Januar
FAZFIG 01
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2min
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254words
Sources cited
1cited
Entities identified
3entities
Quality score
100%
§ 01

Briefing Summary

AI-generated
NEWSAR · AI

Wenn ein WEG-Verwalter zum Jahresende wechselt, ist gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs der neue Verwalter für die Erstellung der Jahresabrechnung des Vorjahres verantwortlich. Die Verantwortung für die Abrechnung liegt bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den amtierenden Verwalter am 1. Januar des Folgejahres. Ein ausgeschiedener Verwalter ist lediglich zur Rechnungslegung bis zum Ende seiner Amtszeit verpflichtet, es sei denn, der Verwaltervertrag enthält abweichende Regelungen. Das Urteil (V ZR 206/24) stellt klar, dass die Abrechnungspflicht nach neuem Recht ab dem 1. Dezember 2020 bei der Gemeinschaft liegt und nicht mehr beim einzelnen Verwalter.

Confidence 0.90Sources 1Claims 5Entities 3
§ 02

Article analysis

Model · rule-based
Framing
Legal & Judicial
Economic Impact
Tone
Measured
AI-assessed
CalmNeutralAlarmist
Factuality
0.90 / 1.00
Factual
LowHigh
Sources cited
1
Limited
FewMany
§ 03

Key claims

5 extracted
01

If the property manager changes on December 31, the new incumbent must prepare the statement for the previous year.

factual
Confidence
1.00
02

The Federal Court of Justice clarified that since December 1, 2020, the community is responsible for the accounting.

quoteBundesgerichtshof
Confidence
1.00
03

The current property manager is internally responsible as the administrative body of the homeowner's association.

factual
Confidence
1.00
04

The community of apartment owners is responsible for the annual statement.

factual
Confidence
1.00
05

If a property manager changes at the end of the year, their successor must prepare the previous year's accounts.

factual
Confidence
1.00
§ 04

Full report

2 min read · 254 words
Wechselt ein WEG-Verwalter zum Jahresende, muss sein Nachfolger die Abrechnung des Vorjahres erstellen. Der neue Verwalter ist von Neujahr an zuständig.Für die Jahresabrechnung ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verantwortlich, und zuständig ist der Verwalter, der am 1. Januar im Amt ist. In dem Fall endete die Amtszeit einer Verwalterin am 31. Dezember 2022. Ab dem 1. Januar 2023 bestellte die Gemeinschaft eine neue Verwalterin. Die Gemeinschaft verlangte von der früheren Verwalterin unter anderem die Erstellung der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 sowie Rechnungs­legung. Die Gerichte wiesen die Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung ab und verpflichteten lediglich zur Rechnungslegung. Der Bundesgerichtshof stellte klar: Nach neuer Rechtslage seit dem 1. Dezember 2020 schuldet nicht mehr der Verwalter persönlich die Abrechnung, sondern die Gemeinschaft als rechtsfähiger Verband.Organschaftlicher Vertreter und als Verwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft intern zuständig sei der amtierende Verwalter. Die Pflicht zur Erstellung entsteht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, also am 1. Januar des Folgejahres. Zu diesem Zeitpunkt war die frühere Verwalterin nicht mehr im Amt. Deshalb traf sie keine Pflicht zur Erstellung der Abrechnung 2022.Zwar kann ein ausgeschiedener Verwalter weiterhin aus seinem Verwaltervertrag verpflichtet sein. Voraussetzung ist aber, dass die Abrechnungspflicht noch während seiner Amtszeit entstanden ist und der Vertrag eine entsprechende Regelung enthält. Beides lag hier nicht vor. Wechselt der Verwalter zum 31. Dezember, muss der neue Amtsinhaber die Abrechnung für das Vorjahr erstellen. Der ausgeschiedene Verwalter bleibt nur zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung zum Jahresende verpflichtet (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. September 2025, Aktenzeichen: V ZR 206/24).Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Bethge in Hannover.
§ 05

Entities

3 identified
§ 06

Keywords & salience

8 terms
jahresabrechnung
1.00
weg-verwalter
1.00
abrechnungspflicht
0.90
wohnungseigentümergemeinschaft
0.80
rechnungslegung
0.70
verwalterwechsel
0.60
bundesgerichtshof
0.50
amtszeit
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§ 07

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