Rechteck: Abrechnungspflicht wechselt mit dem Verwalter am 1. Januar
Wenn ein WEG-Verwalter zum Jahresende wechselt, ist gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs der neue Verwalter für die Erstellung der Jahresabrechnung des Vorjahres verantwortlich. Die Verantwortung für die Abrechnung liegt bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den amtierenden Verwalter am 1.

Briefing Summary
AI-generatedWenn ein WEG-Verwalter zum Jahresende wechselt, ist gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs der neue Verwalter für die Erstellung der Jahresabrechnung des Vorjahres verantwortlich. Die Verantwortung für die Abrechnung liegt bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den amtierenden Verwalter am 1. Januar des Folgejahres. Ein ausgeschiedener Verwalter ist lediglich zur Rechnungslegung bis zum Ende seiner Amtszeit verpflichtet, es sei denn, der Verwaltervertrag enthält abweichende Regelungen. Das Urteil (V ZR 206/24) stellt klar, dass die Abrechnungspflicht nach neuem Recht ab dem 1. Dezember 2020 bei der Gemeinschaft liegt und nicht mehr beim einzelnen Verwalter.
Article analysis
Model · rule-basedKey claims
5 extractedIf the property manager changes on December 31, the new incumbent must prepare the statement for the previous year.
The Federal Court of Justice clarified that since December 1, 2020, the community is responsible for the accounting.
The current property manager is internally responsible as the administrative body of the homeowner's association.
The community of apartment owners is responsible for the annual statement.
If a property manager changes at the end of the year, their successor must prepare the previous year's accounts.