Die hessische Bäckereikette
Wiener Feinbäckerei Heberer sammelt zum wiederholten Mal über eine Genussanleihe frisches Geld ein. Für wen sich das Anlageprodukt vom Bäcker lohnt - und welche Risiken es birgt.Die
Wiener Feinbäckerei Heberer aus
Mühlheim sammelt über eine sogenannte Genussanleihe abermals frisches Kapital ein. Anders als in früheren Jahren, als die Anleihen jeweils eine Laufzeit von fünf Jahren hatten, beläuft sie sich diesmal „auf vielfache Anregung“, wie es heißt, auf drei Jahre bei einem Zinssatz von 4,25 Prozent. Seit Beginn des Monats und noch bis Juni kann die Anleihe (mindestens 1000 Euro) gezeichnet werden.Über die letzte Anleihe im vergangenen Jahr hatte der Traditionsbetrieb knapp 2,9 Millionen Euro eingesammelt. Sandra und
Georg Heberer, die die Bäckereikette in dritter Generation führen, verweisen auf ein Umsatzwachstum auf bestehender Fläche von 2,2 Prozent im vergangenen Jahr. Insgesamt lagen die Umsätze im Jahr 2025 nach der Heberer-Bilanz mit 83,1 Millionen Euro um fünf Millionen unter denen des Vorjahres. Das Unternehmen begründet das mit der Bereinigung des Filialnetzes. Bei unrentablen, kleineren Standorten habe man die Verträge auslaufen lassen oder sie zugunsten von größeren, ertragsstärkeren Standorten geschlossen. Insgesamt sehen sie sich in einem guten Umfeld: „Es gibt eine wachsende Nachfrage nach handwerklich hergestellten Qualitätsprodukten“, sagen die Inhaber. Mit der Modernisierung und Ausstattung der Filialen habe man „die richtigen Akzente gesetzt“.Das dritte positive Betriebsergebnis in FolgeDas Familienunternehmen ist nach eigenen Angaben mit rund 200 Filialen in der Kernregion
Rhein-Main,
Berlin und
Thüringen sowie an Hochfrequenzstandorten wie Bahnhöfen und Flughäfen in ganz Deutschland Marktführer. Wie profitabel das Geschäft im vergangenen Jahr war, steht noch nicht fest. Der Bericht befinde sich noch in Erstellung, das Ergebnis werde wieder positiv sein, sagt ein Unternehmenssprecher. 2024 lag der Überschuss bei rund 168.000 Euro, im Jahr davor bei 610.500 Euro, nach einem deutlichen Fehlbetrag von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2022.Verbraucher- und Aktionärsschützer weisen darauf hin, dass Genussanleihen kein Produkt für sicherheitsorientierte Sparer sind, sondern eine Geldanlage mit hohem Risiko. Der Grund: Anleger stellen ihr Geld als sogenanntes Nachrangkapital zur Verfügung. Das heißt, gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, werden zunächst alle anderen Gläubiger bedient – erst dann sind die Genussrechtsinhaber an der Reihe. Bei einer Insolvenz besteht also das Risiko des Totalverlusts. Denn eine Einlagensicherung wie bei der Geldanlage in Fest- oder Tagesgeld gibt es bei der Genussanleihe oder Teilschuldverschreibung nicht.Wer das Risiko eingehen möchte, sollte in jedem Fall den Wertpapierprospekt zur Heberer-Anleihe lesen. Die darin beschriebenen Risikofaktoren sind auf vielen eng beschriebenen Seiten aufgelistet. Ein Punkt von vielen ist etwa die Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Rohstoffe und Energie, die Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens hat. Bäckereien sind energieintensive Betriebe und bekommen aktuell den Preisanstieg infolge des Irankriegs zu spüren.Im Wertpapierprospekt ist auch nachzulesen, dass die Bäckerei die Einnahmen durch die neue Anleihe insbesondere zur Refinanzierung der bereits ausgegebenen Anleihen verwenden will. Aktuell stehen noch vier Anleihen mit Verbindlichkeiten von zusammen knapp 9,4 Millionen Euro in den Büchern. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es zwei im vergangenen Jahr auslaufende Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 4,6 Millionen wie eine Anschlussanleihe in Höhe von 1,5 Millionen, die Anfang dieses Jahres fällig war, vollständig zurückgezahlt habe.Heberer bietet seinen privaten Geldgebern grundsätzlich an, noch laufende Anleihen gegen die neue Anleihe zu tauschen, was nach Unternehmensangaben in der Vergangenheit auf großes Interesse stieß. Rund 70 Prozent der Anleger nutzten diese Möglichkeit, sagt ein Sprecher. Für alle, die Heberer-Anleihen besitzen und diese gegen die jetzt angebotenen Papiere tauschen möchten, heißt das: Der Rückzahlungsanspruch verschiebt sich drei Jahre nach hinten, und das Unternehmen hat wieder Geld, mit dem es arbeiten kann. Rechtlich ist das zulässig. Anlegerschützer sehen jedoch die Gefahr eines Kreislaufs.