Hanno Bergers Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens scheitert. Ein Gericht sieht keine neuen Beweise, die zu einer geringeren Haftstrafe oder einem Freispruch des Cum-Ex-Strippenziehers führen könnten.
Hanno Berger, einer der zentralen Strippenzieher hinter zahlreichen Cum-Ex-Geschäften, muss seine Haftstrafe in einer hessischen Justizvollzugsanstalt weiter absitzen. Der mittlerweile 75 Jahre alte, frühere Steueranwalt ist mit seinem Versuch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gescheitert, seinen Fall neu aufrollen zu lassen.Schon vor zwei Wochen habe ein Strafsenat eine sofortige Beschwerde Bergers als unbegründet zurückgewiesen, teilte das OLG am Freitag mit. „Da gegen den Beschluss des Senats kein Rechtsmittel stattfindet, ist damit eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus den vorgebrachten Gründen endgültig abgelehnt.“ (Az. 3 Ws 66/25). Damit hat die Entscheidung des Landgerichts Köln vom Sommer 2025 Bestand, mit der sich die Strafjustiz dessen Antrag als unzulässig verworfen hatte.Schwerreiche Investoren standen SchlangeGemeinsam mit seinem damaligen Geschäftspartner
Kai-Uwe Steck hatte Berger in den Jahren 2007 bis 2011 zahlreiche Anleger, wie den zwischenzeitlich verstorbenen Immobilieninvestor
Rafael Roth und die Hamburger Privatbank
M.M. Warburg bei Cum-Ex-Geschäften beraten. Bei diesen Aktienkreisgeschäften über den Dividendenstichtag, an denen Leerverkäufer beteiligt waren, ließen sich Fonds und Banken eine nur einmal anrechenbare Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten. Dem Fiskus entstand über die Jahre ein Milliardenschaden.2012 durchsuchten Staatsanwälte die Kanzleiräume von Berger Steck & Kollegen in
Frankfurt, woraufhin der Steuerrechtler sich in die Schweiz absetzte. Nach seiner Verhaftung und Auslieferung an deutsche Behörden musste Berger sich bisher in zwei Strafverfahren verantworten.Eine Strafkammer am
Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, nachdem dieser ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 13,6 Millionen Euro an Taterträgen aus Bergers Vermögen an. Der
Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. In
Wiesbaden, wo Berger sich in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren verantworten musste, wurde er zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt; auch diese Entscheidung ist rechtskräftig. Geständnis widerrufen, schwere Vorwürfe an den KronzeugenDer Verurteilte zog ohne Erfolg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zu Weihnachten 2024 wandte sich Berger dann an das
Landgericht Köln und verlangte neben der Wiederaufnahme seines Verfahrens die Unterbrechung seiner Haftstrafe. Er argumentierte, es gebe neue Tatsachen und Beweismittel dafür, dass es sich bei den fraglichen Aktiengeschäften nicht um ungedeckte Leerverkäufe gehandelt habe. Zudem widerrief er sein Geständnis zu einem zentralen Teil der Vorwürfe.Mit Nachdruck wehrte er sich gegen die ihn belastenden Aussagen seines langjährigen Geschäftspartners Steck, der als Kronzeuge der Anklage die Seiten gewechselt hatte. Dessen Aussagen dürften „grundsätzlich nicht geglaubt werden“, weil sie sich im Nachhinein in anderen wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt hätten.Das OLG Köln schlug nun die Tür für ein neues Verfahren am
Landgericht Bonn endgültig zu. Die von Berger vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel gäben keinen Anlass für die Annahme, wonach das Bonner Landgericht möglicherweise eine geringere Freiheitsstrafe oder sogar einen Freispruch hätte verkünden können, heißt es in dem Beschluss.Außerdem könne das in der Hauptverhandlung abgelegte Geständnis nur im Fall eines einleuchtenden Motivs und einer plausiblen Begründung erschüttert werden. In dem Antrag habe Berger solche Umstände aber gerade nicht dargelegt.