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FRI · 2026-04-10 · 12:41 GMTBRIEF NSR-2026-0410-61997
News/Cum-Ex-Skandal: Kein neuer Strafprozess für Hanno Berger
NSR-2026-0410-61997News Report·DE·Legal & Judicial

Cum-Ex-Skandal: Kein neuer Strafprozess für Hanno Berger

Hanno Berger, eine Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, scheiterte mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln. Das Gericht sah keine neuen Beweise, die eine mildere Strafe oder einen Freispruch rechtfertigen würden.

Marcus JungFAZFiled 2026-04-10 · 12:41 GMTLean · Center-RightRead · 2 min
Cum-Ex-Skandal: Kein neuer Strafprozess für Hanno Berger
FAZFIG 01
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1cited
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§ 01

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Hanno Berger, eine Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, scheiterte mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln. Das Gericht sah keine neuen Beweise, die eine mildere Strafe oder einen Freispruch rechtfertigen würden. Berger, der bereits rechtskräftig zu über acht Jahren Haft verurteilt wurde, bleibt in Haft. Er wurde wegen seiner Rolle bei Cum-Ex-Geschäften verurteilt, bei denen sich Fonds und Banken Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten ließen, was dem Staat Milliardenschäden zufügte. Das Landgericht Köln hatte seinen Antrag auf Wiederaufnahme im Sommer 2023 bereits als unzulässig verworfen.

Confidence 0.90Sources 1Claims 5Entities 11
§ 02

Article analysis

Model · rule-based
Framing
Legal & Judicial
Economic Impact
Tone
Measured
AI-assessed
CalmNeutralAlarmist
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LowHigh
Sources cited
1
Limited
FewMany
§ 03

Key claims

5 extracted
01

Berger withdrew his confession regarding a central part of the accusations.

factual
Confidence
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02

Berger, along with Kai-Uwe Steck, advised investors on Cum-Ex transactions between 2007 and 2011.

factual
Confidence
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03

The Higher Regional Court (OLG) Cologne rejected Berger's immediate appeal as unfounded.

factualOLG Köln
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04

Berger was sentenced to eight years in prison for serious tax evasion in three cases.

factual
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Hanno Berger's request to reopen his Cum-Ex case has been rejected by a court.

factual
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Full report

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Hanno Bergers Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens scheitert. Ein Gericht sieht keine neuen Beweise, die zu einer geringeren Haftstrafe oder einem Freispruch des Cum-Ex-Strippenziehers führen könnten.Hanno Berger, einer der zentralen Strippenzieher hinter zahlreichen Cum-Ex-Geschäften, muss seine Haftstrafe in einer hessischen Justizvollzugsanstalt weiter absitzen. Der mittlerweile 75 Jahre alte, frühere Steueranwalt ist mit seinem Versuch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gescheitert, seinen Fall neu aufrollen zu lassen.Schon vor zwei Wochen habe ein Strafsenat eine sofortige Beschwerde Bergers als unbegründet zurückgewiesen, teilte das OLG am Freitag mit. „Da gegen den Beschluss des Senats kein Rechtsmittel stattfindet, ist damit eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus den vorgebrachten Gründen endgültig abgelehnt.“ (Az. 3 Ws 66/25). Damit hat die Entscheidung des Landgerichts Köln vom Sommer 2025 Bestand, mit der sich die Strafjustiz dessen Antrag als unzulässig verworfen hatte.Schwerreiche Investoren standen SchlangeGemeinsam mit seinem damaligen Geschäftspartner Kai-Uwe Steck hatte Berger in den Jahren 2007 bis 2011 zahlreiche Anleger, wie den zwischenzeitlich verstorbenen Immobilieninvestor Rafael Roth und die Hamburger Privatbank M.M. Warburg bei Cum-Ex-Geschäften beraten. Bei diesen Aktienkreisgeschäften über den Dividendenstichtag, an denen Leerverkäufer beteiligt waren, ließen sich Fonds und Banken eine nur einmal anrechenbare Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten. Dem Fiskus entstand über die Jahre ein Milliardenschaden.2012 durchsuchten Staatsanwälte die Kanzleiräume von Berger Steck & Kollegen in Frankfurt, woraufhin der Steuerrechtler sich in die Schweiz absetzte. Nach seiner Verhaftung und Auslieferung an deutsche Behörden musste Berger sich bisher in zwei Strafverfahren verantworten.Eine Strafkammer am Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, nachdem dieser ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 13,6 Millionen Euro an Taterträgen aus Bergers Vermögen an. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. In Wiesbaden, wo Berger sich in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren verantworten musste, wurde er zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt; auch diese Entscheidung ist rechtskräftig. Geständnis widerrufen, schwere Vorwürfe an den KronzeugenDer Verurteilte zog ohne Erfolg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zu Weihnachten 2024 wandte sich Berger dann an das Landgericht Köln und verlangte neben der Wiederaufnahme seines Verfahrens die Unterbrechung seiner Haftstrafe. Er argumentierte, es gebe neue Tatsachen und Beweismittel dafür, dass es sich bei den fraglichen Aktiengeschäften nicht um ungedeckte Leerverkäufe gehandelt habe. Zudem widerrief er sein Geständnis zu einem zentralen Teil der Vorwürfe.Mit Nachdruck wehrte er sich gegen die ihn belastenden Aussagen seines langjährigen Geschäftspartners Steck, der als Kronzeuge der Anklage die Seiten gewechselt hatte. Dessen Aussagen dürften „grundsätzlich nicht geglaubt werden“, weil sie sich im Nachhinein in anderen wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt hätten.Das OLG Köln schlug nun die Tür für ein neues Verfahren am Landgericht Bonn endgültig zu. Die von Berger vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel gäben keinen Anlass für die Annahme, wonach das Bonner Landgericht möglicherweise eine geringere Freiheitsstrafe oder sogar einen Freispruch hätte verkünden können, heißt es in dem Beschluss.Außerdem könne das in der Hauptverhandlung abgelegte Geständnis nur im Fall eines einleuchtenden Motivs und einer plausiblen Begründung erschüttert werden. In dem Antrag habe Berger solche Umstände aber gerade nicht dargelegt.
§ 05

Entities

11 identified
§ 06

Keywords & salience

9 terms
cum-ex-skandal
1.00
hanno berger
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strafprozess
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wiederaufnahme des verfahrens
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Topic connections

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