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MON · 2026-04-13 · 10:58 GMTBRIEF NSR-2026-0413-65643
News/Um Wal zu erlösen – J.D. Vance will Timm/AfD will bundesweit mit Staatsleistungen für Kirchen Schluss…
NSR-2026-0413-65643News Report·DE·Political Strategy

AfD will bundesweit mit Staatsleistungen für Kirchen Schluss machen

Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die seit über 200 Jahren bestehenden Staatsleistungen an die Kirchen bundesweit zu beenden. Der Entwurf sieht ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Staatsleistungen sowie die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle vor.

Die WeltFiled 2026-04-13 · 10:58 GMTLean · Center-RightRead · 2 min
AfD will bundesweit mit Staatsleistungen für Kirchen Schluss machen
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Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die seit über 200 Jahren bestehenden Staatsleistungen an die Kirchen bundesweit zu beenden. Der Entwurf sieht ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Staatsleistungen sowie die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle vor. Diese Leistungen, die jährlich etwa 600 Millionen Euro betragen, gehen auf Enteignungen von Kirchengütern im Jahr 1803 zurück und werden als Pacht- oder Mietzahlungen betrachtet. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz von 1949 forderten bereits eine Ablösung dieser Leistungen, die bisher jedoch nicht umgesetzt wurde. Die AfD begründet ihren Vorstoß unter anderem mit der Kritik an einer vermeintlich einseitigen "linken" Positionierung der Kirchen.

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Ulrich Siegmund has set a target of 45 percent for his party in the Saxony-Anhalt state election.

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State payments to churches amount to around 600 million euros annually.

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Most state payments date back to 1803 when church property was expropriated.

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The AfD parliamentary group has submitted a bill to abolish state payments to churches.

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AfD wants to end state payments to churches nationwide.

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PfadnavigationHomePolitikDeutschlandGesetzentwurfAfD will bundesweit mit Staatsleistungen für Kirchen Schluss machenStand: 12:58 UhrLesedauer: 2 MinutenKnapp fünf Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund 45 Prozent als Ziel für seine Partei formuliert. „Wir müssen es alleine schaffen“, sagte Siegmund auf einem AfD-Landesparteitag in Magdeburg.Mehr als 200 Jahre nach ihrer Entstehung will die AfD die Staatsleistungen an die Kirchen beenden. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion bringt Bewegung in eine alte Debatte.Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Der Entwurf enthält unter anderem eine Festlegung eines einheitlichen Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der Staatsleistungen und der Ablösebeträge. Vorgesehen sei dazu auch die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle.Die meisten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals wurden zahlreiche Kirchengüter enteignet und verstaatlicht. Staatsleistungen sind vergleichbar mit Pacht- und Mietzahlungen. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze „abgelöst werden“ sollen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung. Die Zahlungen an die beiden Kirchen belaufen sich jährlich auf rund 600 Millionen Euro.Lesen Sie auchDie Ampel-Regierung hatte sich eine solche Ablösung vorgenommen, das Vorhaben scheiterte allerdings an den Landesregierungen. Das am Wochenende beschlossene Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthält ebenfalls die Forderung, die Staatsleistungen abzulösen.Das Programm formuliert eine Frontstellung unter anderem gegen die evangelischen und katholischen Kirchen, die als „Kirchensteuerkirchen“ betitelt werden. Die AfD in Sachsen-Anhalt wirft der evangelischen und katholischen Kirche einseitige „linke“ Positionierungen vor. Sie will die Kirchen disziplinieren, indem sie die Staatsleistungen künftig an Bedingungen knüpfen will. In dem Programm heißt es: „Da die Kirchensteuerkirchen das nicht mehr vermitteln und sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen.“ krö mit dpa
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