Er habe seine Kollegin „gehasst“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Für den Mord muss er nun lebenslang in Haft. Dass er aus Mordlust handelte, sehen die Richter aber nicht als erwiesen an.Im gemeinsamen Büro habe Yanneck Z. Fliegen eingefangen und nach draußen verfrachtet, um sie nicht töten zu müssen. So hatte es ein früherer Kollege des Angeklagten in seiner Zeugenaussage Ende März vor dem
Schweinfurt" class="entity-link entity-organization" data-entity-id="115806" data-entity-type="organization">Landgericht
Schweinfurt ausgesagt. Am 1. Juli 2025 zeigte der heute 22 Jahre alte Industriekaufmann Z. ein gänzlich gegensätzliches und unbegreifliches Verhalten.Um kurz nach 7 Uhr war er an seinem Arbeitsplatz beim Energieversorger Überlandwerk Rhön im fränkischen
Mellrichstadt angekommen. Kurz darauf stach er unvermittelt und vor den Augen des gemeinsamen Vorgesetzten auf seine Kollegin Daniela S. ein. Den Chef, der dazwischenging, verletzte er schwer, einen weiteren Kollegen leicht. S. starb noch vor Ort, in dem Unternehmen, für das die Neunundfünfzigjährige mehr als 30 Jahre lang gearbeitet hatte.Richter erkennen keine MordlustFür diesen Mord hat die 1. Große Kammer des Landgerichts Yanneck Z. am gestrigen Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer legte dem jungen Mann zudem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.Die besondere Schwere der Schuld, auf die der Staatsanwalt und die Nebenklagevertreter in ihren Plädoyers am Montag gedrungen und in denen sie von einer regelrechten „Hinrichtung“ der arg- und wehrlosen Frau gesprochen hatten, stellte die Kammer nicht fest. Auch das Mordmerkmal der Mordlust, das die Staatsanwaltschaft angeführt hatte, sah das Gericht als nicht gegeben an, sondern führte Heimtücke und niedrige Beweggründe als Mordmerkmale an.In seiner Einlassung am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte behauptet, er habe die Kollegin getötet, da sie ihn kontrolliert und gemaßregelt habe. Wortwörtlich sagte er: „Ich habe die Frau gehasst.“ In seiner polizeilichen Vernehmung direkt nach der Tat sowie gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen hatte Z. jedoch angegeben, er habe sich bereits seit Jahren mit dem Gedanken getragen, einen Menschen zu töten. In den Tagen vor der Tat sei der Drang immer stärker geworden; er habe sich nach ihm unbekannten Opfern umgeschaut, dann jedoch die Kollegin ausgewählt.Vor der Tat meldete er sich bei seiner GroßmutterDer Staatsanwalt zitierte aus Chats, die Z. mit der KI auf seinem Handy geführt hatte. Unter anderem hatte er ChatGPT anvertraut: „Ich stelle mir vor, jemanden mit einem Messer zu töten.“ Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hatte Yanneck Z. in seinem Gutachten für voll schuldfähig erklärt. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen. Daran ändere auch die Drogen- und Opiatabhängigkeit des Mannes nichts. In den Wochen vor der Tat konsumierte Z. täglich rund fünf Gramm Cannabis und nahm starke Schmerzmittel ein. Vor der Tat hatte er einen Joint geraucht.Auch die Großmutter des Angeklagten hatte das Gericht als Zeugin gehört. Ab dem sechsten Lebensjahr war Z. bei den Großeltern aufgewachsen, da die Mutter nicht mehr in der Lage gewesen war, ihn zu versorgen. Beide drogenabhängigen Eltern starben früh. Der Kontakt sei bis zuletzt eng gewesen, gab die Großmutter an. Nur wenige Minuten vor dem Messerangriff habe der Enkel sie per Whatsapp gefragt, ob sie gut geschlafen habe.Der Angeklagte aus dem thüringischen Meiningen hatte in seinem letzten Wort gesagt, er wünschte, er hätte die Tat nicht begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.