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TUE · 2026-04-14 · 08:12 GMTBRIEF NSR-2026-0414-67179
News/Für drei Millionen Pfund: Rolls-Royces e/Bericht vorgestellt: Datenschutzbeschwerden in Hessen um 58 …
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Bericht vorgestellt: Datenschutzbeschwerden in Hessen um 58 Prozent gestiegen

In Hessen sind die Datenschutzbeschwerden im Jahr 2025 um 58 Prozent auf 6070 Fälle gestiegen, wie der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) mitteilte. Alexander Roßnagel präsentierte den Tätigkeitsbericht für 2025 in Wiesbaden und erklärte den Anstieg mit der zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes in der digitalisierten Welt.

FAZFiled 2026-04-14 · 08:12 GMTRead · 3 min
Bericht vorgestellt: Datenschutzbeschwerden in Hessen um 58 Prozent gestiegen
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In Hessen sind die Datenschutzbeschwerden im Jahr 2025 um 58 Prozent auf 6070 Fälle gestiegen, wie der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) mitteilte. Alexander Roßnagel präsentierte den Tätigkeitsbericht für 2025 in Wiesbaden und erklärte den Anstieg mit der zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes in der digitalisierten Welt. Besonders stark war der Anstieg bei Beschwerden im Bereich der Auskunfteien, der Videobeobachtung und des Datenschutzes von Beschäftigten. Insgesamt gingen beim HBDI 11.218 Schriftstücke ein, was einem Zuwachs von 40 Prozent entspricht. Roßnagel wies darauf hin, dass die Bearbeitung der Fälle durch Personalmangel erschwert werde, versicherte aber, dass allen Beschwerden nachgegangen werde. Neben Bürgern wenden sich auch Behörden und Unternehmen an den HBDI.

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Hessens Bürger sorgen sich um ihre Daten. Der Datenschutzbeauftragte des Landes berichtet von stark steigenden Fallzahlen. Die Arbeit der Behörde werde durch den Mangel an Personal erschwert.Immer mehr Hessen sorgen sich um ihre persönlichen Daten, und die Zahl der Beschwerden aufgrund mangelnden Datenschutzes ist 2025 massiv gestiegen. Das hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Alexander Roßnagel, am Dienstag in Wiesbaden mitgeteilt, während er seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorstellte. Demnach sind die Beschwerden im vergangenen Jahr von 3839 auf 6070 gestiegen, was einem Zuwachs von 58 Prozent entspricht. Schwerwiegende Verstöße gegen den Datenschutz gab es laut Roßnagel in Hessen zwar nicht, aber die Behörde musste öfter anordnen, die Daten der Bürger zu schützen. Zudem berichtete er von mehr Cyberattacken.Für Roßnagel sind die stark gestiegenen Fallzahlen ein Beleg dafür, dass mit der Digitalisierung der Datenschutz in der Wahrnehmung der Menschen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Hessen legten mehr Wert auf ihre Persönlichkeitsrechte und sähen diese zunehmend gefährdet, erläuterte der Datenschutzbeauftragte. In bestimmten Bereichen sei der Anstieg der Beschwerden besonders stark. So habe es 2025 im Bereich der Auskunfteien 1613 Eingänge gegeben, nach 503 im Vorjahr. Dies ist ein Anstieg um 221 Prozent.„Längere Bearbeitungszeiten unvermeidbar“Bei der Videobeobachtung stiegen die Zahlen von 295 auf 539 Fälle, was laut Roßnagel ein Zuwachs von 83 Prozent bedeutet. Ebenfalls um 83 Prozent wuchsen die Beschwerden im Bereich des Datenschutzes von Beschäftigten. Nimmt man nun noch Hinweise, Beratungen und Meldungen von Datenpannen dazu, gingen beim HBDI im vergangenen Jahr 11.218 Schriftstücke ein. Laut Roßnagel ist dies ein Zuwachs von etwa 40 Prozent.dpaEr wies darauf hin, dass die Zahl der Mitarbeiter beim HBDI in den vergangenen Jahren nicht gestiegen ist. Deshalb werde es für die Behörde immer schwieriger, ihren gesetzlichen Aufgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen. „In der Vorgangsbearbeitung werden daher Priorisierungen nach dem jeweiligen konkreten Schutzbedarf der betroffenen Grundrechte und in manchen Fällen auch längere Bearbeitungszeiten unvermeidbar sein“, teilte Roßnagel mit. Er versprach aber, dass weiterhin allen Beschwerden nachgegangen werde.Aber nicht nur Bürger, sondern auch Behörden und Unternehmen wenden sich mit ihren Fragen an den HBDI, um rechtssicher zu handeln. Insgesamt 1200 Beratungen seien 2025 durchgeführt worden. So hätten etwa Ärzte, die aus einer Gemeinschaftspraxis ausschieden, nachgefragt, was sie unternehmen müssen, um die Patientendaten zu schützen. In einem anderen Fall habe die Behörde geholfen, die notwendigen baulichen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um das Patientengeheimnis im Anmeldebereich von Arztpraxis und Notaufnahme zu wahren.Geldbußen wegen Verstößen auch gegen die PolizeiLaut Roßnagel gab es in Hessen im vergangenen Jahr keine gravierenden Verstöße gegen den Datenschutz, und in den meisten Fällen behöben Verantwortliche Fehler, auf die sie zuvor hingewiesen wurden, umgehend. Falls dies jedoch nicht der Fall sei, regelten förmliche Anordnungen und Sanktionen dies. Die Zahl dieser Anordnungen ist von 115 im Jahr 2024 auf 124 im Jahr 2025 gestiegen. Darunter waren 47 Geldbußen, die rund 190.000 Euro betrugen. Ihre Zahl ist nicht gestiegen.Als Beispiele für verhängte Geldbußen nannte der Datenschutzbeauftragte unter anderem personenbezogene Daten, die für Direktwerbung genutzt wurden. Auch bei der Polizei wurden Geldbußen verhängt, weil Polizisten unberechtigt die polizeilichen Informationssysteme oder Bilder aus einer Arrestzelle genutzt hätten, um darin „Festgehaltene zu diskriminieren“. Weitere Verstöße gab es im Gesundheitsbereich, wenn Patientendaten von Kliniken, Arztpraxen oder Apotheken nicht ausreichend geschützt wurden.Roßnagel berichtete von zwei Fällen, in denen Unternehmen, die sich um die Parkraumüberwachung kümmern, alle Daten löschten, sobald Autofahrer Auskunft verlangten oder einer Rechnung widersprachen. „Dadurch haben sie gegen die Pflicht verstoßen, die rechtmäßige Verarbeitung der erhobenen Daten nachzuweisen“, stellte der Datenschutzbeauftragte dar. Gravierend auch der Verstoß eines Rechtsanwaltes, gegen den ebenfalls eine Geldbuße verhängt wurde. Um auf seine Leistungen hinzuweisen, hatte er auf seinem öffentlichen Instagram-Account ein dreißigsekündiges Video gepostet, in dem er Strafakten hochhielt. Wer das Video heranzoomte, konnte laut Roßnagel die Namen von mindestens 20 Personen lesen.Es muss jedoch nicht immer ein konkreter Verstoß vorliegen, damit eine Geldbuße verhängt wird. Reagieren Unternehmen und Behörden nicht auf Anfragen der Datenschutzaufsicht, kann laut Roßnagel auch dies geahndet werden. In einigen Fällen sollen sogar Beweismittel vernichtet worden sein. Sorge bereitet auch der Anstieg von Cyberangriffen auf IT-Systeme.Zählten die Datenschützer 2024 noch 482 solcher Attacken, stiegen diese im vergangenen Jahr um 30 Prozent auf 625. Roßnagel warnte, dass die Cyberangriffe zudem immer raffinierter und professioneller würden und sich zunehmend gegen die IT-Dienstleister von Behörden und Unternehmen richteten. Roßnagel geht in diesem Bereich zudem von einer hohen Dunkelziffer aus.
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