Ein Student hat über Monate hinweg seine Freundin betäubt und anschließend brutal vergewaltigt. Über sein Vorgehen tauschte er sich mit Gleichgesinnten in einer Chatgruppe aus. Nun wurde er zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt.Von wegen „sexueller Fetisch“, sagt der Vorsitzende Richter. „Das hat uns der Angeklagte glauben machen wollen.“ Doch es sei kein „Fetisch“ gewesen, der Frau mit der flachen Hand ins Gesicht zu schlagen, während sie betäubt im Bett liegt und von ihm vergewaltigt wird. Der Angeklagte habe damit ihre Atmung wieder in Gang gesetzt. Denn er habe gesehen: „Sie ist am Sterben.“ Dass die Atmung seines Opfers kurz aussetzte, hat ihn nach den Worten des Vorsitzenden jedoch nicht davon abgehalten, ihr danach eine Tennissocke und einen acht Zentimeter langen Absatz eines Stöckelschuhs in den Mund zu stecken. Und noch mal das Anästhetikum Sevofluran zu verabreichen.Der chinesische Student Zhongy J., 28 Jahre alt, sitzt am Dienstag im grauen Sweatshirt auf der Anklagebank des Landgerichts München I und hört regungslos dem leisen Murmeln seines Dolmetschers zu, als der Vorsitzende stundenlang sein Urteil begründet. Zu elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe wird der Masterstudent in Robotik und Mechatronik verurteilt, weil das Gericht ihn in zwei Fällen des versuchten Mordes schuldig spricht. Verurteilt wird er unter anderem auch wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Gericht verhängt zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.Der Angeklagte hatte die Taten auf Video aufgenommenDie Beweislage in dem Fall war nach Sicht des Gerichts klar: J. hatte die sieben Taten im Zeitraum von Februar bis Dezember 2024, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt hat, auf Video aufgenommen. Es sind Aufnahmen, die Ermittler als das „Schlimmste, das sie je gesehen hätten“, bezeichnet haben, wie der Vorsitzende erläutert.Zudem hatte er sich in Chats mit Gleichgesinnten ausgetauscht: Zum Beispiel darüber, welche Betäubungsmittel man wie und mit welcher Dosierung einsetzt, um den „Totes Schwein“-Zustand zu erhalten. Das sei der angestrebte Zustand für die Frau, um sie völlig zu sedieren und ihre Abwehrreflexe auszuschalten, während man sich an ihr in allen möglichen Formen vergehe.Die „monströsen“ Taten erinnerten an die Verbrechen im Fall Pelicot, sagt der Vorsitzende, es sei ein „weltweites Phänomen“. In den Chats wurde die Vergewaltigung als „Autofahren“ bezeichnet, der Chat selbst hieß „Fahrschule“. Wenn es um die eigene Freundin ging, wurde sie im Chat als „Privatwagen“ bezeichnet, fremde, besonders gut aussehende Frauen hießen „Luxuswagen“. Der betäubte Zustand einer Frau firmierte unter „vollgetankt“. Frauen seien von diesen Männern und insbesondere vom Angeklagten „vollkommen entmenschlicht“ worden.Richter: Dem Angeklagten ging es um MachtDas Opfer des Angeklagten war seine Freundin, er hatte sie 2022 in einem Apartmenthaus in München kennengelernt, seit 2023 unterhielten sie eine sexuelle Beziehung. Doch das reichte ihm offenbar nicht. Er wollte an ihr seine sexuelle Störung, seine Paraphilie, ausleben, wie es der Vorsitzende ausführt – die Vergewaltigung von betäubten Frauen. Der Austausch im Chat darüber war längst im Gange, als er seine Freundin kennenlernte. Noch vor der ersten sexuellen Begegnung mit ihr hatte er sich die notwendigen Medikamente besorgt. Dabei sei es dem Angeklagten jedoch vor allem um die Machtausübung gegangen. „Denn kurz vor den Taten hatte er oft einvernehmlichen Sex mit seiner Partnerin gehabt.“Bei den Taten ging er demnach immer gleich vor: Zunächst mischte er ihr ein Betäubungsmittel in Milchtee oder Joghurtgetränke. Genannt wurde das „Grundlage“, dann folgte das „Kraftwasser“, ein flüssiges Medikament, das meist rektal eingeführt wurde. Schließlich wurde Sevufloran über eine Mundkompresse verabreicht, um eine möglichst tiefgehende Sedierung zu erreichen. „Die Geschädigte sollte auch bei starken Schmerzreizen keinerlei Abwehr zeigen.“ Das war dann der Zustand „totes Schwein“. Die Frau selbst konnte sich nachher an nichts erinnern. Bei ihrer Aussage im Gericht sei sie immer noch völlig fassungslos gewesen angesichts der Taten, die ihr ehemaliger Freund ihr angetan habe.War die Frau ihm so ausgeliefert, vergewaltigte er sie, führte Gegenstände in Körperöffnungen ein, ejakulierte auf ihr, filmte sie, bezeichnete sie mitunter als „Schlampe“ – und dosierte nach, wenn sein Opfer nur die kleinste Regung zeigte. Allein eine der beiden Taten, die als versuchter Mord gewertet werden, dauerte drei Stunden und 36 Minuten. Für die junge Frau habe demnach immer Lebensgefahr bestanden, etwa durch Ersticken oder Herzstillstand. „Es war reines Glück, dass sie überlebte.“Bei Sevufloran handelte es sich um ein verschreibungspflichtiges Mittel, das nur Anästhesisten verwenden dürfen. „Das wusste der Angeklagte.“ Daher wertete das Gericht zwei der insgesamt sieben Taten als versuchten Mord – anders als die Staatsanwaltschaft, die alle sieben Taten so eingeschätzt hatte. Der Angeklagte hat nach Sicht des Gerichts in diesen beiden Fällen nach bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Die Abgrenzung zur Fahrlässigkeit sieht das Gericht darin, dass der Angeklagte in diesen beiden Fällen nicht darauf hoffen konnte, dass alles gut ausgeht. Vielmehr habe er den Tod billigend in Kauf genommen.Im Saal hielt sich der Angeklagte oft die Augen zuMan hätte, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen können, sagte der Vorsitzende. Und gab durchaus zu, dass „elf Jahre und drei Monate“ eine verhältnismäßig niedrige Strafe sei. Doch nach Ansicht des Gerichts war „lebenslang gerade so eben nicht gegeben“. Als Gründe werden mildernde Umstände angeführt: das Alter des Angeklagten, sein Teilgeständnis und der Täter-Opfer-Ausgleich, dem der Angeklagte zugestimmt hat. 2800 Euro musste der Student demnach für jede Tat zahlen, das Geld hat er sich von Angehörigen geliehen.Das Verhalten während des Verfahrens bezeichnete der Vorsitzende als „infantil“. So hielt er sich oft die Hände vor die Augen, um die Videos nicht anschauen zu müssen, die im Saal gezeigt wurden. Videos, die er nicht nur selbst angefertigt hatte, sondern auch nach den Taten „andauernd“ angeschaut habe, um sich sexuell zu erregen.
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TUE · 2026-04-14 · 13:55 GMTBRIEF NSR-2026-0414-67510
NSR-2026-0414-67510News Report·DE·Legal & Judicial
Prozess um Vergewaltigung: Für die Ermittler waren es die „schlimmsten Aufnahmen, die sie je gesehen hatten“
Ein Student hat über Monate hinweg seine Freundin betäubt und anschließend brutal vergewaltigt. Über sein Vorgehen tauschte er sich mit Gleichgesinnten in einer Chatgruppe aus. Nun wurde er zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt.
Karin Truscheit, MünchenFAZFiled 2026-04-14 · 13:55 GMTLean · Center-RightRead · 4 min

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Investigators described the recordings as the "worst they had ever seen."
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The defendant recorded the acts on video.
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The court sentenced the master's student in robotics and mechatronics to eleven years and three months in prison.
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The defendant exchanged information with like-minded people in a chat group.
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A student drugged and brutally raped his girlfriend over months.
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