„Wir können auch vergeben“, sagen die Eltern des im Supermarkt erstochenen 16-Jährigen
Ein 33-jähriger Mann wurde vom Landgericht Detmold freigesprochen, nachdem er einen 16-jährigen Schüler in einem Supermarkt in Lemgo erstochen hatte. Das Gericht befand ihn aufgrund von Schuldunfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie für nicht verantwortlich. Der Mann wird nun auf unbestimmte Zeit in einer forensischen Psychiatrie untergebracht. Laut Anklage stach der Täter mit einem Küchenmesser auf den Schüler ein, der noch am Tatort verstarb. Der Angeklagte gestand die Tat und berichtete von Drogenabhängigkeit und psychischen Erkrankungen. Ein Gutachter bestätigte die Schuldunfähigkeit und die Gefahr weiterer Gewalttaten.