Die
Staatsanwaltschaft Itzehoe hat zuvor eingestellte Ermittlungen nach einer Strafanzeige von
Collien Fernandes wiederaufgenommen. Dies sei nach „Prüfung der Medienveröffentlichungen“ geschehen, teilte Oberstaatsanwalt
Peter Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Es sollen sich nun weitere Prüfungen in der Sache anschließen, wie Müller-Rakow sagte.Zudem hieß es bei der Staatsanwaltschaft laut dpa: Die Auswertung der Berichterstattung habe zur „Bejahung eines Anfangsverdachts“ gegen
Christian Ulmen geführt. Die Ermittlungen richteten sich „nunmehr gegen die benannte Person“. Ulmen ist der Ex-Mann von Fernandes. Sie hatte ihn in einem Spiegel-Bericht am 19. März schwerwiegende Vorwürfe gemacht.Das Verfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Inwieweit weitere Straftatbestände in Betracht kommen, werde geprüft. Auf eine dpa-Anfrage gab es zunächst keine Stellungnahme vonseiten Ulmens Anwalt
Christian Schertz. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sieht das Strafgesetzbuch bei Nachstellung im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.Nach früheren Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte die Geschädigte im November 2024 bei der Polizei in
Berlin Strafanzeige wegen des „Ausspähens von Daten“ gegen unbekannt erstattet, da durch eine unbekannte Person ein Fake-Account von ihr erstellt worden sei. Die
Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, „weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist“, sagte Müller-Rakow. Anders ausgedrückt: Fernandes hielt sich in
Schleswig-Holstein auf, als sie auf das Fake-Profil aufmerksam wurde. Deshalb gaben die Berliner Behörden das Verfahren ab.Deepfakes:„Im schlimmsten Fall führt das zu Nachahmungseffekten“Wie verändern der Fall von
Collien Fernandes und der Pelicot-Prozess das Verhältnis zwischen den Geschlechtern – müssen Frauen damit rechnen, vom Partner missbraucht zu werden? Der Psychotherapeut
Josef Aldenhoff über zerstörtes gesellschaftliches Grundvertrauen.Fernandes sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei und somit Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren durch die
Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte dieser Darstellung im Tagesspiegel widersprochen.In den vergangenen Tagen gab es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt.Vorausgegangen war ein Spiegel-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler
Christian Ulmen, erhoben hatte. Die Schauspielerin hat auf Mallorca Anzeige erstattet. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte eine Justizsprecherin der dpa. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt
Christian Schertz kündigte vergangene Woche rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung des Spiegel an, bei der es sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“.SZ-Veranstaltung:Von Panama Papers bis Epstein Files – Wie geleakte Daten zu Journalismus werdenInvestigativ-Journalisten der SZ geben am 20. April in München exklusive Einblicke in ihre Recherchen und zeigen, wie aus geheimen Daten spannende Geschichten entstehen.Am Abend des 27. März ließ Anwalt Schertz zudem mitteilen, er leite gerade gerichtliche Schritte gegen die Berichterstattung des Spiegel ein: „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.“ Auf den Vorwurf des Identitätsdiebstahls geht Schertz in der Mitteilung nicht ein. Fernandes wirft Ulmen vor, unter ihrem Namen Fake-Accounts bei sozialen Netzwerken betrieben und in ihrem Namen Männern pornografisches Bildmaterial und Nachrichten geschickt zu haben.