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FRI · 2026-03-27 · 17:35 GMTBRIEF NSR-2026-0327-40824
News/Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt wie/Digitale Gewalt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ulmen
NSR-2026-0327-40824News Report·DE·Legal & Judicial

Digitale Gewalt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ulmen

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat die zuvor eingestellten Ermittlungen gegen Christian Ulmen nach einer Strafanzeige von Collien Fernandes wiederaufgenommen. Die Wiederaufnahme erfolgte nach Prüfung von Medienberichten, die einen Anfangsverdacht der Nachstellung gegen Ulmen begründeten.

Nadja LissokSueddeutsche ZeitungFiled 2026-03-27 · 17:35 GMTLean · Center-LeftRead · 3 min
Digitale Gewalt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ulmen
Sueddeutsche ZeitungFIG 01
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Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat die zuvor eingestellten Ermittlungen gegen Christian Ulmen nach einer Strafanzeige von Collien Fernandes wiederaufgenommen. Die Wiederaufnahme erfolgte nach Prüfung von Medienberichten, die einen Anfangsverdacht der Nachstellung gegen Ulmen begründeten. Fernandes hatte Ulmen in einem Spiegel-Bericht im März 2024 schwerwiegende Vorwürfe gemacht. Zuvor hatte Fernandes im November 2024 in Berlin Anzeige wegen "Ausspähens von Daten" erstattet, nachdem ein Fake-Account von ihr erstellt worden war. Dieses Verfahren war nach Itzehoe verlegt und zwischenzeitlich eingestellt worden, da Fernandes keine relevanten Unterlagen eingereicht hatte. Nun wird geprüft, inwieweit weitere Straftatbestände neben der Nachstellung in Betracht kommen.

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Legal & Judicial
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Fernandes hatte dieser Darstellung im Tagesspiegel widersprochen.

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Das Strafgesetzbuch sieht bei Nachstellung im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

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Fernandes erstattete im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige wegen des „Ausspähens von Daten“.

factualfrühere Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft
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Die Ermittlungen richten sich nun gegen Christian Ulmen wegen des Vorwurfs der Nachstellung.

factualStaatsanwaltschaft Itzehoe
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Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat zuvor eingestellte Ermittlungen nach einer Strafanzeige von Collien Fernandes wiederaufgenommen.

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Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat zuvor eingestellte Ermittlungen nach einer Strafanzeige von Collien Fernandes wiederaufgenommen. Dies sei nach „Prüfung der Medienveröffentlichungen“ geschehen, teilte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Es sollen sich nun weitere Prüfungen in der Sache anschließen, wie Müller-Rakow sagte.Zudem hieß es bei der Staatsanwaltschaft laut dpa: Die Auswertung der Berichterstattung habe zur „Bejahung eines Anfangsverdachts“ gegen Christian Ulmen geführt. Die Ermittlungen richteten sich „nunmehr gegen die benannte Person“. Ulmen ist der Ex-Mann von Fernandes. Sie hatte ihn in einem Spiegel-Bericht am 19. März schwerwiegende Vorwürfe gemacht.Das Verfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Inwieweit weitere Straftatbestände in Betracht kommen, werde geprüft. Auf eine dpa-Anfrage gab es zunächst keine Stellungnahme vonseiten Ulmens Anwalt Christian Schertz. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sieht das Strafgesetzbuch bei Nachstellung im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.Nach früheren Angaben der Itzehoer Staatsanwaltschaft hatte die Geschädigte im November 2024 bei der Polizei in Berlin Strafanzeige wegen des „Ausspähens von Daten“ gegen unbekannt erstattet, da durch eine unbekannte Person ein Fake-Account von ihr erstellt worden sei. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte das Verfahren übernommen, „weil die angezeigte Handlung wohl innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zur Kenntnis genommen worden ist“, sagte Müller-Rakow. Anders ausgedrückt: Fernandes hielt sich in Schleswig-Holstein auf, als sie auf das Fake-Profil aufmerksam wurde. Deshalb gaben die Berliner Behörden das Verfahren ab.Deepfakes:„Im schlimmsten Fall führt das zu Nachahmungseffekten“Wie verändern der Fall von Collien Fernandes und der Pelicot-Prozess das Verhältnis zwischen den Geschlechtern – müssen Frauen damit rechnen, vom Partner missbraucht zu werden? Der Psychotherapeut Josef Aldenhoff über zerstörtes gesellschaftliches Grundvertrauen.Fernandes sei darum gebeten worden, für die Ermittlungen relevante Unterlagen zu übersenden. Da sie der Bitte nicht nachgekommen sei und somit Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters gefehlt hätten, sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt worden. Fernandes hatte dieser Darstellung im Tagesspiegel widersprochen.In den vergangenen Tagen gab es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, etwa in Hamburg für mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt.Vorausgegangen war ein Spiegel-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, erhoben hatte. Die Schauspielerin hat auf Mallorca Anzeige erstattet. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte eine Justizsprecherin der dpa. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte vergangene Woche rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung des Spiegel an, bei der es sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“.SZ-Veranstaltung:Von Panama Papers bis Epstein Files – Wie geleakte Daten zu Journalismus werdenInvestigativ-Journalisten der SZ geben am 20. April in München exklusive Einblicke in ihre Recherchen und zeigen, wie aus geheimen Daten spannende Geschichten entstehen.Am Abend des 27. März ließ Anwalt Schertz zudem mitteilen, er leite gerade gerichtliche Schritte gegen die Berichterstattung des Spiegel ein: „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.“ Auf den Vorwurf des Identitätsdiebstahls geht Schertz in der Mitteilung nicht ein. Fernandes wirft Ulmen vor, unter ihrem Namen Fake-Accounts bei sozialen Netzwerken betrieben und in ihrem Namen Männern pornografisches Bildmaterial und Nachrichten geschickt zu haben.
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