faq Stand: 31.03.2026 • 19:57 Uhr Israels Parlament hat die Ausweitung der Todesstrafe gebilligt. Scharfe Kritik gibt es von Menschenrechtlern und internationalen Partnern. Warum ist die Entscheidung so umstritten? Das israelische Parlament, die
Knesset, hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt. Insgesamt 62 der 120 Abgeordneten des israelischen Parlaments stimmten für den Vorstoß. Die Partei des rechtsextremen Polizeiministers
Itamar Ben-Gvir hatte den Gesetzentwurf eingebracht. "Wir haben Geschichte geschrieben", sagte der Minister nach der Verabschiedung in einer Videobotschaft. "Ein Terrorist, der zum Töten geht, soll wissen: Er wird an den Galgen kommen." Auch Israels Premierminister
Benjamin Netanjahu hatte den Vorstoß unterstützt und bei der namentlichen Abstimmung mit "Ja" gestimmt. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz. Der Rest der Abgeordneten war abwesend oder enthielt sich. De facto betrifft die Verschärfung des Strafrechts vor allem
Palästinenser. Gegner haben das Gesetz daher bereits im Vorfeld als rassistisch kritisiert. Vor Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten sieht das Gesetz die Todesstrafe als Standardbestrafung für Menschen vor, die von Militärgerichten des Mordes als Terrorakt für schuldig gesprochen werden. Eine Umwandlung in lebenslange Haft ist nur in Ausnahmefällen möglich, eine Begnadigung ist ausgeschlossen. Das Urteil muss binnen 90 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden. Die Frist kann in Ausnahmefällen auf maximal 180 Tage verlängert werden. Die Militärgerichte urteilen nur über
Palästinenser aus dem
Westjordanland, die keine israelischen Staatsbürger sind. Zivilgerichte, die über israelische Bürger entscheiden, können neben lebenslanger Haft auch die Todesstrafe verhängen. Laut Gesetzestext gilt das nur für jemanden, der "absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates
Israel zu beenden". Eine Formulierung, die eine Verurteilung von jüdischen Terroristen unwahrscheinlich macht. Das Gesetz gilt nicht rückwirkend. Es kann daher nicht auf
Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker des 7. Oktobers 2023 beteiligt waren. Derzeit wird für diese Gruppe von Menschen ein separates Gesetz geprüft. In
Israel wurde die Ausweitung der Todesstrafe teils mit Entsetzen aufgenommen. In
Jerusalem protestierten Menschen gegen die Entscheidung des Parlaments. Auf Fotos waren Demonstrierende mit Plakaten zu sehen. "Dieser Gesetzentwurf versetzt
Israel in Bezug auf die Todesstrafe in die extremste Position in der demokratischen Welt", sagte der demokratische Abgeordnete Gilad Kariv und kündigte Klage vor dem obersten Gericht an. Weitere Parteien und Menschenrechtsgruppen wollen das Gesetz mit allen rechtlichen Mitteln kippen. Die Bürgerrechtsorganisation "Association for Civil Rights in
Israel" (ACRI) erklärte, sie habe sich bereits an das Gericht gewandt. Die
Knesset habe keine Befugnis, Gesetze für das besetzte
Westjordanland zu erlassen, lautet eines der Argumente. Auch international gab es scharfe Kritik. Die deutsche Bundesregierung sieht die Entscheidung des israelischen Parlaments mit "großer Sorge". Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik, betonte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin. Die Bundesregierung sei zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz "wohl ausschließlich auf
Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde", fügte Kornelius hinzu. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci (SPD), warf
Israel in sozialen Medien vor, "sich mit diesem diskriminierenden Gesetz klar außerhalb unseres Wertesystems" zu stellen. Die Todesstrafe sei als grausame und unmenschliche Strafe nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Auch die EU-Kommission bezeichnete die Einführung der Todesstrafe als "sehr besorgniserregend". Ein Sprecher betonte, der Beschluss stelle zusammen mit dem diskriminierenden Charakter des Gesetzes einen "deutlichen Rückschritt“ dar. Die Entscheidung des Parlaments könnte auch Auswirkungen auf die Rolle Israels im Europarat haben. Die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, sprach von einer ernsthaften Gefährdung des Beobachterstatus Israels. Bayr betonte weiter,
Israel entferne sich von den Werten des Europarates, der sich entschieden gegen die Todesstrafe ausspreche. Bereits vor der Gesetzesänderung gab es in
Israel formell die Todesstrafe. Seit 1954 galt sie nur noch für bestimmte Fälle - etwa bei Verbrechen gegen das jüdische Volk sowie unter bestimmten Umständen im Rahmen des Kriegsrechts. Seitdem wurde sie nur noch einmal durchgeführt: 1962 wurde NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann wegen "Verbrechen gegen das jüdische Volk" hingerichtet.