Das
Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt, nach dem die Luftverkehrssteuer zur Jahresmitte gesenkt werden soll. Ob dadurch auch Flugtickets billiger werden, ist noch unklar.Das
Bundeskabinett hat den Entwurf zur Senkung der Luftverkehrssteuer auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 beschlossen. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, wie das
Bundesministerium der Finanzen am Mittwoch mitteilte.Konkret soll die Luftverkehrssteuer je Fluggast je nach Zielort unterschiedlich stark sinken: Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2500 Kilometer Entfernung soll von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt werden. Bei Zielländern zwischen 2500 und 6000 Kilometer Entfernung soll die Steuer von 39,34 Euro auf 33,01 Euro sinken, und von 6000 Kilometern an wird die Steuer von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt. Maßgeblich für die Einordnung eines Ziellandes in eine der drei Kategorien ist die Entfernung vom
Frankfurter Flughafen als dem größten deutschen Verkehrsflughafen zum größten Flughafen im jeweiligen Zielland.Mit dem Beschluss hat das Kabinett den Referentenentwurf des Finanzministeriums vom März 2026 bestätigt, und die Koalition aus
CDU und
SPD kommt der Erfüllung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag deutlich näher. Das Finanzministerium wies am Mittwoch darauf hin, dass es wichtig sei, dass „die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden“. Ob das passiert, ist unklar, denn die Margen der Fluggesellschaften stehen derzeit schon durch stark gestiegene Rohstoffpreise infolge des Irankriegs unter Druck.Branche: Weitere Entlastungen notwendigDie auf die Passagiere umlegbare Luftverkehrssteuer ist zusammen etwa mit den Flughafenentgelten und den Luftsicherungs- und Flugsicherheitsgebühren ein Teil der staatlichen Standortkosten, die in
Deutschland grob 30 Prozent des Ticketpreises ausmachen und für die Luftverkehrswirtschaft als entscheidender Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Ausland gelten.
Schweden etwa hat Mitte vergangenen Jahres seine Luftverkehrssteuer ganz abgeschafft, was das Geschäft in der zweiten Jahreshälfte belebte.Aus der Branche gab es entsprechend positive Kommentare zum Beschluss. Für den Chef des Frankfurter Flughafenbetreibers
Fraport,
Stefan Schulte, ist die Entscheidung „ein erster guter Schritt zur Entlastung der hiesigen Luftverkehrswirtschaft von deutlich zu hohen staatlichen Abgaben“. Die Rücknahme der Erhöhung sei wichtig, damit der deutsche Markt bei der Passagierentwicklung nicht noch weiter den Anschluss zu anderen europäischen Märkten verliere. Wenn nun weitere Kostensenkungen folgten, sei eine Trendwende möglich, sagt er. Das Angebot an Sitzplätzen lag in
Deutschland 2025 noch deutlich unter dem Niveau von 2019, während der europäische Luftverkehr mit einem Sitzplatzangebot von 105 Prozent gegenüber 2019 einen neuen Rekord erreichte.Auch bei der Lufthansa wird die Entscheidung positiv bewertet. Neben der Rücknahme der Steuererhöhung müsse nun der im Mai 2024 abgeschaffte sogenannte Absenkungsmechanismus im Luftverkehrsteuergesetz wieder eingeführt werden, sagt eine Sprecherin. Dieser senkt die Steuer, wenn die Kosten der Airlines im EU-Emissionshandel zunehmen, und mindert dadurch die „Doppelbelastung“ aus nationaler Steuer und dem EU-Emissionshandel, wie es die Lufthansa nennt. Gleichwohl seien die Kosten in
Deutschland weiter deutlich zu hoch. „Seit 2019 haben sich die Steuern und Gebühren verdoppelt.“ Weitere Entlastungen seien notwendig, um das Angebot an deutschen Flughäfen zu stabilisieren.Die in Frankfurt sitzende Fluggesellschaft Condor lobte die Entscheidung ebenfalls und kündigte an, zu prüfen, welche Auswirkungen die Entscheidung „auf die gesamte Kostenstruktur der Flugticketpreise haben kann“.Die für den Bund entstehenden Mindereinnahmen sollen nach dem Entwurf durch Einsparungen im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums erwirtschaftet werden. Die Steuermindereinnahmen belaufen sich im Jahr 2026 demnach auf rund 185 Millionen Euro. Bis 2030 geht man von weiteren Mindereinnahmen von rund 350 Millionen Euro jährlich aus. Der Entwurf muss nun noch durch den Bundestag und Bundesrat, bevor er als Gesetz in Kraft treten kann.