Das Amtsgericht in
Augsburg hat einen 40-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Gemeinsam mit einer Bande soll er mehr als 27 000 exotische Vögel nach Europa geschmuggelt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Dezember 2017 bis Juli 2023 transportierte die Bande demnach 25 Lieferungen mit Vögeln in die EU. Die Behörden zählten dabei 27 403 einzelne Tiere. Zahlreiche Vögel verendeten beim Transport oder schleppten die Newcastle-Krankheit ein.Zu einer Verurteilung kam es schlussendlich wegen banden- und gewerbsmäßigen Schmuggels in 25 Fällen sowie sechs Vergehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Bereits vor der Verhandlung am Mittwoch gestand der 40-Jährige einen Teil der Anklage. Die Vorwürfe der Urkundenfälschung ließ das Gericht fallen. Laut seinem Anwalt habe der Mann lediglich von den Fälschungen gewusst, sich aber nicht daran beteiligt.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Die Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro muss der 40-Jährige an den Tierschutzverein
Augsburg zahlen. Die Freiheitsstrafe setzte der Richter zu einer Bewährungsdauer von drei Jahren aus, da einige der Straftaten inzwischen lange zurückliegen und der Mann bereits in Untersuchungshaft ein Geständnis ablegte. Jedoch sei er vorbestraft und habe erhebliches Tierleid verursacht. Die Vögel seien beim Transport unschön verendet, sagte der Staatsanwalt.Gemeinsam mit zwei weiteren Männern schmuggelte der 40-Jährige im großen Stil geschützte und exotische Vögel aus Afrika nach Europa. Die beiden anderen Bandenmitglieder sind inzwischen gestorben. Die Gruppe plante ihre Lieferungen ausführlich, sagte der Staatsanwalt im Prozess. Sie kontaktierten die Vogelfänger in Afrika und gaben konkrete Bestellungen auf. Eine Zollbeamtin beschrieb vor Gericht die weitere Arbeitsweise der Schmuggler: Nachdem sich Vogelfänger in
Guinea,
Mali oder dem Kongo die seltenen Tiere in der Wildnis besorgten, wurden die Vögel anschließend per Flugzeug nach Serbien gebracht. Der Angeklagte mietete in Belgrad eine Quarantänestation für 800 Euro monatlich an, in der die Tiere zunächst untergebracht wurden.Viele der Vögel starben schon während des Transports mit dem Flugzeug oder kurz nach ihrer Ankunft. Vor Ort wurden die verendeten Tiere aussortiert. Die toten Vögel bezahlten die Bande den afrikanischen Händlern nicht, erklärte die Zöllnerin. Einige Tage nach Ankunft der Vögel transportierte der Mann sie in Kisten in einem Kleintransporter nach Thüringen, gemeinsam mit einem Komplizen. Bei dem Grenzübertritt in die EU kam es laut der Zöllnerin in Rumänien zu Bestechungen, um nicht aufzufliegen. In Deutschland brachten die Männer die Vögel in einer Halle unter. Ein Mitglied der Bande kümmerte sich dort um die Tiere, bis sie weiterverkauft wurden. Die Abnehmer konnte der Zoll bislang nicht ermitteln.Gefälschte Dokumente sollten belegen, dass die Vögel von einem Tierarzt untersucht wurden und nicht aus dem Ausland importiert wurden. Demnach stammten die Vögel angeblich aus einer Zucht in Bulgarien, sagt die Zollbeamtin. Insgesamt haben die 27 000 geschmuggelten Vögel einen Wert von rund 370 000 Euro, schätzt die Behörde. Auf Import von Vögeln fallen eigentlich Steuern und Zoll an. Die Täter unterschlugen insgesamt einen Wert von knapp 100 000 Euro.Im März 2023 ermittelte der Zoll, nachdem ein investigativer Journalist in Österreich die Behörden über Schmuggler informiert hatte, sagt die Zollbeamtin. Nach weiteren Ermittlungen sei der Zoll auf den 40-Jährigen aufmerksam geworden. Daraufhin hörten die Behörden seine Telefonate mit den anderen beiden Bandenmitgliedern ab. Ende Juli 2023 erfolgte ein Zugriff des Zolls in der Halle in Thüringen. Bei einigen sichergestellten Vögeln stellten Tierärzte die Newcastle-Krankheit fest, sagte die Zollbeamtin vor Gericht aus. Die erkrankten Vögel mussten daher getötet werden.Von allen eingeführten Vögeln handelte es sich laut Staatsanwalt bei mindestens 563 Tieren um besonders geschützte Vögel nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Der 40-Jährige wusste zum einen über den besonderen Status dieser Vögel Bescheid, so der Staatsanwalt. Zudem fehlte ihm die notwendige Genehmigung, um die besonders geschützten Tiere zu importieren. Vor Gerichte räumte der Angeklagte ein, in sechs Fällen besonders geschützte Vögel eingeführt zu haben. Darunter waren Krokodilwächter oder die vom Aussterben bedrohten Weißrückengeier.