Die Wehrpflicht gilt als demokratische Errungenschaft. Der Historiker
Till van Rahden entlarvt diese nicht nur von
Theodor Heuss gepflegte Erzählung als Mythos.
Preußen war für die Massenaushebung wichtiger als
Frankreich.Vom Beginn einer neuen, jungen und breiten Friedensbewegung ist bereits die Rede: Rund 50.000 Jugendliche sollen Anfang März in etwa 150 Städten gegen die derzeit diskutierte Wiedereinführung einer Wehrpflicht in Form einer sogenannten Bedarfswehrpflicht protestiert haben, die der
Bundestag beschließen könnte, sollte die für dieses Jahr angestrebte Zahl von 20.000 freiwillig Wehrdienstleistenden nicht erreicht werden. Infolge der Schülerproteste gegen das im Dezember vom
Bundestag beschlossene Wehrdienstmodernisierungsgesetz scheint die Tradition des Schulstreiks nun von der Klimapolitik auf die Sicherheitspolitik übertragen zu werden.Diesen Protesten steht die weitverbreitete Auffassung entgegen, bei der Wehrpflicht handele es sich um eine genuin demokratische Pflicht. Der Historiker
Till van Rahden weist im „Merkur“ (Heft 922, 2026) darauf hin, dass dabei in aller Regel historisch argumentiert wird. Stets heißt es, dass die Wehrpflicht in ihrer modernen Form zuerst im revolutionären
Frankreich im Jahr 1793 eingeführt worden sei. In der jungen
Bundesrepublik berief sich bereits
Theodor Heuss auf seine geschichtliche Kenntnis, nach der die „Wehrpflicht ein legitimes Kind der Demokratie“ sei. Diese Formel machte zwar Schule – so dürfte nicht nur van Rahden ihr zuverlässig begegnet sein, wenn er in bundesrepublikanischen Lexika oder in Reden von Politikern zum Verhältnis von
Bundeswehr und demokratischem Staat blätterte. Doch umfasst diese Formel nach seiner Ansicht allenfalls die halbe Wahrheit.Nach Kriegsende in Demokratien meist wieder abgeschafftDer Professor für German und European Studies an der
Universität Montreal fragt nach dem Verhältnis zwischen der allgemeinen Wehrpflicht und der Geschichte der Demokratie als Herrschafts- und Lebensform. Dabei zeigt sich ihm ein widersprüchliches Bild in Form einer Geschichte, in der Autokratien mindestens so wichtig gewesen seien wie Demokratien. Viele der ältesten parlamentarischen Demokratien hätten auf die allgemeine Wehrpflicht nur in Notlagen zurückgegriffen und sie nach dem Ende eines Krieges meist wieder abgeschafft.Paragraph 11 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 bestimmte: „Personen, welche das Reichsgebiet verlassen, die Reichsangehörigkeit verloren, eine andere Staatsangehörigkeit aber nicht erworben oder wieder verloren haben, sind, wenn sie ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland nehmen, gestellungspflichtig und können nachträglich ausgehoben, jedoch im Frieden nicht über das vollendete 31. Lebensjahr hinaus im Dienst zurückgehalten werden.“Vestes BellicaDaraus folgert van Rahden, dass für die Wiedereinführung der Wehrpflicht sicherheits- und verteidigungspolitische, technologische, vielleicht auch gesellschaftspolitische Argumente sprechen mögen. Historisch dagegen sei sie kaum zu begründen. Er macht die tatsächliche Entwicklung deutlich: Während
Frankreich die Konskription 1815 abschaffte, hielt
Preußen – „das war ganz neu“ – an der allgemeinen Wehrpflicht auch in den langen Friedenszeiten fest, die bis 1914 auf die Napoleonischen Kriege folgten. Am Vorbild des autokratischen Preußens – und nicht etwa an dem der französischen „levée en masse“ vom 23. August 1793 – hätten sich in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts auch die meisten anderen europäischen Monarchien orientiert. Zuerst führten die übrigen deutschen Staaten eine dauerhafte und auch in Friedenszeiten geltende Wehrpflicht ein, 1849 dann Dänemark, Österreich-Ungarn 1868, Russland 1874,
Frankreich 1889, 1873 beziehungsweise 1910/12 das Osmanische Reich. Wer die allgemeine Wehrpflicht um 1900 umgesetzt habe, habe sich an dem fünfhundertseitigen Handbuch „Das Volk in Waffen“ von Colmar von der Goltz orientiert, das 1883 auf Deutsch erschienen sei, 1884 auf Französisch, 1887 auf Japanisch, Türkisch und Englisch sowie 1904 auf Serbisch.Rotteck warnte vor der Dämonie der MachtVon Parlamentarismus, Demokratie oder Volkssouveränität sei darin nicht die Rede, stellt van Rahden fest. Dem preußischen General sei es vielmehr nach eigener Aussage um die „vollständige Verflechtung des militärischen Lebens mit dem Volksleben“ gegangen. Die „Konskription“ stellte laut von der Goltz Menschenmassen zur Verfügung, um im Notfall verschwenderisch mit ihnen umgehen zu können. Das Zeitalter der allgemeinen Wehrpflicht habe seinen Höhepunkt im Ersten Weltkrieg gefunden, als im Frühjahr 1916 sogar Großbritannien als Mutterland der parlamentarischen Demokratie dem preußischen Vorbild gefolgt sei.Man schlage in Band 7 unter Heerwesen nach: Das Staatslexikon, herausgegeben von Karl von Rotteck und Karl Theodor Welcker.Walter R. SchadenDie frühen Liberalen, vor allem im Südwesten Deutschlands, lehnten die allgemeine Wehrpflicht nach der Darstellung van Rahdens ab. Ihr Ideal war der freie Bürger in Waffen gewesen, der nach dem Vorbild der revolutionären Milizionäre des amerikanischen Unabhängigkeitskriegs oder des helvetischen Milizsystems notfalls sein Land gegen autokratische Angreifer verteidigt.Den Ton gab der von
Theodor Heuss verehrte Liberale Karl von Rotteck vor: Die „fürchterliche Konscription“, die „das nachwachsende Geschlecht regelmäßig und unausweichlich dem Kriegsgott“ widme, sei ein Kind des „Dämons der Napoleon’schen Tyrannei“. Im Wehrdienst, der auch im Frieden gilt, sah der Freiburger Jurist ein Übel; stattdessen forderte er einen nationalen Kriegsdienst, der nur im Falle eines Verteidigungskriegs verpflichtend sein sollte. Für das heutige Deutschland und die Wiedereinführung einer Wehrpflicht stellt sich somit die Frage, ob man sich weiterhin im Frieden befindet. Eine Frage, die sich auch eine neue, junge und breite Friedensbewegung stellen sollte.