Ob es bei der
Kommunalwahl in
Frankfurt Unregelmäßigkeiten gegeben hat, prüft die Staatsanwaltschaft. Es ist nicht die erste Wahl, nach der ermittelt wird.Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es bei der
Kommunalwahl in
Frankfurt zu Manipulationen gekommen ist. Es seien mehrere, nicht in Zusammenhang stehende Verfahren zum Vorwurf des Wahlbetrugs anhängig, bestätigte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Der Großteil sei eine Folge von Strafanzeigen des Frankfurter Wahlamts und stehe in Zusammenhang mit der Stimmabgabe per Briefwahl. Zuerst hatte die „Hessenschau“ berichtet.Auch der Leiter der Geschäftsstelle Wahlen,
Stefan Köster, bestätigte, dass die Stadt einige Anzeigen erstattet habe. Dies sei erforderlich, sobald Vorgänge bekannt würden, die strafrechtliche Relevanz haben könnten. Zum Inhalt der Anzeigen äußerte er sich nicht. Auch nach der Oberbürgermeisterwahl 2023 gab es Ermittlungen wegen Wahlbetrugs.Damals ging es vor allem um die Frage, ob Briefwahlunterlagen unter falschen Namen beantragt und ohne Wissen der Wahlberechtigten ausgefüllt worden waren. Briefwahlunterlagen können online angefordert werden; es ist auch möglich, sie an eine andere Adresse als die des Wahlberechtigten schicken zu lassen. Darüber wird dieser allerdings vom Wahlamt mit einem Schreiben an die Meldeadresse informiert.Grundsätzliche Bedenken gegen die BriefwahlDie Verfahren in Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl seien noch nicht abgeschlossen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch die Ermittlungen zum Wahlbündnis „
Frankfurt – Sozial!“ des früheren Oberbürgermeisters
Peter Feldmann dauerten an. Unter den Unterstützerunterschriften für die Liste hatten sich die Namen von vier Verstorbenen gefunden. Daraufhin ließ die Staatsanwaltschaft weitere Unterstützer befragen, ob sie die Unterschrift tatsächlich geleistet haben. Zum Stand Ende Februar hatten 36 von 339 befragten Zeugen angegeben, dies sei nicht der Fall gewesen.Nicht wegen konkreter Betrugsvorwürfe gegen bestimmte Personen, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen hat unterdessen ein Frankfurter Rechtsanwalt, der für die Freien Wähler sowohl für das Stadtparlament als auch für die Kommunale Ausländervertretung kandidiert hat, die
Kommunalwahl vom 15. März angefochten. Die inzwischen dominante Rolle der Briefwahl sei ein struktureller Verstoß gegen die Grundsätze der freien Wahl. Aus seiner Sicht bietet die Briefwahl keine verlässliche Sicherung gegen die Einflussnahme durch Dritte. Auch das Wahlgeheimnis sei nicht gewährleistet. Weil die Verstöße im Verborgenen stattfänden, böten die strafrechtlichen Normen gegen Wahlfälschung und Wahlbehinderung keinen wirksamen Schutz.Der Anteil der Briefwähler hatte bei der Stadtverordnetenwahl bis 2021 meist bei um die 20 Prozent gelegen und erreichte 2016 knapp 25 Prozent. Durch die Corona-Pandemie schnellte der Briefwahlanteil vor fünf Jahren auf 56,6 Prozent nach oben und blieb seither auch bei anderen Wahlen auf höherem Niveau als früher. Bei der jetzigen
Kommunalwahl gaben 42,9 Prozent der Frankfurter ihre Stimme per Brief ab.Über Einsprüche zur Wahl entscheiden die Stadtverordneten. Das vom Gemeindewahlausschuss am 27. März festgestellte endgültige Wahlergebnis ist am Mittwoch im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht worden. „Damit läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen“, sagte der Leiter der Geschäftsstelle Wahlen. Alle innerhalb dieser Zeit eingehenden Einsprüche würden von der Wahlleitung geprüft, die danach eine Beschlussempfehlung vorlege. Die Einspruchsfrist endet am 22. April, am Tag darauf kommen die Stadtverordneten zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Sollten sie die Einsprüche gegen die Wahl abweisen, können die Einspruchsführer gegen den Beschluss klagen.