Die Anzeige der Moderatorin
Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann, den Schauspieler
Christian Ulmen, wird von spanischen Gerichten nicht weiter verfolgt. Stattdessen wird der Fall nach Deutschland abgegeben. Wie eine Sprecherin am Dienstag der SZ mitteilte, erklärt sich das Gericht in
Mallorca" class="entity-link entity-location" data-entity-id="18115" data-entity-type="location">Palma de
Mallorca für nicht zuständig.Die Vorsitzende Richterin des dritten Spruchkörpers der Abteilung für Gewalt gegen Frauen hat demnach die Abgabe und vollständige Übermittlung der Akten an die deutsche Staatsanwaltschaft angeordnet. Gemeint ist die
Staatsanwaltschaft Itzehoe. Dort liegt bereits eine Anzeige von Fernandes gegen unbekannt vor, die sie 2024 erstattet hat. Itzehoe will die Ermittlungen hierzu allerdings an die
Staatsanwaltschaft Potsdam abgeben. Diese prüft derzeit, ob sie das Verfahren übernimmt. In Potsdam haben Fernandes und Ulmen vor ihrem Umzug nach
Mallorca 2023 gelebt.Laut dem Beschluss der Richterin auf
Mallorca ist „die Verbindung, die der Fall zu Deutschland aufweist, offensichtlich, wodurch die deutsche Gerichtsbarkeit in eine vorrangige Position versetzt wird, die bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzuführen“. Die Richterin lässt wissen, dass „die wesentlichen Tatsachen, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen“. Zudem seien die benannten Zeugen deutsche Staatsangehörige, in Deutschland ansässig und deutschsprachig.Ferner weist die Richterin darauf hin, dass „hinsichtlich mutmaßlicher Deepfakes“ sowie der Offenlegung von Geheimnissen und des Identitätsdiebstahls, die Fernandes anzeigt hat, „sich die Auswirkungen mutmaßlich vor allem auf deutschem Hoheitsgebiet entfaltet hätten“, da die Anzeigestellerin dort eine öffentliche Figur sei und folglich dort „Ruf, Ehre und Ansehen durch den Inhalt, der mutmaßlich verbreitet worden sein soll, beeinträchtigt werden könnten“.Fernandes hatte ihrem Ex-Mann Ulmen öffentlich vorgeworfen, unter ihrem Namen Fake-Profile erstellt und darüber pornografisches Material an Männer versendet zu haben. Der Anwalt von
Christian Ulmen,
Christian Schertz, schrieb dazu in zwei presserechtlichen Mitteilungen, es würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung“ verbreitet. Sein Mandant habe außerdem „zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet“.Die Entscheidung des Gerichts auf
Mallorca folgt damit sowohl dem Antrag des spanischen Anwaltsteams von
Christian Ulmen als auch der Staatsanwaltschaft von
Mallorca" class="entity-link entity-location" data-entity-id="18115" data-entity-type="location">Palma de
Mallorca. Letztere hatte ebenso dafür plädiert, den Fall an die deutsche Justiz zu übertragen. „Nach eingehender Prüfung gelangt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass die spanischen Gerichte nicht zuständig sind und die Sache an die deutschen Strafverfolgungsbehörden abzugeben ist“ – so lautete das Fazit der Staatsanwaltschaft auf
Mallorca in einem Schreiben, das der SZ vorliegt.Nach Ansicht des spanischen Verteidigerteams von
Christian Ulmen sprechen starke Gründe dafür, das Verfahren an die deutsche Justiz zu übergeben. Als Argument führen die Anwälte unter anderem die Anzeige gegen unbekannt von Fernandes in Deutschland von 2024 an. Damals seien jedoch relevante Unterlagen nicht eingereicht worden. In der TV-Talkshow „Caren Miosga“ hatte Fernandes gesagt, dass „es anscheinend einen Brief“ gegeben habe, „der mich nicht erreicht hat“.Dass der 2024 zum Erliegen gekommene Fall nun wiederaufgenommen wurde, blockiere nach Ansicht der Anwälte von Ulmen die Ermittlungen in Spanien. Das „primär zuständige deutsche Verfahren“ sei nicht abgeschlossen, hatten diese argumentiert. Dieser Sichtweise hat sich nun die zuständige Richterin in
Mallorca" class="entity-link entity-location" data-entity-id="18115" data-entity-type="location">Palma de
Mallorca angeschlossen.Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, gegen sie können Rechtsmittel eingelegt werden.