Schulen sehen sich bei Einladungen an Parteien zunehmend mit der Frage konfrontiert, ob sie auch die
AfD einladen sollen. Letztere macht sich das Neutralitätsgebot für Schulen aus taktischen Gründen zunutze. Was ist zu tun?Im Wahljahr 2026 werden Lehrerkollegien wieder Vertreter politischer Parteien zur Vorstellung ihrer kommunal- und landespolitischen Vorschläge einladen, eine seit Langem geübte Praxis, um junge Menschen mit der Parteiendemokratie vertraut zu machen und rationale Meinungsbildung einzuüben. Vor dem Hintergrund der Wahlergebnisse der letzten Jahre und eines beträchtlichen Anteils von Wahlabsichten zugunsten der
AfD, auch und gerade bei Erst- und Jungwählern, ist die vielerorts als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Partei von derartigen Veranstaltungen kaum auszu-schließen. Das fordern allerdings Lehrer und Schüler unter dem Label „
Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, und die betroffene Partei hält mit einer Kampagne dagegen, der Politikunterricht verstoße notorisch gegen das „Neutralitätsgebot“.Die
AfD hat Portale („Neutrale Schule“) eingerichtet, auf denen Schüler und Eltern melden sollen, wenn Lehrer sich kritisch über die
AfD äußern oder allgemeiner von der
AfD als „links“ betrachtete Themen im Unterricht behandeln. Generell hat sich die
AfD bildungspolitisch zum Ziel gesetzt, die politische Bildung, in
Deutschland vor allem durch Bundes- und Landeszentralen gefördert, inhaltlich zu durchleuchten und im Fall einer Regierungsübernahme umzukrempeln. Das ist Teil einer breiteren kulturpolitischen Offensive. Manche Schulleitungen sehen unter solchen Vorzeichen von Einladungen an die Parteien generell ab und scheuen juristische Auseinandersetzungen. Sie überlassen die Schüler damit den sozialen Medien, wo die
AfD überproportional vertreten ist und angeklickt wird. Viele Schüler bitten geradezu flehentlich um Tipps, wie sie sich diesem Ansturm entziehen können, was in Schulen meist nur vage unter der Überschrift „Medienkompetenz“ geübt wird.Politische Bildung muss vor diesem Hintergrund parteiisch werdenMeldeportale und die Hervorhebung eines „Neutralitätsgebots“ durch die
AfD kann man als taktische Schachzüge bezeichnen. Die Erfahrung zeigt, dass die
AfD-Vertreter an einer ernsthaften Debatte kaum interessiert sind und sich im Fall eines Ausschlusses als Märtyrer verletzter Meinungsfreiheit darstellen. Ein gerichtsfestes Neutralitätsgebot besteht ohnehin nicht. Politische Bildung an Schulen ist überparteilich, indem sie keine einzelne Partei positiv herausheben darf. Programmaussagen von Parteien und Bewegungen müssen faktengestützt bewertet werden. Ein Beispiel: Ein Vergleich der Steuerpläne der Parteien zur Bundestagswahl 2025 ergab, dass die
AfD die oberen zehn Prozent der Bevölkerung am stärksten begünstigen und die Steuerlast der unteren zehn Prozent am wenigsten erleichtern wollte. Wenn eine Lehrerin diese Berechnung mit der Selbstdarstellung der
AfD als Anwältin der „kleinen Leute“ kommentiert, ist das nicht parteiisch, zumal, wenn dazu auch eine Stellungnahme der
AfD herangezogen werden kann. Politikunterricht moderiert Meinungen, macht aber keine. Im „Beutelsbacher Konsens“ von 1976 haben linksliberale und konservative Pädagogen in einer damals ähnlich aufgeheizten Debattenlage festgehalten, dass es keine „Überwältigung“ geben dürfe und Kontroverses kontrovers behandelt werden müsse.Ein Neutralitätsgebot, speziell für beamtete Lehrer, stammt aus den Jahren kurz nach dem Ende des Nationalsozialismus. Nie wieder sollten Schulen und Universitäten eine bestimmte Weltanschauung für verbindlich erklären und Abweichung unter Strafe stellen, in der Weise, wie es jetzt in der Russischen Föderation geschieht. Diese Angst müsste man heute eher für den Fall haben, dass Radikale in der
AfD, die eine Säuberung der politischen Bildung fordern, kultur- und schulpolitisch das Sagen hätten. Politische Bildung muss vor diesem historischen und aktuellen Hintergrund parteiisch werden, wenn Institutionen und Werte der pluralistischen Demokratie selbst attackiert werden, und sie darf nicht neutral bleiben, wenn im Unterricht ethnische oder politische Minderheiten als minderwertig diskriminiert, Menschen mit Migrationshintergrund aus dem demokratischen Spektrum ausgeschlossen werden sollen und wenn Menschenrechte und Menschenwürde negiert oder die Rechte von Frauen bestritten und andere sexuelle Orientierungen nicht als gleichwertig anerkannt werden. Kurzum: wenn das Toleranzgebot nur für die eigene Meinung gelten soll. Politische Bildung kann nicht tolerieren, wenn sich Hass auf Juden und Muslime oder die Forderung nach einem autoritären Führerstaat mit Einparteiensystem als gleichrangige Meinung präsentiert.Wichtiger ist die selbstkritische AuseinandersetzungAntidemokratische Positionen zu äußern, ist in der Meinungs- und Willens-bildung einer demokratischen politischen Kultur in klar definierten Grenzen der Meinungsfreiheit und der Strafgesetze erlaubt. Sie dürfen in der politischen Bildung aber nicht unwidersprochen bleiben, wenn eine demokratische Debatte offensichtlich nur dazu führen soll, die parlamentarische Demokratie zu diskreditieren und am Ende abzuschaffen. Es ist eine edle demokratische Gesinnung, politische Gegner auch zu respektieren, wenn sie radikale Ansichten vortragen; aber niemand kann Demokraten hindern, ihren Widerspruch argumentativ dagegenzustellen. Es wird immer wieder Grenzfälle geben, wenn Lehrer ihre Gesinnung mit auffälligen Stickern und Aufklebern kundtun, zur aktiven Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen aufrufen oder unbelegbare Meinungen über eine Partei verbreiten. Aber das Gros der Streitfragen lässt sich, so anstrengend es sein mag, pädagogisch und diskursiv abhandeln.Das nirgendwo ausdrücklich definierte Neutralitätsgebot steht unter der vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Auffassung einer wehrhaften Demokratie: „Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien.“ Das spricht gegen ein Verbot, auch wenn antidemokratische Positionen in der freien Auseinandersetzung in den letzten Jahren keineswegs zurückgedrängt worden sind, sondern beachtlich zunehmen. Der Streit um den richtigen Weg hat die Schulen längst erreicht. Vor der Einladung der
AfD muss niemand Angst haben, der sich einer Debatte gut informiert und sokratisch unaufgeregt stellt; am meisten punktet ein
AfD-Kandidat, wenn er mit pauschalen Faschismus- und Rassismusvorwürfen überhäuft wird und der Abend in einer Schulaula im Tumult endet. Wichtiger als der „neutrale“ Abgleich von Parteiprogrammen ist die selbstkritische Auseinandersetzung demokratischer Parteipolitik mit der Frage, warum Erst- und Jungwähler, die vor fünf Jahren noch überwiegend Grüne und Liberale favorisiert haben, heute mehrheitlich zur
AfD und der Partei der Linken neigen und diese Alterskohorte die stärkste Wählerwanderung nach rechts außen vollzogen hat. Mehr ins Gewicht als Parteiprogramme fallen die Videoschnipsel und Parolen, die tiefer sitzende Gefühle von Enttäuschung, Zukunftsangst und Vereinsamung algorithmisch in Richtung einer Partei steuern, die als Lösung aller Probleme nur völkischen Nationalismus, mehr Heimatliebe und „
AfD, dann klappt es auch mit der Freundin“ (Maximilian Krah) anzubieten hat.Prof. Dr. Claus Leggewie ist emeritierter Politikwissenschaftler.