BGH-Urteil zum Klimaschutz: Das Verbrenner-Aus ist Sache der Politik, nicht der Gerichte
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Montag eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes und BMW abgewiesen. Die DUH hatte versucht, gerichtlich ein Verbrenner-Aus für das Jahr 2030 durchzusetzen, basierend auf dem Argument des intertemporalen Freiheitsschutzes, ähnlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Im Gegensatz zu diesem Urteil entschied der BGH nun, dass die Entscheidung über ein Verbrenner-Aus in den Verantwortungsbereich der Politik fällt und nicht von Gerichten erzwungen werden kann. Die Klage zielte darauf ab, die Automobilkonzerne zu verpflichten, ab 2030 keine Verbrennungsmotoren mehr zu produzieren. Die Entscheidung des BGH stellt somit einen Rückschlag für die DUH in ihrem Bemühen um einen schnelleren Ausstieg aus Verbrennungsmotoren dar.