Ex-Leiterin der Bremer Asylbehörde verliert wegen Geheimnisverrats Pensionsansprüche
Ulrike B., die ehemalige Leiterin der Bremer Asylbehörde, verliert ihre Pensionsansprüche und wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Verwaltungsgericht Bremen fällte dieses Urteil aufgrund einer Disziplinarklage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die Klage basiert auf dem Vorwurf des Geheimnisverrats in 41 Fällen, darunter die Weitergabe interner Mails und persönlicher Daten von Asylbewerbern an einen Anwalt. Obwohl ein Strafverfahren 2021 keine Asylvergehen bestätigte, akzeptierte Ulrike B. eine Geldauflage wegen Geheimnisverrats. Das Bamf argumentierte, sie habe gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen, auch durch die Annahme einer Kaffeemaschine und eines Tablets. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.