Ein Gericht in Moskau hat den Düsseldorfer Karnevalisten
Jacques Tilly in Abwesenheit zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Tilly habe sich der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht, urteilte Richter
Konstantin Otschirow in dem umstrittenen Strafverfahren.Tilly ist für seine bissig-satirischen Mottowagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug bekannt. Seine Motive erscheinen in den Tagen nach Karneval regelmäßig auf Titelseiten der deutschen und internationalen Presse. Mehr als ein Dutzend Mal hat er seine Mottowagen Putin und speziell dessen Krieg gegen die
Ukraine gewidmet. In dem seit Monaten laufenden Prozess war immer wieder die Rede auch von einer Beleidigung des russischen Präsidenten.Am Donnerstagnachmittag sagt Tilly im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung am Telefon, das Urteil sei „sehr hart“. Er habe aber von Anfang an damit gerechnet, verurteilt zu werden. Denn: „Russland ist ein Unrechtsstaat.“ Kritik und Satire verdienten keine Strafe, sagt Tilly. Gegen das Urteil werde er aber keine Rechtsmittel einlegen, er wolle der russischen Justiz auf diese Weise nicht noch den Anschein von Legitimität verleihen. Der Künstler hatte der SZ schon zu Beginn des Prozesses gesagt, dass er das Verfahren für unverhältnismäßig und unverständlich halte. „Ich bin kein Staatsfeind Russlands, das ist absolut lächerlich.“
Jacques Tilly war bei der Verhandlung in Moskau nicht anwesend. Ulf Mauder/dpaDie Staatsanwältin hatte neun Jahre Haft, ein vierjähriges Arbeitsverbot und eine Geldstrafe von umgerechnet einigen Tausend Euro beantragt. Die Pflichtverteidigerin des Künstlers forderte einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Sie habe vergeblich versucht, über die deutsche Botschaft Kontakt aufzunehmen mit dem Angeklagten. Seine Position sei vor Gericht nicht gehört worden, sagte sie.Tilly muss keine Auslieferung befürchtenTilly sagte am Donnerstag, die russische Justiz habe ihn nie offiziell über die Vorwürfe informiert. Allerdings beobachten Diplomaten der deutschen Botschaft in Moskau den Prozess mit seiner Kenntnis. Nach solchen Anschuldigungen wegen angeblicher Verunglimpfung der Armee sind in Russland schon viele Kriegsgegner verurteilt worden. Die Entscheidungen stehen international als Unrechtsurteile der russischen Willkürjustiz in der Kritik.Dass allerdings ein ausländischer Staatsbürger im Ausland wegen solcher vermeintlichen Propagandadelikte angeklagt und verurteilt wird, dürfte neu sein. Warum es ausgerechnet ihn erwischt hat, kann
Jacques Tilly sich nicht erklären. Auch nicht, was die Moskauer Justiz damit bezweckt. „Keine Ahnung, was das alles soll“, sagt Tilly. Einschüchtern lassen will er sich jedenfalls nicht: „Meine Arbeit werde ich einfach so weiter machen wie zuvor.“Eine Auslieferung von Deutschland nach Russland muss Tilly nicht befürchten. Probleme kann er aber bei Reisen in Länder bekommen, die von Moskau gesuchte Straftäter an Russland ausliefern. Moskau könnte ihn etwa zur Fahndung bei Interpol ausschreiben.Die deutsche Botschaft in Moskau kritisierte das Urteil. „Die Verurteilung von
Jacques Tilly zeigt, dass Kriminalisierung und Verfolgung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung unvermindert weitergehen – aber jetzt auch verstärkt im Ausland. Das betrifft uns direkt“, sagte Botschafter Alexander Graf Lambsdorff der Deutschen Presse-Agentur. „Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland verurteilt dieses absurde Schauspiel in aller Schärfe und wird weiter für freie Meinungsäußerung, Kunstfreiheit und damit auch die Freiheit der Satire eintreten.“Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisierte das Urteil als schweren Angriff auf die Freiheit der Kunst „Es offenbart wieder einmal, dass Despoten und Autokraten Kunst immer dann fürchten, wenn sie sich nicht vereinnahmen lässt“, erklärte Wüst in
Düsseldorf. Gerade in Zeiten, in denen autoritäre Regime weltweit versuchten, Kritik zum Schweigen zu bringen, sei die Solidarität mit freien Künstlerinnen und Künstlern unverzichtbar.Hinweis der Redaktion: Dieser Text wurde nach dem Gespräch mit
Jacques Tilly aktualisiert.