2022 hatte das Stadtparlament beschlossen, eine städtische Immobilie in Form einer Konzeptvergabe auszuschreiben. Vier Jahre später stellt sich heraus: Die Stadt hat dafür zurzeit nicht die Kapazitäten.Im Vokabular des Frankfurter Magistrats hat das Wort „demnächst“ offenbar eine andere Bedeutung als in der Umgangssprache. Zumindest ist damit kein Ereignis in naher Zukunft gemeint. Das wird am Beispiel eines städtischen Wohn- und Geschäftshauses an der Stiftstraße in der Innenstadt deutlich. Längst sollte die marode Immobilie an Bauwillige vergeben werden, die gute Ideen für eine dem Allgemeinwohl dienliche Nutzung haben. 2024 könne mit dem Um- oder Neubau in bester Innenstadtlage begonnen werden, hieß es im März 2022, als die Stadtverordneten das Verfahren beschlossen, bei dem nicht der Bieter zum Zuge kommen soll, der am meisten zahlt, sondern jener, der das beste Konzept einreicht.Zweieinhalb Jahre später, das Jahr 2024 war fast vorbei, war immer noch nichts in die Wege geleitet. Es müsse zunächst das grundsätzliche Vorgehen bei Konzeptverfahren geklärt werden, teilte Baudezernentin Sylvia Weber (SPD) den überraschten Stadtverordneten mit. Die Ämterabstimmung laufe, „demnächst“ werde den Magistrat eine Beschlussvorlage erreichen. Mittlerweile sind weitere eineinhalb Jahre vergangen. Die zeitliche Perspektive für die Beschlussvorlage hat sich in diesem Zeitraum von „demnächst“ zu „zeitnah“ geändert, wie aus einem Bericht Webers an die Stadtverordneten hervorgeht.Pläne für Neubau mit geförderten Wohnungen abgelehntDiesem lässt sich auch entnehmen, dass der Grundsatzbeschluss, sollte er irgendwann gefasst werden, noch keinen Fortschritt für das marode, aber zum Teil noch vermietete Haus an der Stiftstraße bedeutet. Denn es handelt sich nicht um die einzige städtische Immobilie, für die eine Nutzung gesucht werden soll. Die offenen Konzeptverfahren würden abgearbeitet, „wenn die Ämter mit entsprechend zusätzlichem Personal und Mitteln“ ausgestattet seien, heißt es in Webers Bericht. Für das Haus Stiftstraße 32 seien die Kapazitäten „noch nicht vorhanden“.Hätten die Stadtverordneten einer Magistratsvorlage von 2021 zugestimmt, wäre auf dem Grundstück längst ein sechs- bis siebengeschossiger Neubau entstanden. Die Immobilie sollte auf dem Weg eines Erbbaurechts an einen privaten Investor gehen, der dort Wohnungen errichten wollte, davon 30 Prozent öffentlich gefördert. Außerdem war im Erdgeschoss eine kulturelle Nutzung geplant. Nach der Bildung der damaligen Koalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt war das aber nicht mehr erwünscht. Die Vorlage wurde abgelehnt.Die Linke, obwohl nicht Teil der Koalition, hält sich zugute, dass ihre Kritik an den Plänen zu dem Votum beigetragen habe. Dass an der Stiftstraße aber weiter Stillstand herrscht, bezeichnete die Stadtverordnete Dominike Pauli als „politisch völlig verantwortungslos“. Es sei ein „Armutszeugnis“, dass es der Stadtregierung nicht gelinge, ein Konzeptverfahren in die Wege zu leiten. Die Stadt Frankfurt müsse angesichts der riesigen Wohnungsnot verantwortungsvoll mit ihren eigenen Immobilien umgehen.Auch der CDU ist der Vorgang ein Dorn im Auge. „Der Verfall städtischen Eigentums gefährdet nicht nur den Wert dieser Liegenschaften, sondern auch das Stadtbild und die Lebensqualität der Bürger“, heißt es in einem Antrag aus dem Jahr 2024. Darin forderte die CDU den Magistrat auf, die Immobilie umgehend auszuschreiben und gegebenenfalls auf die alten Pläne zurückzugreifen. Jetzt teilte Baudezernentin Weber mit, dass der Magistrat nicht überprüft habe, ob die 2021 geplante Vergabe heute zu ähnlichen Konditionen noch marktgängig wäre. Die dafür nötigen Kapazitäten seien „derzeit anderweitig gebunden“.