Bundestag: Haben sich AfD-Abgeordnete durch Werbeeinnahmen bereichert?

Sueddeutsche Zeitung 3 min read 0% complete by Von Markus Balser und Tim Frehler, BerlinApril 15, 2026 at 07:39 PM
Bundestag: Haben sich AfD-Abgeordnete durch Werbeeinnahmen bereichert?

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Die AfD ist eine Partei, die das Internet und soziale Medien für sich zu nutzen weiß. Die Sitzungen des Bundestags beispielsweise streamt sie live auf Youtube, regelmäßig verbreiten Abgeordnete Videos ihrer Auftritte im Plenum außerdem auf Instagram oder Tiktok. Recherchen der Süddeutschen Zeitung zeigen nun allerdings: Politiker der in weiten Teilen rechtsextremen Partei sollen auf diesem Weg nicht nur Werbung in eigener Sache gemacht, sondern mit Inhalten aus dem Parlament auch Geld verdient haben.Möglich sein soll das über einen Mechanismus der verschiedenen Plattformen: Demnach haben Betreiber eines Accounts – in diesem Fall die Abgeordneten – ab einer bestimmten Größe ihres Kanals die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ermöglichen, dass vor ihrem Video Werbung geschaltet wird. In diesem Fall würden sie Geld mit ihrem Beitrag verdienen. Nach Informationen der SZ handelte es sich um mindestens zwei AfD-Abgeordnete.Nach Angaben aus Kreisen der Bundestagsverwaltung war der Verdacht bereits im März aufgekommen. Die Bundestagsverwaltung hatte die Fraktion demnach mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert. Die allerdings habe das Vorgehen zunächst für rechtens erklärt, Kritik abgewehrt und die Fälle in einem Gremium des Ältestenrats diskutieren wollen. Erst als die Verwaltung hart geblieben sei und um Prüfung durch die AfD bat, habe die Fraktion eingelenkt, heißt es weiter. Ein Gremium des Ältestenrats soll sich in zwei Sitzungen mit der Werbepraxis von AfD-Abgeordneten auseinandergesetzt haben.Die AfD sage zu, in den eigenen Reihen auf die Einhaltung des Abgeordnetengesetzes hinzuwirkenIn einer Stellungnahme für den Bundestag räumt die AfD-Bundestagsfraktion solche Vorfälle indirekt ein. Allerdings sei die Praxis inzwischen abgestellt, heißt es in dem Schreiben des 2. Parlamentarischen Geschäftsführers Stephan Brandner. „Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt“, schreibt Brandner. Eine „Monetarisierung“ finde „in keinem Falle (mehr)“ statt. Brandner gelobt für die AfD-Fraktion Besserung. Sie schließe sich „für die Zukunft aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch MdB auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt“. Das einseitige Schreiben verschickte die AfD am 3. März – im Anschluss an eine Sitzung der Rechtsstellungskommission des Ältestenrats, die für Reformen des Abgeordnetengesetzes zuständig ist. Den Vorsitz dieser Kommission hat die CSU-Politikerin Andrea Lindholz inne.Am Mittwoch wurde indes bekannt, dass Brandner offenbar selbst zu jenen gehörte, die mit dieser Praxis Geld verdienten. In einem Interview mit der Jungen Freiheit räumte er ein, seinen Youtube-Kanal monetarisiert zu haben. Der Zuschauer, sagte Brandner, habe kurze, vom Plattformbetreiber eingespielte Werbesequenzen gesehen, bevor er zu den Inhalten gekommen sei. Über einen Zeitraum von gut eineinhalb Jahren habe er damit ungefähr 15 000 Euro verdient, sagte Brandner. Die Monetarisierung habe er aber beendet und der Bundestagsverwaltung mitgeteilt, er sei bereit, die erzielten Einnahmen an sie abzuführen.Für Abgeordnete gibt es umfassende AnzeigepflichtenDabei spricht das Abgeordnetengesetz in dieser Sache eigentlich eine deutliche Sprache. „Für die Ausübung des Mandats darf ein Mitglied des Bundestages keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen“, heißt es dort in einem Paragrafen, der die Unabhängigkeit des Mandats schützen soll. Abgeordnete dürfen ihr Mandat nicht zur Förderung eigener geschäftlicher Interessen, also etwa Nebenjobs, nutzen.Zudem bestehen umfassende Anzeigepflichten für die Abgeordneten. Sie sind verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten oder der Bundestagspräsidentin ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen. Für jede einzelne Nebentätigkeit müssen zudem auch die Einkünfte angezeigt werden.Andrea Lindholz, die Vorsitzende der Rechtsstellungskommission, teilt auf Anfrage mit, sie halte es „für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen.“ Es sei „vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen. Dieser Auffassung, die die Fraktionen teilen, hat sich auch die AfD angeschlossen und wird in Zukunft keine Monetarisierung von Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug vornehmen“, sagte die CSU-Politikerin. Die Bundestagsverwaltung weist darüber hinaus darauf hin, dass „unzulässige Zuwendungen oder Vermögensvorteile“ an den Bundeshaushalt zurückgezahlt werden müssten.Scharfe Kritik kommt auch von den Grünen: „Es macht einen schon immer wieder sprachlos, wie AfD-Abgeordnete ihr von den Bürgerinnen und Bürgern erteiltes Mandat missbrauchen“, sagt Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag der SZ. „Der AfD scheint es doch vor allem darum zu gehen, sich finanziell zu bereichern.“Die Bundestagsfraktion der AfD teilte über einen Sprecher mit, entsprechende Praktiken seien ihr nicht bekannt gewesen, da die Veröffentlichung von Videos auf Kanälen nicht in der Zuständigkeit der Fraktion liege. Man rate den eigenen Abgeordneten aber, „politische Videos nicht zu monetarisieren.“

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Sueddeutsche Zeitung

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