„Masterplan“-Bericht: Gericht zu Correctiv: „Unklar, ungenau und unvollständig“
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil einen zentralen Punkt der "Masterplan"-Berichterstattung von Correctiv über ein Treffen in Potsdam kritisiert. Das Gericht befand, die Darstellung eines dort ausgeheckten "Masterplans" zur Ausweisung deutscher Staatsbürger sei "im Wesentlichen unwahr". Correctiv hatte berichtet, bei dem Treffen im Oktober 2023 sei unter Beteiligung des Rechtsextremisten Martin Sellner über "Remigration" diskutiert worden, was Correctiv als Plan zur Vertreibung von Millionen Menschen interpretierte. Das Gericht argumentierte, die Berichterstattung sei "bewusst unvollständig" und die Aussage, es sei ein verfassungswidriger Plan entworfen worden, sei mehrdeutig und greife in die Persönlichkeitsrechte der Klägerin, der AfD-Politikerin Gerrit Huy, ein. Das Urteil widerspricht früheren Einschätzungen anderer Gerichte.